Kein Unterhalt vom Vater | Jugendamt unternimmt nichts?

4 Antworten

Das Jugendamt ist aussen vor, wenn die Kindesmutter heiratet. Kein Unterhaltschuss und keine Einforderung des rückständigen Unterhalts.

Das hätte Deine Mutter wissen können.

Davon unbenommen kannst Du, sofern Du volljährig bist, den Unterhalt selbst geltend machen oder halt Deine Mutter als Deine gesetzliche Vertreterin.

Ob er zahlen kann, als Leistungsempfänger eher nicht.

Ryzyx 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 13:05

also ist da nix zu machen :C

wushelse  05.12.2019, 14:57
@Ryzyx

nein rückwirkend lässt sich nichts mehr einfordern.

wenn dein vater nicht leistungsfähig war, dann hat er keinerlei schulden für irgendwas gemacht. gibts dazu keinen titel hat sich die sache komplett erledigt. wie kommst du auf schulden in höhe von 40.000 euro? gibts darüber einen titel? wurde dieser seitens deiner mutter jährlich in verzug gesetzt? wenn nicht ist auch hier rückwirkend alles verfallen.

Da deine Mutter geheiratet hat, entfällt der Unterhaltsvorschuss. Nun geht es darum sich um die Unterhaltsansprüche selbst zu kümmern. Die aufgelaufenen Unterhaltsschulden sind tituliert? Die laufenden Unterhaltsbeträge sind tituliert? Deine Mutter, so denn du nicht volljährig bist, muss sich darum kümmern, dass sie regelmäßig Pfändungsversuche einleitet. einmal im Jahr sollte sie hier tätig werden.

Sie sollte sich aber auch an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Denn obwohl dein Vater Hartz 4 bezieht, bedeutet dies ja nicht zwangsläufig, dass er von allen Unterhaltspflichten entbunden ist. Er muss z.B. nachweisen, dass er sich um einen Job bemüht. Und mit "bemüht" ist nicht gemeint, dass er einmal im Monat eine Bewerbung raus sendet. Sein Selbstbehalt liegt bei 880,- Euro. Ist er ebenfalls neu verheiratet? Auch hier kann das Einkommen der neuen Ehefrau eine Rolle spielen. Sie ist dir zwar nicht unterhaltsverpflichtet, ihm aber schon im Sinne des Familienunterhaltes.

Du hast Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Nun könnte man ja sagen: wo nichts ist, ist nichts zu holen. Aber so einfach wird es dem Unterhaltsverpflichteten auch nicht gemacht. Bist du minderjährig, dann hat er ALLES in seiner Macht stehende zu tun um zumindest den Mindestunterhalt zu zahlen.

Im Jahr 2015 trennten sich die Eltern, da war die Tochter gerade zwei Jahre alt. Fortan musste der Vater nun für den Kindesunterhalt aufkommen, den das Familiengericht Marl unter Zugrundelegung eines fiktiven Einkommens von 1.300 Euro in einem Beschluss auf 236 Euro monatlich bezifferte. Da dies für den Vater aus dem monatlichen Hartz IV Regelsatz nicht zu bestreiten war, legte er Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein.

https://www.hartziv.org/news/20160222-trotz-hartz-iv-besteht-untarhaltspflicht-fuer-kinder.html

Was den Unterhalt von Hartz 4 Empfängern angeht, gibt es (leider) sehr unterschiedliche Urteile in der Rechtssprechung. Aber ein Richter ist beispielsweise mehr daran interessiert dem Unterhaltszahler ein fiktives Einkommen "aufzubrummen" als die Unterhaltsvorschusskasse.

Wie gesagt: um deine Rechte zu wahren sollte deine Mutter tätig werden! Wenn du volljährig bist, dann sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, solange du noch in Ausbildung bist. Könnte deine Mutter dann den Mindestunterhalt alleine tragen, dann ist dein Vater (erstmal) raus. Sie könnte aber Regressansprüche stellen. Aber hier ist Vorsicht geboten! Denn durch mehr Einkommen (auch wenn es fiktiv ist), erhöht sich dein Bedarf. Das könnte dazu führen, dass deine Mutter nicht wirklich etwas einspart...

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/zwangsvollstreckung-unterhalt.html

Ryzyx 
Beitragsersteller
 09.12.2019, 09:24

Danke für die Hilfreiche Mitteilung :D

Wenn dein leiblicher Vater Hartz4 bezieht ist ja kein anrechenbares Einkommen für Kindesunterhalt da.