Vater lebt im Ausland und zahlt keinen Unterhalt-übernimmt das Jugendamt den Zuschuss?
Der Vater meines Patenkindes ist im Ausland und kann den Unterhalt nicht zahlen. Übernimmt das Jugendamt evtl. den Zuschuss bzw. den Unterhalt? Die Mutter lebt nämlich von Hartz 4 und hat selber finanzielle Engpässe.
8 Antworten
Das Kind wird bei der Berechnung von Alg2 mitberücksichtigt. Der Unterhalt des Vaters wird dabei angerechnet. Bis 12 Jahren kann das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlen, den es vom Vater zurückfordern kann. (Dadurch laufen beim Vater z.T. erhebliche Schulden auf.) Der Unterhaltsvorschuss wird allerdings auch aufs Alg2 angerechnet.
Die Arge kann die Beantragung des Unterhaltsvorschusses verlangen. Genauso kann sie verlangen, dass der Vater auf Unterhalt verklagt wird.
Seit einigen Jahren gibt es kaum Fälle, wo der Vorschuß nicht gegeben wird. Der Staat braucht Kinder. In "roten" Bundesländern wir kaum versucht, das Geld zurückzubekommen.
Das Amt kann Unterhaltsvorschuss leisten. Das geht i.d.R. bis das Kind 12 Jahre alt ist. Wenn die Mutter Hartz4-Empfängerin ist, sollte man ihr bei der Arge entsprechend Auskunft geben können.
sie kann unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen wenn das kind noch nicht 12 jahre alt ist. aber mehr geld hat sie trotzdem nicht. unterhalt ist vollanrechenbares einkommen und wird somit gleich von der arge abgezogen. sie sollte ihn trotzdem beantragen. denn unterhaltsvorschuss und unterhalt haben vor hartz4 vorrang und die arge wird sie dann warscheinlich eh dazu zwingen. warum sollte auch der steuerzahler den unterhalt zahlen und nicht der vater?
Das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss aber nur bis zum 12. Lebensjahr.
und für höchsten 72 Monate
Wenn sie Hartz 4 bekommt,sagen ihr die vom Amt,wie und was sie beantragen muss.Sie wird wohl Umterhaltsvorschuss bekommen.Wird aber vom Hartz 4 wieder abgezogen.