Kaution: nach Auszug hat Vermieter das Sparbuch nicht aufgelöst!
Hallo liebe Internetgemeinde,
wie ich durch meinen Bankberater herausgefunden habe, läuft noch ein Sparbuch auf meinen Namen, dessen Existens ich eigentlich vergessen hatte.
Dieses Sparbuch wurde 2009 meinen damaligen Vermieter als Kaution hinterlegt. Als ich früher ausgezogen bin - als vertraglich vereinbart (2012, statt 2013), wurde eine noch offene Miete+Sonstiges gegen gerechnet und auch schriftlich festgehalten:
"... der Vermieter verpflichtet sich, nach ordnungsgem. Übergabe des Mietobjekts die Kaution abzurechnen und dem Mieter zu übergeben, sofern keine Rückstände mehr bestehen".
Nun hat der damalige Vermieter aber bis jetzt (2015) keinen Cent vom Sparbuch entwendet. Ich möchte nun das Sparbuch schließen - wie sieht es aber rechtlich mit dem Guthaben aus?
Zu erwähnen ist aber noch, dass das Sparbuch eine Laufzeit bis Mai 2014 hatte. Hätte man vohrher Geld abgehoben, wäre ein Teil der Zinsen entfallen.
Vorab vielen Dank für eure Kommentare!
5 Antworten
ABER, kann der alte Vermieter dann eine rechtliche Vorderung gegen mich stellen - oder ist es sein Verschulden, wenn er das Geld nicht wie vereinbart abhebt und stattdessen auf dem Konto lässt?
Nach Deinem Auszug kann der Vermieter noch 6 Monate die Kaution voll zurückhalten und Forderungen aus dem Mietverhältnis damit auszugleichen.
Nach 6 Monaten darf er das 3-5 fache einer NK-Vorauszahlung für die zu erwartende NK-Abrechnung einbehalten.
Beide Fristen sind vorbei.
Den Vermieter unter Frisetzung auffordern die Kaution auszuzahlen.
MfG
Johnny
Wenn berechtigte Ansprüche des Vermieters bestehen, kann er das von der Kaution abziehen. Normal wird ein Kautionkonto als UND-UND Konto angelegt. Das bedeutet das Auszahlungen; Aufhebungen etc. nur mit der Unterschrift beider Parteien möglich ist. Scheinbar hat der Vermieter das Konto vergessen. Schreib den Vermieter an und fordere ihn auf gemeinsam mit dir das Konto aufzuheben.
Ich bin alleiniger Inhaber dieses Sparkontos. Der Vermieter ist hier nicht erwähnt oder eingetragen. Er hat nur das Sparbuch und kennt das Passwort.
Das verstehe ich nicht. Das Buch läuft auf Deinen Namen und ein Fremder, hier der Vermieter, hat die Möglichkeit etwas zu entwenden von einem Buch, was ihm gar nicht gehört? Glaube ich nicht. Zudem bekommst Du ja als Kunde jeden Jahresabschluß für die Steuer von Deinem Geldinstitut. Da kann also etwas nicht stimmen.
Du solltest dich an den ehemaligen Vermieter wenden, an den das Sparbuch als Mietsicherheit verpfändet wurde. Er sollte es nun zur Aushändigung an dich freigeben. Dazu gibt es bei der Bank entsprechende Vordrucke. Wird dieser dann von dir (vom Vermieter unterschrieben) vorgelegt, bekommst du das Sparbuch. Offene Forderungen wegen fehlender Miete könnten noch zu erfüllen sein, insofern noch nicht verjährt (drei Jahre). Das könnte sicher auch anderweitig einvernehmlich abgeklärt werden.
Du willst das Problem doch nicht als solches darstellen? Hier stimmt was nicht
6 Monate nach Mietende hat der Vermieter keine (V)Forderungen mehr an den Mieter zu stellen. Seine Rechte aus dem Mietverhältnis sind damit verjährt.
Lt. Bankberater kann ich jeder Zeit vorbei kommen, eine entsprechende "Verlustmeldung" abgeben und dann bekomme ich Zugriff auf das Sparbuch.
ABER, kann der alte Vermieter dann eine rechtliche Vorderung gegen mich stellen - oder ist es sein Verschulden, wenn er das Geld nicht wie vereinbart abhebt und stattdessen auf dem Konto lässt?