Kaution einbehalten bei Auszug aus der WG?
Hallo, mein Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er 100 Euro Kaution einbehalten will, weil ich die Gemeinschaftsräume meiner WG nicht gestrichen haben (Bad, Küche, Flur) Zum Verständnis: Ich lebe seit 2 Jahren in einer 3er WG. 2 Personen werden weiterhin in der WG wohnen bleiben, nur ich habe mein WG Zimmer gekündigt, ein Nachmieter wurde bereits gefunden. Meine Mitbewohner bestanden nicht darauf, dass ich etwas streiche, da sie weiterhin wohnen bleiben. Der Vermieter hat sich mit jenen nicht einmal in Kontakt gesetzt. Darf er das tun, oder sollte ich, falls notwendig, dagegen mit einem Anwalt vorgehen?
6 Antworten
Du hast einen Mietvertrag für ein Einzelzimmer in einer Wohnung, wo dir für Küche, Bad, Flur und ev. G.-Zimmer Nutzungsrechte durch den Vermieter eingeräumt wurden.
Diese Gemeinschaftsräume sind nicht Bestandteil deiner Mietsache!!! Damit obliegt dir nicht die Pflicht einer Schönheitsreparatur, weil diese Sache des Vermieters ist!!
Der Einbehalt de 100€ aus der Kaution wäre demnach eine Straftat : Unterschlagung oder Untreue. Abgesehen davon, dass du über deinen Anwalt mithilfe deiner RS-Versicherung erfolgreich den Kautionsteil bei verweigerter Rückgabe einklagen könntest. Dein Vermieter kennt die Gesetzeslage nicht und bastelt sich sein eigenes BGB.
Manche Vermieters versuchen es immer wieder - ungerechtfertigte Bereicherung auf Kosten der Mieter.
Zunächst mal ist das Renovieren Vermietersache, es sei denn, es ist in gestzlich zulässiger Weise im Mietvertrag vereinbart, dass du das machen musst. Es wäre also die Frage was dort steht. Wenn nichts steht oder etwas nicht gesetzeskonformes, dann hat sich die Frage eh schon erübrigt und der Vermieter kann nichts verlangen.
Und dann wäre noch die Frage, ob jeder Bewohner einen Einzelvertrag hat oder ob es ein gemeinsamer Vertrag ist. Wäre es ein gemeinsamer, dass haben alle zusammen die Pflicht zum Renovieren, nicht du allein.
Da er hier einen "fixen Renovierungstermin" angibt ohne den Zustand zu erwähnen bekommt er ganz nichts. Vor allem wenn diese Termin im Vertrag steht: also wennd a steht alle 2 Jahre Küche streichen. Dann ist der Vertrag ungültig.
Jedoch wird der kaum freiwillig zurckzahlen.
Wenn er die Zimmer einzel vermietet muss er das anders umlegen.
Statts eines Anwalts erst einmal letzte Frist setzen mit (Datum und das per Einschreiben). Dann Mahnbescheid beantragen (geht online) .
Der knickt ein !
Du hast "dein Vertragsende" irgendwie schriftlich !?!
Ich hätte einen Rechtsschutz, also wäre damit zumindest ein Teil gedeckt.
Dann dürftest Du zumindest per Telefon die Aussage eines Anwalts bekommen ob das rechtens ist.
Ich zumindest bekam telefonisch einen Anwalt vermittelt und der konnte dann auch helfen ohne dass ich direkt zum Anwalt musste.
Dagegen mit einem Anwalt angehen ist wirtschaftlich unsinnig.
Wie sieht es denn mt Eurer NK-Abrechnung aus? waren da regelmäßig Nachzahlungen fällig?
Nachzahlungen waren nicht fällig. Ich hätte einen Rechtsschutz, also wäre damit zumindest ein Teil gedeckt. Mir geht es eigentlich nicht um die Summe, sondern darum, dass es meiner Meinung nach nicht rechtens ist.