Hausratversicherung Schaden Kostenvoranschlag?
Hallo, nach einem Wasserschaden in der Küche,muss ich nun Kostenvoranschläge bei der Hausrat versicherung einreichen.wie geht es dann weiter?wird einem der volle Betrag laut Kostenvoranschlag überwiesen oder erst nach begleichung der Rechnung?hat jemand Erfahrungen damit?lg
3 Antworten
In manchen Fällen kann eine Abrechnung laut Kostenvoranschlag erfolgen. Kostenvoranschläge werden jedoch oft dann gefordert, wenn nicht klar ist, ob die Reparatur oder der vollständige Ersatz der Sache wirtschaftlicher erscheinen. Bzw. auch um eine Schadenreserve zu bilden.
Da du nicht geschrieben hast, was alles beschädigt wurde, gehe ich nach der Anmerkung "Küche" davon aus, dass deine Küchenmöbel (/ Einbauküche) beschädigt wurden, für die du selber die Gefahr trägst. (Anders verhält es sich bei vom Vermieter eingebauten Sachen).
So könnte also die Forderung nach einem KVA so interpretiert werden, dass man wissen möchte ob, wie oben bereits gesagt, deren Reparatur oder Ersatz wirtschaftlicher (günstiger für die Versicherung) erscheint, da ja der Wiederbeschaffungswert gilt.
Wenn die Versicherung nun zum Beispiel auf Grundlage des KVA die Reparatur oder auch einen Ersatz freigibt, kannst du danach die Rechnung einreichen und diese wird bezahlt.
Dabei kannst du entscheiden, Dir das Geld selber überweisen zu lassen oder du unterzeichnest eine Abtretungserklärung, die wiederum deiner Versicherung einzureichen ist. Dann kann diese auch den Rechnungsbetrag direkt an die Firma überweisen. Du bist ja letzten Endes der Anspruchsteller gegenüber der Versicherung.
wird einem der volle Betrag laut Kostenvoranschlag überwiesen oder erst nach begleichung der Rechnung?
Diese Frage bedeutet dann wohl im Klartext, dass man die beschädigten Sachen nicht ersetzen will.
Dies ist zwar auch möglich. Dann erfolgt aber keine Erstattung von Arbeitslohn und MwSt.
Wenn ich die Frage falsch interpretiert habe, kannst Du mir ja mitteilen, wie du es tatsächlich gemeint hast.
Gruß N.U.
In der Regel zahlen die Versicherungen direkt an den Rechnungssteller.
Nein, du kannst wahrscheinlich auch das GEld an dich auszahlen lassen. Davon würde ich aber abraten, denn wenn dann noch was nachkommt bist du dafür verantwortlich und kannst dich mit der Versicherung rumärgern. Übersteigt die Rechnungssumme den Kostenvoranschlag wird deine Versicherung das klären und prüfen, ob das überhaupt notwendig ist. Daher lass bloß alles von der Versicherung regeln, Rechnungen immer gleich in Kopie an die Versicherung und an den Handwerker die info für Fragen an die Versicherung weden. Dann hast du am wenigsten damit zu tun.
also bekommt man den Wert nicht direkt selber erstattet?sprich ich kann dann überlgen wann und wie ich die reparatur bzw.neuanschaffung mache?sondern bin verpflichtet die schäden nach kostenvoranschlag durchzuführen?