Kaution: nach Auszug hat Vermieter das Sparbuch nicht aufgelöst!

5 Antworten

ABER, kann der alte Vermieter dann eine rechtliche Vorderung gegen mich stellen - oder ist es sein Verschulden, wenn er das Geld nicht wie vereinbart abhebt und stattdessen auf dem Konto lässt?

Nach Deinem Auszug kann der Vermieter noch 6 Monate die Kaution voll zurückhalten und Forderungen aus dem Mietverhältnis damit auszugleichen.

Nach 6 Monaten darf er das 3-5 fache einer NK-Vorauszahlung für die zu erwartende NK-Abrechnung einbehalten.

Beide Fristen sind vorbei.

Den Vermieter unter Frisetzung auffordern die Kaution auszuzahlen.

MfG

Johnny

Wenn berechtigte Ansprüche des Vermieters bestehen, kann er das von der Kaution abziehen. Normal wird ein Kautionkonto als UND-UND Konto angelegt. Das bedeutet das Auszahlungen; Aufhebungen etc. nur mit der Unterschrift beider Parteien möglich ist. Scheinbar hat der Vermieter das Konto vergessen. Schreib den Vermieter an und fordere ihn auf gemeinsam mit dir das Konto aufzuheben. 

matrixOnline 
Beitragsersteller
 03.04.2015, 13:11

Ich bin alleiniger Inhaber dieses Sparkontos. Der Vermieter ist hier nicht erwähnt oder eingetragen. Er hat nur das Sparbuch und kennt das Passwort.

Das verstehe ich nicht. Das Buch läuft auf Deinen Namen und ein Fremder, hier der Vermieter, hat die Möglichkeit etwas zu entwenden von einem Buch, was ihm gar nicht gehört? Glaube ich nicht. Zudem bekommst Du ja als Kunde jeden Jahresabschluß für die Steuer von Deinem Geldinstitut. Da kann also etwas nicht stimmen.

Du solltest dich an den ehemaligen Vermieter wenden, an den das Sparbuch als Mietsicherheit verpfändet wurde. Er sollte es nun zur Aushändigung an dich freigeben. Dazu gibt es bei der Bank entsprechende Vordrucke. Wird dieser dann von dir (vom Vermieter unterschrieben) vorgelegt, bekommst du das Sparbuch. Offene Forderungen wegen fehlender Miete könnten noch zu erfüllen sein, insofern noch nicht verjährt (drei Jahre). Das könnte sicher auch anderweitig einvernehmlich abgeklärt werden.

Du willst das Problem doch nicht als solches darstellen? Hier stimmt was nicht

matrixOnline 
Beitragsersteller
 03.04.2015, 13:08

Lt. Bankberater kann ich jeder Zeit vorbei kommen, eine entsprechende "Verlustmeldung" abgeben und dann bekomme ich Zugriff auf das Sparbuch.

ABER, kann der alte Vermieter dann eine rechtliche Vorderung gegen mich stellen - oder ist es sein Verschulden, wenn er das Geld nicht wie vereinbart abhebt und stattdessen auf dem Konto lässt?

Gerhart  03.04.2015, 17:08
@matrixOnline

6 Monate nach Mietende hat der Vermieter keine (V)Forderungen mehr an den Mieter zu stellen. Seine Rechte aus dem Mietverhältnis sind damit verjährt.