Was bedeutet brutto wie netto?
Gelegentlich nehme ich Aufträge als Übersetzer an. Nun muss ich für eine solche Tätigkeit eine Rechnung an meinen Auftraggeber stellen. Vereinbart wurde pauschal Betrag XY. Zum Vorsteuerabzug bin ich nicht berechtigt, also habe ich XY zzgl 19 % MwSt. abregerechnet. Mein Auftraggeber meint nun, ich müsse die MwSt. weg lassen weil es ja brutto wie netto sei.
Das habe ich ja noch nie gehört... Es sei denn natürlich ich stelle die Rechnung an einen Auftraggeber der in einem anderen EU-Land sitzt. In diesem Fall sitzt mein Auftraggeber aber in Deutschland, genau wie ich meinen Aufenthaltsort in Deutschland habe.
Hat er Recht? Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
da stellt man am besten nur eine quittung über den vereinbarten preis aus.
das braucht der besteller doch auch nur als kassenausgangsbeleg.
Brutto wie Netto ist die Summe jeweils gleich, also Brutto ohne Abzüge!
Kommt darauf an. Zuerst stellt sich ja mal die Frage, was ihr beide "vereinbart" habt.
Unabhängig davon, gibt es ja in Deutschland die sog. Kleinunternehmerregel im Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG).
Wer unter diese Vorschrift fällt (und nicht zur Regelbesteuerung optiert) der hat auf der einen Seite keinen Vorsteuerabzug und auf der anderen Seite darf er keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Das bedeutet, wenn ihr euch "netto" auf den Betrag x geeinigt habt, dann müsstest du bei der Regelbesteuerung noch z.b. 19% USt berücksichtigen, als Kleinunternehmer hingegen, ist der Nettobetrag identisch mit dem Bruttobetrag.
Achtung, bei der Rechnungsstellung müsstest du dies u.a. auf der Rechnung vermerken
Du bist doch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, warum also weist du dann die MwSt. aus, kannst du mir das erklären?
Solange du nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet bist, darfst du keine MwSt. ausweisen!
Brutto ist mit MwSt. Der Nettopreis ist ohne MwSt. für das FA. Für den Endkunden ist es der Bruttopreis.
Du weißt aber keine MwSt. aus, daher verlangst du den Netto Preis mit Hinweis auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung: