Mietminderung bei zu langem Wasservorlauf

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Hallo ! Genau dieses Problem hatte ich bei uns im 1-FH (2 Etagen + WW-Behälter im Keller, 2 Bäder), das wir kauften und renovierten/umbauten. Leider weiss ich nicht, wie versiert du in technischen Dingen bist, ich versuchs aber trotzdem zu erklären:

Wurde einmal das Wasser abgelassen, so funktionierte anschließend die Zirkulation nicht mehr, obwohl die Zirkulationspumpe (nachfolgend ZP genannt) lief ! Grund dafür ist das Rückschlagventil (auch "Schwerkraftbremse" o.ä. genannt), das verhindert, dass das Warmwasser in die falsche Richtung der Zirkulation läuft, bzw. durch den Schwerkraftunterschied von warmen und kalten Wasser von selbst anfängt zu zirkulieren, wenn die ZP ausgeschaltet ist.

Lässt man also das Wasser ab, dann läuft die Pumpe leer, d.h sie ist voller Luft. Wird das Wasser wieder aufgedreht kann aber anschließend die Luft in der ZP (oder in den Rohren unterhalb des Ventils), bedingt durch die Schwerkraftbremse, nicht mehr (oder nur sehr, sehr langsam) entweichen, die ZP dreht also "in der Luft" und fördert nicht (diese Art von Pumpe kann prinzipbedingt nicht selbst ansaugen, ist ja normal auch nicht notwendig). Eben aus diesem Grund ist es möglich, dass nach Wochen die Luft entweicht, und damit die Pumpe wieder fördert, ohne jegliches Zutun von aussen ! (wenn die ZP bis dahin nicht schon durch den Trockenlauf kaputt ist :-)

Abhilfe: Die Pumpe oder der Rohrzweig muss entlüftet werden. Bei uns musste der Installateur dazu die Pumpenverschraubungen unter Druck(!) vorsichtig lösen, bis Wasser ausströmte. Nach kurzen Rauschen der Pumpe (Restluftperlen) ging dann alles wieder.

Ich selbst habe diese Sauerei auch 2x selbst gemacht, das kann's ja wohl nicht sein ! dachte ich. Dann habe ich mich mal schlau gemacht: Bei uns ist in der ZP (Marke Grundfos) neben der Schwerkraftbremse in der Verschraubung auch noch ein Kugel-Absperrventil integriert (sieht von außen aus wie der Kopf einer Schlitzschraube), das man VOR DEM WASSER-ABLASSEN schliessen muss, damit das Wasser aus der ZP und dem Rücklaufzweig nicht abläuft, folglich auch keine Luft in die Pumpe gelangt ! Anschließend hat man nach dem Wasser aufdrehen keinerlei Probleme, die Zirkulation läuft spätestens, wenn an dem höchsten Wasserhahn im Haus mal die Luft abgelassen wurde (steht diese Wohnung vllt. leer bei euch ? wäre auch ein Grund für Luftansammlung !).

Ist ein solche Kugel-Absperrventil nicht vorhanden, so kann man (am besten hinter der ZP in Förderrichtung gesehen) einen ganz normalen Absperrhahn einbauen, oder/und ein Entlüftungsventil).

Der Installateur sollte dann aber ein Hinweisschild an den Hauptventilen vorfinden, dass er dieses ZP-Ventil schließen muss, bevor er Wasser ablässt !

Aber warum wird bei Euch alle paar Monate am Wasser "rumgeschraubt" ? Ist da vllt. jedesmal die ZP kaputt ? :-) Ein Teufelskreis !!

Andere Idee: Es könnte es auch ein Stelle im (meist waagerechten Teil des) Rücklaufrohr(s) sein, die höher ist als die umliegenden Rohre, um zB andere Rohre zu "überbrücken". Dort kann sich natürlich auch Luft sammeln. Ist aber unwahrscheinlich, wenn's irgendwann "von selbst" wieder geht, wie von Dir beschrieben, so lange die ZP selbst noch Wasser hat. Oder ist die Pumpe gar in einem waagerechten Teil der Rohre eingebaut ? Kardinalfehler ! Es kann auch eine Entlüftungsschraube an der Pumpe selbst vorhanden sein.

