Kaution für Wohnung dem Vermierter überlassen statt renovieren?
Hallo , wir sind kurz vor dem Auszug unsere Wohnung. Nun haben wir für diese Wohnung vor 3 jahren eine Kaution hinterlegt. Was ich jetzt gern wissen würde, ob wir auf die Rückzaklung der Kaution verzichten können und dafür die Wohnung nicht "frisch durchgestrichen" und "pikobello sauber " ( die Worte des Vermieters) übergeben können? Wer hat da irgendwelche Urteile ? Ist echt dringend!!!!! Danke schon mal.
10 Antworten
Eine Vertragsklausel, wonach der Mieter grundsätzlich Schönheitsrenovierungen zu erledigen hat, wenn er auszieht, ist auch dann unwirksam, wenn der Mietvertrag keine starre Fristenregelung für laufende Schönheitsrenovierungen enthält.
http://www.pressebox.de/pressemeldungen/immowelt-ag/boxid/125776
Ein schöner Link,leider wird dies oft falsch verstanden. Nicht jede Endrenovierungsklausel ist auch unwirksam. Ist der Bezug zur letzten Renovierung hergestellt, kann auch eine Endrenovierungsklausel wirksam sein. Und: hier geht es nur um die Aussage des VM, nicht um den Vertrag. MfG
Absolut richtige Antwort, DH!
du überascht mich immer wieder aufs neue - donner wetter! dh
Tja, da hier nicht einmal Auszüge aus der Schönheitsrep. Klausel oder sonstigen Vereinbarungen gepostet wurden, gehen Sie offensichtl. davon aus, dass Sie in der Pflicht zur Renovierung stehen. Vorausgesetzt, die Abwälzung der Schönheitsrep. ist wirksam erfolgt, spricht nichts gegen eine Verrechnung mit der Kaution. Immer unter der Voraussetzung, es gibt keine weiteren Forderungen aus dem Mietverhältnis. Es ist auf jeden Fall der Weg des geringsten Widerstandes. MfG
Wann ihr streichen müsst, steht in eurem Mietvertrag. Wenn ihr die Wohnung renoviert übernommen habt, müsst ihr sie auch renoviert wieder abgeben, normalerweise! Da könnt ihr nicht einfach abhauen und dem Vermieter die Arbeit überlassen. Auch, wenn er dafür die Kaution behalten darf. Das solltet ihr zunächst mal mit ihm abklären!
Außerdem kostet das Streichen längst nicht soviel, wie ihr an Kaution bezahlt habt. Das wäre echt Geldverschwendung!
Offensichtlich nicht! Das klappt vielleicht auf Polly-Pocket Inseln so aber die Realität sieht meistens anders aus!
so simpel ist es auch nicht. Der Mieter hat schon gewisse Pflichten.
Bei Auszug aus einer Wohnung, muss der Mieter zwar kein Meisterstück an Renovierungsarbeiten hinterlassen, doch sollte die Arbeit schon ordentlich verrichtet sein.
Solange die Farbe nicht zu auffällig ist, kann der Vermieter nicht verlangen, dass die Wände weiß umgestrichen werden.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/farbanstrich.htm
Und CaFe85, von dir erwarte ich eh nicht viel....
Das freut mich erstmal! :) Dann kann ich dich auch nicht enttäuschen! Das übernimmst du ja selbst häufig genug! ;)
Er wird die kaution eh nicht zurück zahlen, da er es bei 5 anderen auch nicht gemacht hat. Einer rennt seiner Kaution seit über 2 jahren nach.
Da gibt es Rechtsmittel!
Ob die Wohnung bei Auszug und schon während der Mietzeit zuvor überhaupt zu renovieren ist, entscheiden nicht WORTE des Vermieters, sond das was mietvertraglich vereinbart aber möglicherweise lt. geltendem Recht unwirksam ist. Lass dich also keinesfalls auf solchen Kuhhandel ein. Schreib vielmehr hier ins Forum, was konkret, Wort für Wort, diesbezüglich im MV steht. Erfahrungsgemäß führt die Prüfung dann dazu, dass in den meisten Fällen der Mieter überhaupt nichts machen muss. Wenn du jetzt so wie von dir angedacht handeltest, hättest du ein gewaltiges Eigentor gelandet.
Wenn Ihr die Wohnung renoviert bekommen habt, müßt Ihr sie normalerweise auch renoviert übergeben. Apropro renovieren, habt ihr in letzter Zeit renoviert? Dann kann er nichts beanstanden. Nirgendwo steht das es weiß gestrichen sein muß! Die Mietkaution ist für solche Sachen nicht gedacht. Was heißt denn picobello übergeben? Besenrein wäre der richtige Ausdruck. Ich würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen.
ich habe auch gerade Ärger mit meinem Ex-Vermieter. Wir sollen unsere Kaution nicht wieder bekommen und sollen noch 114 Euro zahlen. Werde Euch auf dem laufenden halten, sobald es ein wenig klarheit gibt.
Manchmal sollte man sich vorher einfach mal informieren!
Die Zeiten sind vorbei, wo man die Wohnung gestrichen dem Vermieter übergeben mußte. Nur sehr krasse Farben sollte man überstreichen, aber Pastellfarben und "dreckige" Wände sind dann das Problem des Vermieters und die Kaution bekommt der Mieter wieder zurück.