Nach 15 Jahren nicht mehr renovieren?
Meine Mutter bewohnte 70 Jahre die gleiche Wohnung, jetzt ist sie gestorben. Muss ich die Wohnung renovieren, oder kann ich sie Besenrein übergeben? Ich höre immer wieder, es gäbe ein neues Gesetz, dass Mieter, die 15 Jahre und länger, beim Auszug nichts zu machen bräuchten. Wer kennt dieses Gesetz?
4 Antworten
Wer kennt dieses Gesetz?
Niemand,weil es das nicht gibt!
Miet-Irrtümer über das Renovieren
- Irrtum: Neues Gesetz
Falsch: Es gibt ein neues Gesetz, danach müssen Mieter nicht mehr renovieren.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mietprobleme/miet-irrtuemer/renovieren.jsp
Ob Ihr renovieren müsst hängt vom Mietvertrag ab.
Nach dem Gesetz hat der Mieter mit Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten erst einmal nichts zu tun.
Der Vermieter ist dafür verantwortlich. Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend. Im Mietvertrag können Renovierungsarbeiten auf den Mieter abgewälzt werden. In bestimmten Fällen sind diese Klauseln aber unwirksam.
Die Folge kann sein, dass Mieter überhaupt nicht renovieren müssen, egal. Doch eine Renovierungsklausel kann auch wirksam sein, wenn sie korrekt abgefasst wurde. Auch dazu gibt es ein BGH-Urteil.
- Abgeltungsklausel mit starren Fristen So genannte Abgeltungsklauseln mit starren Fristen sind unwirksam. Mit dieser Entscheidung setzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 52/06) seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen konsequent fort. Abgeltungsklauseln in Formularmietverträgen legen fest, dass der Vermieter anteilige Renovierungskosten von seinem Mieter fordern kann, obwohl bei dessen Auszug die üblichen Schönheitsreparaturen noch nicht fällig sind. Das sind Fälle, in denen der Mieter nach relativ kurzer Wohndauer, zum Beispiel nach einem Jahr, auszieht oder in denen er noch zwei Jahre vor seinem Auszug renoviert hat.
Die typische Abgeltungsklausel "Zieht der Mieter vor Ablauf der für die Schönheitsreparaturen vorgesehenen Fristen aus, so muss er seiner Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch Zahlung des unten ausgewiesenen Prozentsatzes der Kosten der Schönheitsreparaturen nachkommen: Nach zwölf Monaten - 20 Prozent; nach 24 Monaten - 40 Prozent; nach 36 Monaten - 60 Prozent; nach 48 Monaten - 80 Prozent."
Festlegung eines Zeitablaufes ungültig Nach dieser Vertragsklausel müsste ein Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen genau festgelegten Renovierungskostenanteil zahlen, der allein vom Zeitablauf bestimmt wird. Er müsste selbst dann zahlen, wenn es gar keinen Renovierungsbedarf gibt. Das ist - so der BGH - eine starre Abgeltungsklausel. Sie ist unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Letztlich gelten hier die gleichen Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zu den Fragen der Unwirksamkeit starrer Renovierungsfristen entwickelt hat.
Die Konsequenz daraus ist, Mieter müssen aufgrund der unwirksamen Abgeltungsklausel gar nicht renovieren, und auch keine anteiligen Renovierungskosten zahlen.
Ich höre immer wieder, es gäbe ein neues Gesetz
Und wo hörst Du das?
Da kommt der Vermieter und sagt Dir schon, was zu tun ist.
Mach die Wohnung Leer und Besen rein,sag dem Vermieter wegen Wohnungsübergabe Ob was an der Wohnung zu machen ist? Es können auch Umbauarbeiten gemacht werden.Damit würde sich eine Renovierung nicht Lohnen
Was steht denn im Mietvertrag?
Sorry, davon habe ich noch nie gehört.
K.a hab leidr kein mietvertrag, am besten ruft du bei der zuständigen behörde an, die können dir helfen xD
hä?
Hallo DerCowboy, da ist das gesamte Renovierungsprogramm aufgeführt, allerdings ist der von 1941. Diesen Tip gab mir eine Bekannte, die selbst 20 Wohnungen vermietet. Soll ein ganz neues Gesetz sein. PS: Danke für Eure Hilfe