Bevor ihr anfangt, zu klagen: Holt auf eigene Faust einen Handwerker (dem Vermieter das Problem hier schildern, und den Vorschlag machen), für 100-200 Euro (2-3h + Material) sollte das Problem behoben sein. Will der Vermieter nicht: Notfalls eine Schiedsstelle anrufen, kostet (fast) nix. Und im Schiedsverfahren einen Sachverständigen oder einen Handwerker, der sich die Sache angesehen hat (und den Fehler plausibel beschreiben kann!), hinzuziehen. Er kann ja mal die Zeilen hier lesen ...

Es ist immer das alte Lied: Es ist fast unmöglich, einen Handwerker zu finden, der mitdenkt - leider. Die eigenen Fehler findet sowieso keiner, oder will sie nicht finden, da er ja dann den Fehler zugibt. Alles schon erlebt... Also auf jeden Fall NICHT den Handwerker holen, der es jetzt schon nicht hinbekommt !

... hat den Mangel bestätigt ...

... und die Ursache nicht gefunden? Das ist ja so, als wenn du zum Zahnarzt gehst, weil du Schmerzen hast - und der Zahnarzt bestätigt deine Schmerzen, ohne zu untersuchen, woran es liegt. Toller Sachverständiger!

pubsfried  15.12.2011, 12:23

"Mangel bestätigt ...... und die Ursache nicht gefunden": Das geht durchaus ! siehe meine ausführliche Antwort oben !

altermann58  15.12.2011, 09:29

Wie und wo wird das Warmwasser aufbereitet? Ohne diese Angaben ist technisch nicht viel zu sagen. Zur Minderung: Berechne, was das "verlorene" Wasser kostet... Den Kubikmeterpreis findest du in deiner Jahresabrechnung. Bei einem "Verlust" von 10 x 15 Liter täglich wären das im Jahr 55 Kubikmeter...

Wenn man eine Mietminderung immer wieder androht, aber nie durchführt, verwirkt man irgendwann sein Recht darauf...

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)

Zitat:

"Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde."

So wie Du das beschreibst habt Ihr kein Recht zur Mietminderung mehr...

pubsfried  15.12.2011, 12:19

Das sieht jeder Richter anders, sogar innerhalb EINES Prozesses (wenn der Richter zB wegen Versetzung wechselt), selbst schon erlebt mit 3 Richtern und einem Gartenzaun. Nicht bange machen lassen von solchen Urteilen !

XtraDry  15.12.2011, 12:27
@pubsfried

Früher gab es dafür ja eine klare Regelung gem. BGH: 6 Monate keine Minderung und das Recht war verwirkt. Die gibt es zwar seit der Mietrechtsreform nicht mehr, aber über 3 Jahre sind schon wirklich extrem kritisch, die Chancen, einen solchen Prozess zu gewinnen, sehe ich als ziemlich gering an. Leider gibt es zu diesem Thema seit der Mietrechtsreform fast keine Rechtsprechung...

Eine allgemeingültige Liste, bei welchen Mängeln wieviel Miete einbehalten werden darf, gibt es wohl nicht - lass dich von Fachanwälten oder Mieterschutzbund ect. rechtlich beraten, dann bist du auf der sicheren Seite.

Vermieter u. Hausverwaltung hast du ja mehrfach informiert und den Mangel von Fachleuten bestätigen lassen - damit bist du schonmal im Vorteil. Ich drücke die Daumen, dass sich bald was tut.

Mietminderung: Warmwasser - Urteile und Tipps

Mietrecht - Kein Warmwasser: Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).

Kein Warmwasser: Bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, muss 5 Minuten lang kaltes Wasser vorlaufen. Es ist daher zulässig, dass der Mieter eine Mietminderung von 10% vornimmt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94).

Wasserverbrauch: Es müssen erst 70 Liter aus der Leitung fließen, bis das Wasser 37 Grad Celsius warm ist. Der hohe Wasserverbrauch ist für den Mieter unzumutbar. Er darf eine Mietminderung von 5% durchführen (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus GE 2001, S. 1606).

Zu viel kaltes Wasser: Ein Wasservorlauf von 10 Liter Kaltwasser ist erforderlich, bis das Warmwasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht. Der Mieter kann die Miete um 10% kürzen (AG Berlin-Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus MM 3/2001, S. 46).

Quelle: Mietechtinformation