Rohrbruch schaden im Badezimmer 3 verschieden Wandfliesen und 3 Bordüren wurden Beschädigt
Ich habe einen ETW und hatte an meiner Mieter Rohrbruch Schaden in Badezimmer wand. Es wurden zum Beheben des Schadens an des Wänden die 3 Wandfliesen und 3 Bordüren beschädigt worden dieses nicht mehr hergestellt werden können. Auch verschiedenen Firmen die Reparatur Fliesen im Einzelnen herstellen. Laut Kostenvoranschlag sollte die Komplette Badezimmer neu Verfliest werden. Der Schaden Laut Kostenvoranschlag Nettobetrag Ca. 3.850,00 €. Die qm Fläche ist mir unbekannt. Allerdings möchte die Gebäudeversicherung nur ein Komplette Wand bezahlen (Pauschal Betrag ) 1.500,00 €. Habe ich Anspruch auf alle Fliesen ersetzen zu lassen? Welcher Entschädigung wird den bei so einem Schaden Reguliert von den Versicherung? Gibt es auch so genanten Wertminderung Anspruch wegen Optik?
5 Antworten
Wegen 3 beschädigter Fliesen das ganze Bad neu fliesen zu lassen wäre unangemessen. Das wird der Versicherer zu recht ablehnen. Da bist Du mit dem Pauschalbetrag eigentlich sehr gut bedient. Mit etwas Glück kann man die passenden Fliesen sogar noch bekommen: Es gibt Unternehmen, die alte Fliesen aller denkbaren Formate und Dessins lagern (z.B. Schittek in Hamburg). Da kann dann eine einzelne Fliese schon mal 50,00 € kosten - das wäre aber immer noch deutlich günstiger, als das ganze Bad neu zu Fliesen...
Ergänzung zu Suzi:
Schittek hat eine rießen Auswahl. Und es gibt noch die Firma Bär. Dort musst du die 'Fliesenreste' mit Grössenangabe einschicken. Die prüfen, ob sie die Fliesen haben.
Weiter gibt es noch Firmen, die Fliesen nachbrennen können. Kostet zwar auch einiges, ist aber auch günstiger als eine Kompletterneuerung.
Wen die beiden erstgenanten Firmen keine Fliesen mehr haben, melde dich nochmal. Kann dir ne Adresse geben.
ich habe schon nachgefragt es gibt leider keine mehr. Ich möchte wissen was für Ersatzansprüche ich gegen den Versicherung geltend machen kann.
Z.B auch eventuell Minderwert? vielleicht weil die Fliesen nicht mehr hergestellt werden können.
Die Versicherung muss nur den Wasserschaden reparieren. Ein Badezimmer gilt als Nutzfläche und der Nutzen muss gewährleistet sein. Gerade bei älteren Bädern ist die Optik zweitrangig. (also nicht meine Meinung, sondern Sachlage). Also 1.500 Pauschale ist schon mehr, als die Meisten bezahlen. Damit kann man schon einiges machen. Vielleicht eine Wand und den Boden mit der gleichen Bodenfliese zur Auflockerung. Wirkt nicht so gestückelt.
Ich seh grad, ist ja uralt die Frage. Also längst erledigt. Entschuldige
Ich mag es nicht, wenn jemand seine Fragen doppelt stellt.
Entweder Sie lösche diese hier oder die andere.
Das sind Sie denen, die Ihnen umfassend bisher antworteten, schuldig.