Wohnmobil gemietet, Schaden verursacht, Kaution, Vorsteuerabzug falsch?

1 Antwort

Wirr.

Die erste Frage wäre, ob es sich hier um echten oder unechten Schadenersatz gehandelt hat. Nur im letzteren Fall wäre überhaupt USt zu verrechnen gewesen. Nchdem der VM wohl nicht selbst repariert hat, handelt es sich vermutlich um unechten Schadenersatz, also die Rechnung einer Fachfirma, die den Schaden behoben hat. Insofern wäre die Aussage

Da der Vermieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dürfte er lediglich den Nettobetrag an mich weitergeben bzw. von der Kaution einbehalten.

wohl zu bejahen.

In der Zwischenzeit hat meine Haftpflichtversicherung aus Kulanz 500€ von dem Schaden reguliert und direkt an mich überwiesen.

Wenn es eine Kulanzzahlung war, hat der VM mit dem VR nichts zu tun - diese Leistung ergeht zugunsten des VN.

Dies habe ich der Vermieterin auch mitgeteilt (hätte ich nicht müssen, da es direkt mit mir abgerechnet wurde).

Das ist richtig. Die Zahlung ist aber eben dadurch auch für die Frage der Abrechnung des Schadens irrelevant. Der VR wird aber ggfs. die Überzahlung i.H.v. € 79,83 vom VN zurückfordern.

Nun erhalte ich heute eine Erstattung der geschuldeten MwSt., allerdings nur in Höhe von 79,83€ (anstatt 212,19€), was 19% von den durch die Versicherung bezahlten 500€ bedeutet.

Unverständlich.

Die genannten € 79,83 entsprechen 19% aus netto € 420,16.

Woher die Zahl von € 212,19 kommen soll, ist nicht erkennbar. Diese würden vielmehr 19% aus € 1116,79 entsprechen. Der Anspruch des Mieters als Schadenverursacher auf Rückerstattung unzulässig einbehaltener MWST kann sich jedoch nur auf den Teil des Schadens belaufen, den dieser auch tatsächlich geleistet hat. Wenn der Mieter nur einen anteiligen Schaden i.H.v. € 500.-- in Rechnung gestellt bekommen hat, kann in dem Fall auch nicht mehr erstattet werden als die MWST aus diesen € 500.-- .

Hanshallo 
Beitragsersteller
 30.08.2021, 19:01

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Zur Aufklärung, die Schadenrechnung wurde direkt vom Vermieter ausgestellt. Wortlaut auf der Rechnung: Beschaffung, Demontage und Einbau der neuen Markise) beläuft sich auf 1.116,81€ Netto + 212,19€ USt. (um diesen Betrag geht es) = 1.329€ Brutto

Ich hoffe das bringt Klarheit in den Sachverhalt.

FordPrefect  31.08.2021, 13:21
@Hanshallo

Das Ganze wird immer fragwürdiger. Sofern eine RSV besteht, wäre es jetzt der geeignete Zeiotpunkt, selbige für eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zu meiner Antwort oben liegen jetzt ganz andere Fakten auf dem Tisch.

die Schadenrechnung wurde direkt vom Vermieter ausgestellt

In diesem Fall handelt es sich aber m.E. dann um echten Schadenersatz, und es darf gar keine MWST ausgewiesen werden. Die Rechnung muss netto gestellt werden, weil hier überhaupt keine umsatzsteuerbare Leistung vorliegt (kein Leistungstausch).

Beschaffung, Demontage und Einbau der neuen Markise) beläuft sich auf 1.116,81€ Netto + 212,19€ USt.

Diese Rechnung ist sachlich nach meiner Meinung falsch. Sie wäre gegenüber dem Schuldner als Verbraucher rein netto zu stellen, da echter Schadenersatz; die in den Teilekosten enthaltene MWST wäre ja für den Gläubiger als VSt abzugsfähig. -> Anwalt fragen, und Rechnung nach Rücksprache reklamieren.

Hanshallo 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:50
@FordPrefect

Tausend Dank! Das hilft mir sehr weiter! Rechtsanwalt hat das soeben bestätigt! DANKE!!