Was bedeutet brutto wie netto?
Gelegentlich nehme ich Aufträge als Übersetzer an. Nun muss ich für eine solche Tätigkeit eine Rechnung an meinen Auftraggeber stellen. Vereinbart wurde pauschal Betrag XY. Zum Vorsteuerabzug bin ich nicht berechtigt, also habe ich XY zzgl 19 % MwSt. abregerechnet. Mein Auftraggeber meint nun, ich müsse die MwSt. weg lassen weil es ja brutto wie netto sei.
Das habe ich ja noch nie gehört... Es sei denn natürlich ich stelle die Rechnung an einen Auftraggeber der in einem anderen EU-Land sitzt. In diesem Fall sitzt mein Auftraggeber aber in Deutschland, genau wie ich meinen Aufenthaltsort in Deutschland habe.
Hat er Recht? Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
da stellt man am besten nur eine quittung über den vereinbarten preis aus.
das braucht der besteller doch auch nur als kassenausgangsbeleg.
Klar ,sie haben es nicht verstanden.
Der fragende ist kein Geschäftsmann( Mit Ust.-Nr etc ), sondern einer der sein Können nebenher gegen ein Entgeld vergoldet !
Brutto wie Netto ist die Summe jeweils gleich, also Brutto ohne Abzüge!
Kommt darauf an. Zuerst stellt sich ja mal die Frage, was ihr beide "vereinbart" habt.
Unabhängig davon, gibt es ja in Deutschland die sog. Kleinunternehmerregel im Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG).
Wer unter diese Vorschrift fällt (und nicht zur Regelbesteuerung optiert) der hat auf der einen Seite keinen Vorsteuerabzug und auf der anderen Seite darf er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Das bedeutet, wenn ihr euch "netto" auf den Betrag x geeinigt habt, dann müsstest du bei der Regelbesteuerung noch z.b. 19% USt berücksichtigen, als Kleinunternehmer hingegen, ist der Nettobetrag identisch mit dem Bruttobetrag.
Achtung, bei der Rechnungsstellung müsstest du dies u.a. auf der Rechnung vermerken
Du bist doch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, warum also weist du dann die MwSt. aus, kannst du mir das erklären?
Solange du nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet bist, darfst du keine MwSt. ausweisen!
Brutto ist mit MwSt. Der Nettopreis ist ohne MwSt. für das FA. Für den Endkunden ist es der Bruttopreis.
Du weißt aber keine MwSt. aus, daher verlangst du den Netto Preis mit Hinweis auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung:
Nur für uns beide - der Rest braucht nicht mitlesen:
"Solange du nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet bist, darfst du keine MwSt. ausweisen!".
Also, ist ein wenig umsauber. Weil die Kleinunternehmerregel ja "nur" eine Möglichkeit ist, die man jederzeit abwählen kann.
Auch der Vorsteuerabzug ist hier entsprechend eine Wahl (bzw. ich würde aufgrund eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Vorsteuerabzuges nie auf die Pflicht die Umsatzsteuer auszuweisen schließen wollen).
Ja du hast natürlich Recht.
Wenn ich lustig bin, dann kann ich natürlich auch die MwSt. ausweisen und mir den ganzen Umsatzsteuerkram freiwillig auf die Brust schnüren. Nur wer macht das schon?
Allerdings muss das dann auch fortlaufend sein. Ich kann nicht in Rechnung 003 die MwSt. verlangen und mich in Rechnung 005 auf einmal auf die Kleinunternehmerregelung berufen.
😮 Sorry, ich bin. Der andere aber nicht. Der macht mich bekloppt... Habe jetzt ein knapp einstündiges Telefonat mit ihm hinter mir.
Das hat mit deinem Kunden überhaupt nichts zu tun. Du musst keine Mwst. ausweisen, ganz einfach.
Dann hat dein Geschäftskunde ebenso wenig Ahnung von der Steuer und Unternehmensführung wie du.
Er kann sich nur die MwSt. aus deiner Rechnung nicht vom Finanzamt zurück holen, da er bei deiner Rechnung natürlich auch keine MwSt. zahlt. Ergo plus / minus 0.
Also nochmal zum mitschreiben: Du weisst keine MwSt. aus, wenn du unter 17.500€ verdienst und im fortlaufenden Jahr unter 50.000€ bleibst und beziehst dich auf die Kleinunternehmerregelung.
Hier noch ein Beispiel für die Rechnung, lies es dir bitte durch:
Schreibe doch nicht solche Sachen. Die Vorschriften ob man eine Rechnung ausstellen muss bzw. was die enthalten muss, ergibt sich nach den Umsatzsteuergesetz und da gibt es kein "am besten stellt man nur...".
Auch ist dein Tipp vollkommen sinnfrei. Der Rechnungsaussteller hat das Problem, ob er nun die USt berechnen muss oder nicht, so ja auch nicht gelöst.
Beim Empfänger sieht es nicht anders aus. Wäre es eine Privatperson, dann ist es für ihn schon relevant, ob die Kosten nun 19% höher sind oder nicht. Ist der Kunde ein Unternehmen, wird er ja zusätzlich wert darauf legen, dass er entweder nur netto bezahlt (Kleinunternehmen) oder das der Beleg die entsprechenden Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug hat.
Dein ganzer Vorschlag macht m.M. überhaupt keinen Sinn und dient in kleinster Weise zur praktischen Lösung dieses Problems.
Vielleicht habe ich dich aber auch nicht richtig verstanden. Was soll denn der Sinn sein, sich so zu verhalten, wie du es beschrieben hast.