Kautionprobleme beim Auszug .. Vermieter will das Kaution behalten was kann ich dagegen machen ?
Ich bin umgezogen und bei Umzug meine damalige Vermieter haben ziemlich Stress gemacht... Jetzt ist rausgekommen das wir im Bad Armatur gewechselt haben auf eigenen Rechnung und dabei haben wir in Dusche/Fliessen gebohrt das wir Duschpanel dort montieren, das Wasserhanh haben wir unter der Dusche jedoch alt behalten. Jetzt ist das Wasserhanh verkalkt und geht nicht mehr weg ( Vermieterin hat gemeint dort war von 1992 nichts gewechselt ?) . Beim Ubergabe, war alles soweit in Ordnung, bis zu Bad - das Wir die 2 Loher gebohrt haben und das Stange gewechselt haben war riiiiesen Problem fur denen und das Wasserhahn nicht in Top Zustand ist.. Wir haben unsere Kaution in Hohe 1000e nicht zuruck gekriegt, weil das eben passiert ist. Ich habe die Schaden bei Haftpflichtversicherung gemeldet, und ich bleibe in Verbindung mit meine damaliger Vermieter. Jetzt ist nur die Frage durfen die ganze Kaution einbehalten ? Wie viel durfen die einbehalten und wie viel sollen wir als Mieter zuruck kriegen.. Erstmal wollen die 200E behalten bis die Abrechnung kommt aber jetzt weiss ich nicht ob mann dagegen machen kann..
8 Antworten
Bis zu 6 Monate darf der Vermieter die Kaution ohne Angabe von Gründen einbehalten.
Ihr habt gegen diverse Regeln verstoßen und da kann man den Vermieter sehr gut verstehen dass er von diesem Recht Gebrauch macht.
Der komplette Rückbau inklusive neuer Fliesen vom Profibetrieb ist von Euch zu zahlen. Dafür dürften die 1000 Euro nicht mal reichen!
Wir haben unsere Kaution in Hohe 1000e nicht zuruck gekriegt, weil das eben passiert ist.
sorry,mir ist der ganze text zu wirr...................
Ich frage mich, warum habt Ihr nicht in die Fugen gebohrt, sondern in die Fliesen?
Ich habe die Schaden bei Haftpflichtversicherung gemeldet
gut so und diese bezahlt dann die Schäden.
Die komplette Kaution kann ein halbes Jahr einbehalten werdne, um evtl. Nachfolgeschäden zu begleichen; mit den 200€ Einbehaltung seit Ihr doch gut bedient.
gut so und diese bezahlt dann die Schäden.
Man kann es mal versuchen, aber ich bezweifle das, denn man hat nicht versehentlich in die Fugen gebohrt, sondern direkt vorsätzlich.
Ich beziehe mich bei meiner Antwort jetzt nur auf das "Riesenproblem verkalkter Wasserhahn", denn zum Rest hast du ja bereits Antworten erhalten.
Ein verkalkter Wasserhahn ist grundsätzlich Vermietersache. Da der Mieter keinen Einfluss auf den Kalkgehalt des Wassers hat, greift hier auch keinerlei Kleinreperaturklausel.
Dazu gibt es Unmengen an Gerichtsurteilen, die jedesmal zugunsten des Mieters ausgingen.
Hier nur ein Beispiel:
/immobilien/id_42325604/verkalkter-wasserhahn-vermieter-muss-zahlen.html
Gar nichts kannst du machen.
Es ist das Recht des Vermieters einen angemessenen Betrag bzgl. der Betriebs/Heizkostennachzahlung einzubehalten.