Vermieter will Kaution nicht auszahlen, Nachmieter zahlt auch nicht
Ein Bekannter hat einen Mietvertrag unterschrieben indem die Kautionszahlung so geregelt sein soll, dass diese Summe sich dann auf den Nachmieter überträgt. Das heißt dass der Nachmieter an den jetzigen noch-Mieter die Kaution zahlen muss. Mein Bekannter ist ausgezogen, das Problem ist jetzt dass der Nachmieter nicht zahlt aber längst drin wohnt. Der Vermieter verweist auf den Vertrag mit dieser Regelung. Was sollte man da am besten tun
5 Antworten
Ganz einfach: Der Vertrag ist Sittenwidrig und hat keinen Bestand. Den Vermieter einmal auffordern, die Kaution zurückzubezahlen und dan zum Anwalt gehen. Denn (das betrifft den neuen Mieter und damit auch den alten Mieter):Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßigmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. / Die Drittbelastung betrifft in diesem Fall den neueun Mieter. Dies schließt dieses Gesetz aber aus. Also ist die Klausel im Mietvertrag hinfällig und der Vermieter muss die Kaution zurück bezahlen. Nicht verarschen lassen!!!
Kein Problem. Gern geschehen.
klingt einleuchtend, danke Dir!
Die Klausel ist unwirksam.
Der Vermieter ist Vertragspartner und nicht der Nachmieter.
Ich bin mir zu 99% sicher, dass eine derartige Regelung vor Gericht keinen Bestand hat.
erschien mir auch etwas merkwürdig, habe bisjetzt noch nie gehört dass man das irgendwie übertragen kann, ergibt doch keinen Sinn
Den Vermieter verklagen, die Zinsen nicht vergessen!
Das ist erst mal Quatsch. Wie soll den der Klagegrund heißen?
Ich denke nicht, dass in die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter einfach so ein Dritter (Nachmieter) einbezogen werden kann.
Der Vermieter muss die Kaution incl. Zinsen mit seinem Ex-Mieter abrechnen, ggf. hat der Vermieter ja auch noch irgendwelche Ansprüche gegen deinen Bekannten. Soll der Nachmieter etwa raten, wieviel sein Vorgänger zu bekommen hat? So eine Vereinbarung ist meiner Ansicht nach völliger Humbug, sie ist rechtswidrig, da sie gegen § 551 BGB verstößt.
Vielen Dank! Müssten das nicht 0,5 % Zinsen pro Jahr sein? Bin mir da nicht ganz sicher
Das kommt auf die Bank an. 0,5 % wären schon viel. Meist sind es maximal 0,25.
Alles klar, Danke
Das kommt darauf an, wie und wo er das Geld angelegt hat. Auf jeden Fall darf er die Zinsen nicht einfach so einbehalten, sondern hat sie an euch auszuzahlen.
bin immernoch völlig begeistert :), Danke nochmal für deine Mühe