Sparbuch für Mietkaution anlegen, trotz P-Konto?
Hallo, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter will in eine neue Wohnung ziehen und soll die Mietkaution laut Vermieter als Sparbuch anlegen. Er weiß natürlich nicht, dass sie ein Pfändungsschutzkonto besitzt. Wenn sie jetzt ein Sparbuch anlegen würde, ginge das eingezahlte Geld an die Gläubiger über. Ein direktes Mietkautionssparbuch gibt es nämlich nicht mehr (laut Telefonat mit der Bank). Nun kam mir als Mutter die Idee, auf meinen Namen für die Tochter ein Sparbuch anzulegen und dieses ihrem Vermieter auszuhändigen. Der Vermieter war nicht sonderlich begeistert, schließlich hätte er den Mietvertrag mit der Tochter und nicht mit mir gemacht. Bei der Bank sagte man auch, dass es die Regel wäre, dass der Vermieter ein Sparbuch anlegt. Nun will er sich nochmal erkundigen. Nun die Frage: Wenn der Vermieter kein Sparbuch auf seinen Namen eröffnen will und auf meinen Vorschlag eingeht, dass ich das übernehme, kann das Geld dann auch von meinem Sparbuch gepfändet werden? Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Arge die Kaution zahlt, oder zumindest einen Teil. Kann das auch gepfändet werden? Danke für gute Antworten
5 Antworten
Ein eigenartiger Vermieter, der Ihrer Tochter trotz amtsbekannter Fruchtlosigkeit eine Wohnung vermietet!?! Insoweit ist lediglich dessen geringe Begeisterung generell nachvollziehbar. Der Vermieter legt kein Kautionsbuch auf seinen Namen an, da dies hinsichtlich des Aufwandes mit den Zinsbescheinigungen der Kapitalertragssteuer unverhältnismäßig wäre. Ihre Tochter kann bei jeder X-beliebigen Bank ein Sparbuch mit dem Kautionsbetrag eröffnen und dann mit gesonderter Erklärung dem Vermieter als Kautionsbuch verpfänden; das bedarf nicht einmal eines Bankformulars, sondern kann schlicht frei formuliert werden. Warum er ein Kautionsbuch auf Ihren Namen ablehnt, das in gleicher Weise zu verpfänden oder bessere noch, die Forderung gegen die Bank aus dem Guthaben an den Vermieter abzutreten wäre, mag dessen wohlgehütetes Geheimnis bleiben - einen Sinn indessen vermag man darin nicht zu erkennen. Vielleicht läuft das alles aber auch nur darauf hinaus, den mit der Tochter geschlossenen Vertag eben wegen derer schlechten Bonität imNnachhinein kaputt zu machen!?!
Der Vermieter weiß doch gar nichts von der "amtsbekannten Fruchtlosigkeit" oder schlechter Bonität. Als meine Tochter den Mietvertrag unterschrieben hat, war sie noch nicht arbeitslos, deswegen ist jetzt alles so kompliziert und sie möchte nicht, dass er es erfährt, sondern sie möchte so schnell wie möglich wieder arbeiten
Normalerweise, übernimmt die Arge die Zahlung der Mietkaution! Wenn die Wohnung angemessen ist, das bedeutet, das die Größe der Wohnung zu der Anzahl der Personen in qm passen muss! Dann wird Deiner Tochter monatlich ein Betrag von ca. 30 € abgezogen. In welchem Bundesland wohnt Ihr denn? Ich habe damals die Arge die Kaution bezahlen lassen lassen nachdem ich einen Antrag gestellt habe. Als mir das zugesichert wurde schriftlich!!!!, habe ich einen Wiederspruch bei der Arge eingelegt und habe das bis dahin eingezahlte Geld von der Arge wiederbekommen ging über das Bundessozialgericht (Urteil besagt, das ein ALG2 Empfänger nicht die Raten vom ALG2 bezahlen kann da die ja die erforderlichen Gelder die Ihm zustehen nicht mehr zur verfügung hätte. ;-)) schau mal hier http://www.kanzlei-blaufelder.com/hartz-iv-empfanger-mussen-darlehen-fur-mietkaution-nicht-abstottern/ LG Frank.
ja schon, aber sie möchte nicht, dass der Vermieter von ihrer Arbeitslosigkeit erfährt. Diese trat erst ein paar Tage nach dem Unterschreiben des Mietvertrages ein :-(
Dia Aussage der Bank ist falsch. Es gibt mehr als genug Banken die Mietkautions-Sparbücher anbieten. Auch kann die Arge unter umständen die Kaution bezahlen. schau mal hier im Foliensatz:
http://www.harald-thome.de/download.html
Ist eine sehr sehr gute Informationsquelle
Also, das ist für mich etwas zu wirr. Wenn denn das Kind vom Jobcenter dank dem Schröder üppigst versorgt wird, Bekommt sie ja komplett den Umzug, die fehlende Erstausstattung, den Makler und auch die Mietsicherheit u.v.m..
Ja ich weiß, es ist verwirrend. Die Sache war so, als die Tochter den Mietvertrag unterschrieben hatte, war sie noch nicht arbeitslos. Das hatte sich alles überschnitten. Ihr war das so peinlich, und sie möchte nicht, dass es der Vermieter erfährt. Sie möchte so schnell wie möglich wieder arbeiten.
die gläubiger wissen doch nichts von deinem konto/sparbuch. du könntest so denken: es ist dein geld & du möchtest deiner tochter helfen
:)
Sofern der Bank, die das P-Konto führt entsprechende Pfändungen vorliegen, erstrecken die sich automatisch auf alle gegenwärtigen und künftigen Guthaben, mit Ausnahme solcher auf dem Pfändungsfreikonto, das hat die Bank übrigens selber sehr streng zu überwachen, da sie ansonsten haftbar wäre! Der weg sollte daher zu einer Bank führen, bei der noch keine Pfändungen vorliegen und dann dementsprechend die Forderungsabtretung aus dem Mietkautionskonto zieht!