Kaution einbehalten ohne Rechnung?
Ich habe ein Problem, unzwar sind in meiner Wohnung 2 Türen defekt, beide Defekte sind nicht mutwillig entstanden, sodass meine Haftpflicht eintreten würde, ich war bei meinem Vermieter, habe ihm die Lage erläutert und dieser meinte, ich soll mir einen Tischler suchen und den Schaden beheben.
Alle Mietparteien werden aufgrund von Sanierungen innen und außen "rausgeworfen"
Ich habe mir also einen Tischler gesucht, dieser hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht und ich wollte den bei dir Versicherung einreichen, jetzt sagt die Versicherung aber, das mein Vermieter mir einen schriftlichen Auftrag dazu erteilen muss, das der Schaden behoben werden soll.
Mein Vermieter sagt ein mündlicher Auftrag reicht vollkommen und wenn ich bis zum Auszug den Schaden nicht behoben habe, wird die Kaution damit verrechnet.
Die Versicherung sagt, gut denn warten wir ab bis ich ausziehe, da der Vermieter den Schaden ja dann in Rechnung stellen muss und wir dann den Schaden durch die haftpflicht begleichen können.
Meine Frage: Was soll ich nun machen? Warten bis ich ausziehe und hoffen dann eine Rechnung vorgelegt zu bekommen?
Der Kostenvoranschlag ergab knapp 700€ und wenn meine Versicherung die übernehmen würde, möchte ich ja nicht darauf sitzen bleiben
2 Antworten
jetzt sagt die Versicherung aber, das mein Vermieter mir einen schriftlichen Auftrag dazu erteilen muss, das der Schaden behoben werden soll.
Hinhaltetaktik zur Leistungsabwehr. Darf dem VM egal sein: Der schrifttliche Auftrag wäre zu erteilen und jederzeit zu entziehen.
Der Kostenvoranschlag ergab knapp 700€ und wenn meine Versicherung die übernehmen würde, möchte ich ja nicht darauf sitzen bleiben
Dein Vermieter aber?
Grds. ist deine PHV zur Regulierung auch nach Kostenvoranschlag zum Zeitwert verpflichtet. Liegen die Reparaturkosten der beschädigten Türen unterhalb des Zeitwertes, werden diese grundsätzlich übernommen, abzüglich der Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung).
Wurde die Reparatur dann tatsächlich durchgeführt, wird auch die Mehrwertsteuer gezahlt.
Wären neue Türen biliger als Reparatur und betrüge der Zeitwert alt gegen neu nur 500 EUR, die Forderung entsprechend kürzen.
Würde der Schaden nicht fristwahrend zum Auszugbehoben, darf der VM die Kaution dafü einbehalten.
G imager761
Er könnte aber auch passieren, dass er keine Rechnung schreibt und trotzdem die Kaution einbehält. Du hast keine Garantie, dass du die Rechnung bekommst.
Rechtlich hättest du aber Anspruch darauf, da er ja nicht einfach das Geld einbehalten kann.
Genau so meinte meine Versicherung das auch Grisu2101 Wir denken nämlich, das der Vermieter das Geld der Kaution einfach einbehält, weil wie gesagt, die Wohnungen werden alle komplett Saniert und die Wände werden sogar versetzt, bedeutet das die Tür samt Zarge rausgerissen wird, also wozu neu machen?
Wenn der Vermieter einen Tischler beauftragt, muss dieser auch eine Rechnung schreiben. Alles andere wäre "Schwarzarbeit" ! Diese Rechnung muss er dem Mieter weiterreichen, und der kann sie seiner Versicherung präsentieren, so einfach ist das.
Ohne Rechnung keine Kohle vom Mieter, dann ist die Kaution halt einzuklagen !!!