Muß der Vater Unterhalt zahlen wenn ich heirate
kurz zur info, ich und der vater meines sohnes sind schon seid 8 jahre getrennt, jetzt zahlt er Unterhalt (endlich) wir beide haben neue partner und meine frage ist: wenn ich meinen partner heirate, hat es irgendwelche auswirkungen auf den unterhalt? muß der leibliche vater trotzdem weiter zahlen?
8 Antworten
Der Unterhalt für sein leibliches Kind muss natürlich weitergezahlt werden, schließlich ist es euer gemeinsames Kind. Du leistest durch deine Erziehung bzw. den Lebensmittelpunkt bei dir auch Unterhalt- nennt man dann allerdings Naturalunterhalt, während er Barunterhalt zu leisten hat.
Es gibt nur zwei Modelle, wo sich die Unterhaltspflicht ändern kann. Das ist erstens bei einem sogenannten Wechselmodell (also Kind ist eine Woche bei dir und dann eine Woche bei ihm im Wechsel) oder bei der Adoption durch einen neuen Partner (da muss der leibliche Vater allerdings zustimmen).
vielen dank für deine antwort
Hallo,
ja, natürlich muss der leibliche Vater weiter Unterhalt zahlen - bis das Kind seine erste Ausbildung beendet hat oder zu alt ist.
Eine Heirat hat nur Auswirkungen z.B. auf den "mütterlichen Unterhalt" - aber den gibt es i.d.R. ja ohnehin nur, wenn man ein sehr kleines Kind zu versorgen hat und daher nicht berufstätig sein kann.
Adoptiert dein zukünftiger Ehemann deinen Sohn allerdings (das geht aber, meine ich, nur mit dem Einverständnis des leiblichen Vaters), dann wäre dein Mann für den Kindesunterhalt zuständig und nicht mehr der leibliche Vater.
Alles Gute
Daniela
nein, adoptiert wird nicht, der leibliche vater - ist - und - wird - immer der vater bleiben. es ging auch nur um den kindesunterhalt...... sehr ausführliche antwort - danke dir
Für das Kind muss er weiter zahlen
danke für deine antwort
Natürlich muss er den Unterhalt weiter bezahlen. Er zahlt das Unterhalsgeld an dich zu treuen Händen, weil es für dein Sohn ist, für Erziehungskosten, Bekleidung, Schulgeld etc. Selbst dann, wenn du 4 mal heiraten würdest, muss das Unterhaltsgeld weiter gezahlt werden.
danke für deine antwort
Da den Unterhaltsanspruch nicht die Mutter, sondern das Kind selbst hat, kann natürlich die Heirat der Mutter auch keinen Einfluß auf die Unterhaltsansprüche haben. Ab dem 18. Geburtstag ist es im Übrigen dann entsprechend auch Sache des Kindes, seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend zu machen. Selbst dann, wenn es noch zu Hause wohnt.
ok danke