Was bedeutet brutto wie netto?

4 Antworten

da stellt man am besten nur eine quittung über den vereinbarten preis aus.

das braucht der besteller doch auch nur als kassenausgangsbeleg.

Brutto wie Netto ist die Summe jeweils gleich, also Brutto ohne Abzüge!

Kommt darauf an. Zuerst stellt sich ja mal die Frage, was ihr beide "vereinbart" habt.

Unabhängig davon, gibt es ja in Deutschland die sog. Kleinunternehmerregel im Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG).

Wer unter diese Vorschrift fällt (und nicht zur Regelbesteuerung optiert) der hat auf der einen Seite keinen Vorsteuerabzug und auf der anderen Seite darf er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Das bedeutet, wenn ihr euch "netto" auf den Betrag x geeinigt habt, dann müsstest du bei der Regelbesteuerung noch z.b. 19% USt berücksichtigen, als Kleinunternehmer hingegen, ist der Nettobetrag identisch mit dem Bruttobetrag.

Achtung, bei der Rechnungsstellung müsstest du dies u.a. auf der Rechnung vermerken


Du bist doch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, warum also weist du dann die MwSt. aus, kannst du mir das erklären?

Solange du nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet bist, darfst du keine MwSt. ausweisen!

Brutto ist mit MwSt. Der Nettopreis ist ohne MwSt. für das FA. Für den Endkunden ist es der Bruttopreis.

Du weißt aber keine MwSt. aus, daher verlangst du den Netto Preis mit Hinweis auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung:

http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html