Muß der Vater Unterhalt zahlen wenn ich heirate

8 Antworten

Der Unterhalt für sein leibliches Kind muss natürlich weitergezahlt werden, schließlich ist es euer gemeinsames Kind. Du leistest durch deine Erziehung bzw. den Lebensmittelpunkt bei dir auch Unterhalt- nennt man dann allerdings Naturalunterhalt, während er Barunterhalt zu leisten hat.

Es gibt nur zwei Modelle, wo sich die Unterhaltspflicht ändern kann. Das ist erstens bei einem sogenannten Wechselmodell (also Kind ist eine Woche bei dir und dann eine Woche bei ihm im Wechsel) oder bei der Adoption durch einen neuen Partner (da muss der leibliche Vater allerdings zustimmen).

MissiCurly 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 20:49

vielen dank für deine antwort

Hallo,

ja, natürlich muss der leibliche Vater weiter Unterhalt zahlen - bis das Kind seine erste Ausbildung beendet hat oder zu alt ist.

Eine Heirat hat nur Auswirkungen z.B. auf den "mütterlichen Unterhalt" - aber den gibt es i.d.R. ja ohnehin nur, wenn man ein sehr kleines Kind zu versorgen hat und daher nicht berufstätig sein kann.

Adoptiert dein zukünftiger Ehemann deinen Sohn allerdings (das geht aber, meine ich, nur mit dem Einverständnis des leiblichen Vaters), dann wäre dein Mann für den Kindesunterhalt zuständig und nicht mehr der leibliche Vater.

Alles Gute

Daniela

MissiCurly 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 20:26

nein, adoptiert wird nicht, der leibliche vater - ist - und - wird - immer der vater bleiben. es ging auch nur um den kindesunterhalt...... sehr ausführliche antwort - danke dir

Für das Kind muss er weiter zahlen

MissiCurly 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 20:24

danke für deine antwort

Natürlich muss er den Unterhalt weiter bezahlen. Er zahlt das Unterhalsgeld an dich zu treuen Händen, weil es für dein Sohn ist, für Erziehungskosten, Bekleidung, Schulgeld etc. Selbst dann, wenn du 4 mal heiraten würdest, muss das Unterhaltsgeld weiter gezahlt werden.

MissiCurly 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 20:27

danke für deine antwort

Da den Unterhaltsanspruch nicht die Mutter, sondern das Kind selbst hat, kann natürlich die Heirat der Mutter auch keinen Einfluß auf die Unterhaltsansprüche haben. Ab dem 18. Geburtstag ist es im Übrigen dann entsprechend auch Sache des Kindes, seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend zu machen. Selbst dann, wenn es noch zu Hause wohnt.

MissiCurly 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 20:49

ok danke