GIS Inkasso
Ich bekomme Zahlungsaufforderungen seitens der GIS, obwohl ich arbeitslos gemeldet bin. Ich habe anfangs des Jahres einen Antrag für die Befreiung geschickt plus den Nachweis meiner Arbeitslosigkeit. Später bekam ich ein Schreiben, dass der Meldezettel fehlt. Leider habe ich immer wieder versäumt durch meinen anstehenden Umzug diesen nachzureichen. Seit März wohne ich nicht mehr in dieser Wohnung, bekam aber nun eine Inkasso Zahlungsaufforderung von über 333,-€ (Vorschreibung von Jan-Dez 2012) . Ich habe schriftlich Widerruf gegen die Zahlung eingereicht und alle Unterlagen an das Inkassobüro und noch einmal an die GIS geschickt plus einer Abmeldung. Das Inkassobüro schrieb zurück, dass nach Rücksprache mit der GIS eine Befreiung abgewiesen wurde, und die GIS schrieb mir, das die Befreiung damals wegen fehlender Unterlagen abgewiesen wurde. Die Zahlung wurde zwar auf 190,-€ herunter gesetzt, jedoch lassen sie nicht locker. Ich weiß, dass ich durch mein Versäumnis daran mitschuldig bin. Aber gibt es denn keine Möglichkeit, der Inkassoforderung, bzw. der GIS Gebühren nicht nachzugehen?
1 Antwort
Lass nicht locker, auch wenn du mit deinem Versäumnis dazu beigetragen hast, dass die Forderung überhaupt erst zustande gekommen ist. Schreibe wieder an die GIS und das Inkassobüro ... und lehne die Zahlung mit den Hinweis ab, dass du die Unterlagen nachgereicht hast und du zum Zeitpunkt der Forderung bereits arbeitslos warst. Biete Ihnen an, die Gebühren wegen der Einschaltung des Inkassounternehmens zu zahlen nicht aber die Rundfunkgebühr selbst. Denn hättest du rechtzeitig die Unterlage hingeschickt, dann wäre das Inkassobüro gar nicht erst eingeschaltet worden.
In Österreich ist die Gebührenordnung der Inkassofritzen gesetzlich geregelt
Inkassobüro bezahlen? Lieber nicht....