Balkongeländer - muss Vermieter nachrüsten?
Guten Morgen zusammen,
ich weiß, dass wir eigentlich eine Absturzsicherung an unserer Dachterrasse haben sollten. Allerdings hat unser Vermieter bei Einzug in diese Wohnung gesagt, dass die Wohnung eine Abenteuer Wohnung ist und wir KEINE Absturzsicherung an unseren Balkon bekommen.
Da ich allerdings als Tagesmutter arbeiten möchte, muss die Wohnung absolut "kindersicher" sein, d.h. eine Absturzsicherung muss dran sein. Jetzt hat uns unser Vermieter ein Treppenschutzgitter an die Balkontür geschraubt ... Höhe 70 cm also absolut genial um drüber zu klettern.
Gibt es da irgendeine Handhabe, dass ein Balkongeländer angebracht wird, oder habe ich einfach "Pech gehabt".
Wir haben auch sonst noch Sicherheitsmängel, die es zu beheben gilt, so auch ein Treppengeländer, das eine Sprossenweite von 24 cm hat (auch hier weigert sich der Vermieter das zu ändern) oder im 2. OG ist ein bodentiefes Fenster, das ganz geöffnet werden kann - auch hier fehlt die Absturzsicherung.
Ach ja, unsere Kinder sind 5J und 7J.
Danke für eure Antworten ...
6 Antworten
Du musst einen Unterschied machen - ob du mit deinen Kindern allein in der Wohnung wohnst oder sie auch noch als Tagesmutter gewerblich nutzen willst.
Dein Vermieter muss alle gesetzlichen Vorgaben für den Wohnungsbau erfüllen, dazu gehören auch Brüstungs- und Geländerhöhen, der Abstand von Geländerstäben oder die Sicherung von bodentiefen Fenstern.
Ist ja egal, ob er die Wohnung als Abenteurwohnung bezeichnet oder nicht - fordert ihn schrfitlich auf, diese Vorgaben zu erfüllen. Wenn nötig, schaltet die Bauaufsicht ein .... möglicherweise hätte er so nicht vermieten dürfen.
Du bezahlst doch Miete (Mietvertrag) für den Balkon, also ist der vom Vermieter unbedingt begehungssicher zu machen! Um das durchzusetzen brauchst Du nicht einmal einen Anwalt vom der Mieterschutz-Vereinigung. - Dass Du als Tagesmutter arbeiten willst, ist dabei nicht von Bedeutung; auch Du und Deine Besucher müssen sicher sein!
Auch das Geländer im Treppenhaus muss in Ordnung sein.
Die Ablehnungsbegründung ist grotesk. Der Zustand muss auf Kosten des Vermieters beseitigt werden. Wie lang schon wohnst du denn dort? Hast du die Mängel schriftlich angezeigt und eine Frist zur Beseitigung gestellt? Solang der Balkon nicht gesichert ist, muss er gesperrt werden. Dementsprechend darfst du dann die Miete mindern (10% der Bruttomiete). Gerät der Vermieter in Verzug (entspr. deiner Fristsetzung) darfst du selbst einen Fachhandwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen. Gleiches gilt für Geländer und Fenster. Allerdings treten da wohl Kosten auf die du verm. nicht so ohne weiteres verauslagen kannst. Ich empfehle dringendst Hilfe beim Mieterverein zu suchen, musst aber Mitglied werden.
Die Balkonhöhe ist in der Gemeindebauordnung vorgeschrieben. Darüber kann sich kein Vermieter einfach hinweg setzen. So lange der Balkon kein ausreichendes Geländer hat, darf er praktisch nicht betreten werden, und mindert die Wohnqualität. (Entsprechend kann die Miete gemindert werden) Du kannst durch eine einfache Anfrage beim Bauamt die erforderliche Höhe erfahren. Das dürfte bei 1,20 m liegen.
Ob du die Wohnung allerdings gewerblich nutzen darfst, ist eine andere Frage,
eine ähnliche Frage gab es schon, hier kannst Du nachlesen was ein User dazu schrieb.
Ich persönlich würde Dir auch dazu Raten dich an den Mieterbund zuwenden.