Inkassobüro kommt nach 12 Jahren mit Gema Vollstreckungsbescheid an alte Adresse?
Hallo, ich habe gerade von einer Kanzlei ein Inkasso Schreiben mit einer Forderung der Gema laut einem Vollstreckungsbescheid vom 11/2007 bekommen. Der geforderte Betrag bezieht sich auf einen Zeitraum (Ladennutzung Musik) vom 01.01.2007 - 30.06.2007. Nur... ich habe den Laden am 01.09.2006!! verkauft und direkt mein Gewerbe abgemeldet. Der Vollstreckungsbescheid ging an meine alte Adresse (6 Monate Nachsende war gestellt - nur 14 Monate später natürlich nicht mehr aktiv). Kann ich da noch was machen?
- Hatte ich den Laden, auf den sich die Forderung bezieht, zum Zeitpunk der Berechnung schon Monate nicht mehr und
- hatte ich zu dem Zeitpunkt keinen Zugriff auf den Postkasten der alten Adresse mehr.
Meinem Empfinden nach wäre das ja genauso, als wenn ich irgendjemandem irgendeine Forderung per Vollstreckungsbescheid an eine längst vergangene Adresse stelle und wenn der nicht antwortet (oder widerspricht) hab ich einen vollstreckbaren Titel?
7 Antworten
Einspruch beim ausstellenden Gericht, sowie Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Nachweis, dass das Gewerbe abgemeldet war und die Zustellung fehlerhaft bzw. dass du da nicht mehr gewohnt hast (je nachdem, ob es der Laden war oder deine Privatadresse).
Du hast exakt 14 Tage Zeit, ab dem Tag, wo du den VB erstmals gesehen hast (also heute, wenn ich dich richtig verstehe).
Versuche nicht, das mit der Kanzlei zu klären o.ä., die werden dich nur hinhalten, bis die Frist endgültig abgelaufen ist.
Hast du der GEMA denn damals mitgeteilt das du den Laden aufgibst? Sonst könnte es sein das die Verträge noch weiter liefen und dann wärst du verantwortlich das die deine neue Adresse bekommen bzw du hättest weiter Zugriff auf deine Post haben müssen.
Kann ich da noch was machen?
Zustellungsurkunde anfordern und Melderegisterauszug besorgen.
Anhand derer sollte sich nachweisen lassen, dass die Sache nie korrekt zugestellt wurde. Dementsprechend beantragst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 233 ZPO und legst dann fristwahrend Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.
wobei die Einspruchsfrist von 14 Tagen nun ja begonnen hat, da man den Titel erstmals gesehen hat.
wenn dieser bescheid sich auf eine zeit bezieht, in der du garkein gewerbe mehr hattest, lässt sich das ja ganz schnell klären.
Wenn dem damaligen Mahnbescheid nicht widersprochen wurde, ist er rechtskräftig geworden. Sonst läge ja auch gar kein Vollstreckungsbescheid vor. Dieser gilt 30 Jahre.
Leider vollkommen falsch. Oder Thema nicht gelesen. Stichwort: Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Zustellung. Als Rechts-Experte solltest du das wissen...
Da wäre ich mir ganz bestimmt NICHT so sicher, dass das jedem klar ist.
Nein, er ist NICHT ungültig. Die Zustellung war fehlerhaft. Sie ist in dem Moment geheilt, wo der TE ihn nun gesehen hat.
Bitte keinen Unsinn bei so wichtigen Fragen verbreiten. Das wird dem TE teuer kommen, wenn er auf dich vertraut.
ein irrtümlich erwirkter Titel ist ungültig, das ist doch ganz klar