Intrum Justitia Vergleichsangebot trotz angeblichem Vollstreckungsbescheid von vor 12 Jahren, wie soll ich handeln?
Hallo, ich habe heute ein Schreiben der Firma Intrum Justitia GmbH im Briefkasten, mit einem Vergleichsangebot (Überschrift: So sparen sie doppelt!) für eine angeblich titulierte Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid von Februar 2005. Auftraggeber/Gläubiger soll die Ventelo GmbH aus Köln sein. Ist wohl so ein Call-By-Call Anbieter. Aufgeführt sind da die Hauptforderung, Unverzinsliche Kosten, Verzinsliche Kosten, Zinsen auf Hauptforderung, Zinsen auf verzinsliche Kosten und Zahlungen, aber nichts Genaueres, insgesamt 223,63 Euro. Angeboten werden mir eine einmalige Zahlung von 165,57 Euro oder 5 Raten. Ich kann mich an den Vollstreckungsbescheid, wenn es denn einen gibt, nach nunmehr 12 Jahren nicht mehr erinnern. Komisch finde ich, wenn sie angeblich einen Vollstreckungsbescheid haben, warum beauftragen sie nicht einfach einen Gerichtsvollzieher, sondern machen ein Vergleichsangebot. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich in der Sache verhalten sollte? Und kann man bei dem angegebenen Amtsgericht mit dem Aktenzeichen eine Info einholen, ob der Vollstreckungsbescheid existiert?
4 Antworten
man sollte schonwissen, was für titel gegen einen bestehen, dann kann man auch handeln
ich würde jetzt zb genau gar nichts tun, weil es keine titulierte forderung gegen mich gibt, also lasse ich sie schreiben und nehme das papier für meinen kamin
ich würde jetzt zb genau gar nichts tun
Und das ist exakt das Dümmste, was man machen kann. Denn wenn der Titel existiert, aber nur nicht richtig zugestellt war, beginnt im Hintergrund eine Einspruchsfrist zu laufen.
Macht man einfach gar nichts, läuift die ab und am Ende hat man 0 Chancen, sich gegen Pfändungen zu wehren.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn du keine Ahnung hast, solltest du dich bei Gelddingen raushalten.
Fordere eine Titelkopie an, dann verifizierst du beim zuständigen Amtsgericht unter dem Aktenzeichen, dass der Titel authentisch ist.
Dann sehen wir weiter.
Gibt es den Titel würde ich über den Vergleich nachdenken.
Gibt es keinen würde ich Strafanzeige stellen wegen versuchten Betrugs.
warum beauftragen sie nicht einfach einen Gerichtsvollzieher, sondern machen ein Vergleichsangebot.
Könnte mehrere Gründe haben.
- Ein Bluff, da sie keinen Titel haben, dann würden sie sich aber strafbar machen.
- kein Interesse daran den GV zu beauftragen, denn der arbeitet nicht umsonst und müsste vom Gläubiger vorgestreckt werden.
- Man fürchtet es gäbe die Chance, dass eine Argumentation Richtung Verwirkung für dich erfolgreich sein könnte. Dazu ist aber alleine ein Zeitargument nicht ausreichend, es muss auch ein Umstandsmoment hinzukommen.
Ich ergänze um die Möglichkeit, dass es eine "versehentliche" Personenverwechslung ist.
Dass man zwar einen Titel hat, aber den Schuldner nicht wiederfindet. Nun schreibt man andere ähnlichen oder gleichen Namens an und hofft, dass derjenige sich falsch wehrt.
Textvorschlag ans Inkasso "Wertes Inkasso. Mir ist kein solcher Titel bekannt. Sie wollen mir unverzüglich eine Kopie des Titels vorlegen, dann werde ich das Ganze prüfen."
Wichtig: Sobald du die Titelkopie hast und dort eine Adresse vermerkt ist, unter der du damals nicht gewohnt hast: Direkt am selben Tag das Gericht anschreiben und Einspruch gegen den Titel einlegen, sowie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Begründung: Falsch zugestellt, weil man dort nicht gewohnt hat und als Beweis legst du beispielsweise eine Auskunft des Meldeamtes vor.
nicht zahlen...ignorieren....und wenn Kopie...ignorieren...Sie sind in ganze Europa...eine Maffia...habe schon ein Anwalt...mir reicht schon...vg.
Einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen kostet Geld. Es gibt viele Leute, die seitenweise Forderungen haben. Diese Schuldner ins Gefängnis stecken? Dann gibts ein Gratis Dach über dem Kopf mit 3 Mahlzeiten für den Schuldner und verursacht an anderer Stelle Kosten. Ist jetzt schon sehr übertrieben aber so ist es leider. Deswegen werden einfach Vergleiche geschlossen. Vorteil: keine weiter anfallenden Zinsen für den Schuldner. Für die Firma ist gut, dass sie die Sache unkompliziert und schnell vom Tisch haben