Kann Vermieter einfach die Kaution einbehalten, wenn Badewanne zerkratzt ist?

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Hallo, ich bin der Meinung, das die Kaution für genau solche Fälle hinterlegt wird und somit auch einbehalten werden kann. Entweder der Mieter führt die Reperatur der Badewanne durch und versetzt diese wieder in einen ordentlichen Zustand und bekommt dann seine Mietkaution ausbezahlt oder der Vermieter lässt die Reperatur durchführen und zieht diesen Betrag dann von der Kaution ab. Viel Erfolg und hoffentlich wenig Streit. LG

Commodore64  18.03.2011, 11:40

DH!

Nach 2 Jahren muss die Wanne natürlich nicht Fabrikneu sein, auch die Fugen können stark verschimmelt sein, aber tiefe Kratzer gehören selbstverständlich nicht zu normalen gebrauchsspuren. Da muß der Mieter Schadenersatz leisten, entweder über die Kaution  oder Eigenleistung.

 

Tip:

Beim baden von Tieren in der Wanne immer ein farbiges Handtuch unterlegen. Das verhindert nicht nur die Kratzer, das Tier kann den Boden sehen und bekommt dann keine Höhenangst. Die meisten Hunde reagieren meistens nur deswegen panisch beim baden weil die einfach den Boden der Wanne nicht sehen können und Höhenangst kriegen.

Keindummfrager 
Beitragsersteller
 18.03.2011, 11:19

Vielen Dank für Deine Antwort.

Hier kann die Reparatur in Abzug auf die Kaution gebracht werden. Fraglich ist, ob der Austausch möglich wäre. Der Mieter macht sich durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch Schadensersatzpflichtig. Gibt dieser allerdings die Forderungen an seine Versicherung weiter (nachweislich), ist kein Abzug zu machen. MfG

Hallo, es gibt den "Badewannendoktor", dieser kann die Wanne 100% reparieren - ist bestimmt günstiger als die Höhe der Kaution.

Generell muss ermittelt werden, ob die Kratzer suaber lackiert werden können oder ob die Wanne wirklich getauscht werden muss. Der Vermieter darf keinesfalls die gesamte Kaution behalten, sondern nur den Teil, der nötig ist um den Schaden zu beheben.

Hier handelt es sich, sofern die in der Frage geschilderten Tatbestände zutreffen, um einen Missbrauch seitens Mieters und somit ist dieser zu Schadensbeseitigung verpflichet. Hier liegt kein, dem VM zumutbares Abwohnen vor.

Keindummfrager 
Beitragsersteller
 18.03.2011, 11:19

Danke!