Wer zahlt? Kostenübernahme defektes Waschbecken in Mietwohnung

14 Antworten

Ich bin weder der "Mieterschutz" noch "Verbraucherschutzzentrale" und auch kein Fachanwalt für Mietrecht dafür aber kostenlos. Freundlicherweise übernimmt deine Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens "Riss im Waschbecken". In diese Kosten kann also einfließen:

  • Demontage des Waschbeckens und dessen Entsorgung

  • Deinstallation der Armaturen für Wassereinlauf und Ablauf, Reinigung der Armaturen

  • Installation der alten Armaturen in das neue Waschbecken

  • Installation des Waschbeckens mit Dichteprüfung und Funktionsprobe

  • Kosten des Installationsmaterials mit neuem Waschbecken

  • Anfahrtpauschale des Handwerkers

  • Stundenlohn

  • Mehrwertsteuer

Kosten für neue Armaturen haben hier keinen Raum.

Zum Hergang: Nach Auszug wurde die Mietsache zurück gegeben. Dabei wurde von dir auf den Schaden hingewiesen. Wie lautete die Vereinbarung über die Behebung des Schadens? Welcher Zeitraum wurde eingeräumt? Wer wurde mit der Behebung des Schadens beauftragt? Mieter oder Vermieter? Gab es bei der Rückgabe der Mietsache weitere Mängel oder Schäden, die protokolliert wurden? Davon abhängig ist die Abrechnung der Kaution durch den Vermieter spätestens 6 Monate nach Mietende.

JulieMutz 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 12:26

Wie lautete die Vereinbarung über die Behebung des Schadens? --> Da ich bereits ausgezogen bin, sollte mein Vermieter einen Handwerker organisieren. Weiterhin habe ich meiner Versicherung die Daten meines Vermieters weitergeleitet, damit die sie den Schaden direkt mit meinem Vermieter abrechnen können.

Welcher Zeitraum wurde eingeräumt? --> Der Schaden ist am 20.10. entstanden. Ende Oktober bin ich ausgezogen und mein Vermieter hat den Handwerker im Dezember beauftragt. Reparatur erfolge im Januar. Er hat lt. eigener Aussage keine Lust mir in irgendeiner Weise entgegenzukommen. Wir haben leider keinen Zeitraum vereinbart.

Wer wurde mit der Behebung des Schadens beauftragt? Mieter oder Vermieter? --> s. o.

Gab es bei der Rückgabe der Mietsache weitere Mängel oder Schäden, die protokolliert wurden? --> Es wurde nur der Riss am Waschbecken protokolliert.

Gerhart  03.02.2014, 13:12
@JulieMutz

Durch diese Konstellation kann der Vermieter keinen Folgeschaden geltend machen. Für die Kosten des Austausches der Armaturen ist er selbst zuständig, weil er den Auftrag dazu ausgelöst hat. Eine erneute Vermietung der Wohnung hat vermutlich noch nicht stattgefunden. Der Vermieter hat noch bis zum 30.04.2014 zeit zu prüfen, ob verdeckte Schäden in der Mietsache vorliegen. Unter dem 30.04.14 ist eine Abrechnung der Kaution spätestens durch den Vermieter vorzunehmen und an dich zu übergeben. Bis dahin sind noch 3 Monate Zeit. Du solltest nun erwägen dem Mieterbund beizutreten oder eine RS-Versicherung abzuschließen, weil der Vermieter von seiner Forderung nach 180€ nicht abgehen wird. Hat der Vermieter die Kaution zwar abgerechnet aber die 180€ in Abzug gebracht, musst du die Rückgabe anmahnen und spätestens zum 15. 05.14 ein gerichtliches Mahnverfahren auf den Weg bringen. Kosten etwa 90€. Anwaltskosten etwa 150€, wenn der Vermieter nicht einknickt, wenn du den Prozess gewinnst keine Kosten. Im Falle der Mitgliedschaft MB keine Kosten - nur Jahresbeitrag 60€. Rechtsschutz etwa 12€ p.m.

JulieMutz 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 13:51
@Gerhart

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das hilft mir sehr weiter!

Eine Rechtsschutz habe ich sofort abgeschlossen, nachdem sich der Ärger angezettelt hat. Auch, wenn ich diese für diesen Fall wohl nicht mehr in Anspruch nehmen kann, bin ich immerhin für zukünftige Probleme gewappnet.

Die Wohnung ist mittlerweile schon wieder neu vermietet. Ändert das irgendwas an der (rechtlichen) Lage?

Grüße + besten Dank!

Gerhart  03.02.2014, 19:22
@JulieMutz

Die Neuvermietung ändert tatsächlich die Lage, denn nun kann der Vermieter nicht mehr weiterprüfen, ob verdeckte Schäden vorliegen. Diese 6-Monate-Frist bis zur Abrechnung der Kaution verkürzt sich nun, bis du vom Vermieter sofort die Abrechnung verlangst. Eine gesetzliche Pflicht für die 6 Monate Wartezeit gibt es nicht. Da kann sich der Vermieter nicht darauf zurückziehen. Wenn du dennoch die RS-Versicherung in Anspruch nehmen willst, solltest du bis zum 5.5.14 warten um dann die Abrechnung und Rückgabe der Kaution einzuklagen. (3 Monate Karenzzeit) Aber zuvor die Abrechnung anmahnen!

JulieMutz 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 09:02
@Gerhart

Das ist sehr interessant. Die Lage sieht jetzt wie folgt aus. Mein Vermieter und ich hatten gestern Kontakt. Es kam raus, dass er keine Belege/Beweise von/für die alte Armatur bzw. den Schaden an dieser hat. Er meinte, ich soll doch "einfach den Betrag überweisen" und mir das Geld von der Versicherung holen. Ich habe verneint und ihn gebeten, bis 17.02. (14 Tage) entweder Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen oder mir mein Sparbuch zuzusenden. Weiterhin habe ich angekündigt, dass ich Konsequenzen ziehen werde, wenn er nun nicht mehr reagiert. Daraufhin kam ein kurzes "Mach was du willst."

Ab wann kann ich die Herausgabe des Kautionssparbuchs verlangen bzw. anmahnen? Reicht dafür ein Schreiben, in dem ich eine Frist setze oder muss ich dafür zum Anwalt?

Vielen Dank für die Hilfe!

Auf Deine Kosten auch noch eine neue Mischbatterie? Geh zur Verbraucherzentrale oder zum Mieterschutzbund.

Wenn die Versicherung recht hat und eine neue Armatur nicht notwendig ist, dann sehe ich kein Grund wieso du dafür aufkommen sollst.

Das Alter spielt dabei keine Rolle, die Kosten von 180 beinhaltet vermutlich die Neue inkl Installation.

Ich denk einen Anwalt zu befragen wäre hier sinnvoll.

Bist Du rechtschutzversichert oder im Mieterschutzverein ??? Dann frag mal dort nach.

Welche Schritte würdet ihr als nächstes einleiten? Meine Versicherung sagt, dass er nachweisen muss, dass dieser Schaden unumgänglich war und welchen Wert die bestehende Armatur überhaupt hatte. (Das haben sie auch von ihm eingefordert). Kann er die Kaution solange einbehalten? Bzw. kann ich etwas tun, damit sich die Sache beschleunigt (Fristsetzung o.Ä.?) Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert und will es mir daher 2x überlegen, bevor ich zum Anwalt marschiere. :-(