ungesichertes Balkongeländer
Hallo, wir wohnen in einer Mietwohnung im OG eines 2 Familienhauses (die ausländischen Untermierter im Keller nicht mit einberechnet). Unser Balkongeländer ist aus Edelstahl , sehr labil an den "Säulen" diese wackeln bei Belastung zwischen 5-10cm. Die Sprossen sind horizontal angebracht und ebenfalls aus VA mit D 8mm sehr biegsam und haben ohne Belastung einen minimal Abstand von min. 14cm! Wir haben Angst um das Wohl unser 2 Kleinkinder und um unser selbst. Der Vermieter (Türke)wohnt im EG , mehrmaliges ansprechen hilft nicht,er flüchtet sich immer in irgendwelchen Haltlosen Ausreden. Ich möchte nun schriftl. ihn Aufforden diesen Mangel mit Frist instand zu setzen,(inkl. einem Auszug der hiesigen Bauvorschriften) welche Mietminderung ist ratsam an zu setzen? Der Wohnort ist in Bayern. Habt dank für Eure Antworten.
Gruß
6 Antworten
Oha, das ist heftig und gefährlich.
Wir hatten vor Jahren, als wir noch zur Miete waren eine ähnliche Situation, der Balkon war aber aus Holz.. na ja wohl mehr Plastik.
Das Geländer hatte einen "Treppenfunktion" so hatte es damals der Anwalt bezeichnet. Unsere Kinder konnten also am Geländer wie an einer Leiter hochklettern, die Folgen wären eine Katastrophe gewesen, keine Frage.
Damals wurde die Miete um 15% gemindert und das auch in Bayern.
Die Nationalität des Vermieters und der weiteren Mieter im Haus ist doch vollkommen irrelevant. Warum betonst du das so sehr?
Zweifelsfrei hast Du recht, es spielt keine Rolle. Mit den kulturellen Unterscheiden zu leben ist aber noch mal eine andere Dimension als diese zu erleben.
Wenn auch und das gebe ich zu, unglücklich formuliert, glaube ich schon vermuten zu können in welche Richtung der "Hieb" gedacht ist.
da würde ich mich mal beim Mieterschutzverein erkundigen . die geben auch telefonische Auskunft , ohne ,daß du gleich dem Verein beitreten mußt . wenn du eine Mietminderung nach "Bauchgefühl" startest , dann kann der Schuss nach hinten losgehn .
wenn du mit den Vermietern aber auf Kriegsfuss stehst , würde ich mir lieber eine neue Wohnung suchen , denn wenn es eskaliert und ihr noch möglicherweise einen Anwalt einschalten müßt und ein Gerichtsverfahren riskiert ist das Mietverhältnis total zerrüttet , da kann man dann doch nicht mehr in Frieden leben ..oder ?
Keinen Tag länger würde ich mir das anschauen. Spann ein Netz über den Balkon oder mach eine glatte Plane innen am Geländer entlang, damit die Sprossenfunktion wegfällt. Oder willst Du streiten, bis Deine Kinder hochklettern und runter fallen?
Danach kannst Du immer noch über Reparatur, MIetminderung usw. diskutieren und streiten.
Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht. Ein labiles Balkongeländer sollte Veranlassung sein den Balkon von der Benutzung auszuschließen. Wenn das Geländer diesen Zustand schon bei Mietbeginn aufgewiesen hat, ist eine Mietminderung nicht möglich. Dennoch muss der Vermieter hier sofort Sicherungsmaßnahmen einleiten. Da vermutlich in die Bausubstanz eingegriffen werden muss, ist eine Ersatzvornahme nicht machbar. Nach beweisbarer schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von 1 Monat kannst du bei unbewältigter Instandsetzung auf Instandsetzung klagen. Inzwischen solltest du eine Sichtblende am Geländer anbringen, damit deine Kinder nicht am Geländer emporsteigen oder den Balkon sicher verschließen.
Die Fallhöhe der Kinder wurde dadurch um 15% gemindert. Welch glückhafte Wendung! Und das in Bayern.