Welcher Rechtsschutz ist zuständig beim Kaufvertrag für ein PKW?
Beim Verkauf eines PKW wurde ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Der Käufer zahlt aber nicht und es wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet, weil hier ein Vertrag (Kaufvertrag) verletzt wurde. Die Versicherung weigert sich nun im Falle des Vertragsrechtsschutzes zu zahlen, weil ich bei der Gesellschaft keinen Verkehrsrechtsschutz habe. Da es aber sich um eine Vertragsangelegenheit und um keine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Sachschaden am Auto handelt, zahlt die Versicherung mit der Verkehrsrechtschutzversicherung auch nicht. Jeder begründet es mit dem Gegenteil dessen, mit dem es der andere begründet, um nicht zahlen zu müssen. Wer von beiden Rechtsschutzversicherungen muß denn nun wirklich zahlen?
4 Antworten
Die Frage kann und lässt sich nicht rechtssicher beantworten ohne beide ARB´s zu sichten.
Der GDV schlägt in seinen Musterbedingungen für Privatrechtschutz vor Rechtschutz für Streitigkeiten aus Schuldverhältnissen (also des Kaufvertrags) für Fahrzeuge zu übernhemen. Gleichen Vorschlag gibt er aber auch für Verkehrsrecht aus.
Keinesfalls muss ein Unternehmen den Rechtschutz für Schuldrecht in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Kfz in beiden Sparten versichern.
Das schlimmste was Dir nun passiert sein könnte:
Du hast Privatrechtsschutz bei Versicherer "A" der das Schuldrecht aus dem Vertragsrecht von Kfz in die Sparte Verkehrsrecht verlegt hat und dieser leistet dann natürlich nicht.
Darüber hinaus hast Du Verkehrsrechtschutz bei Versicherer "B" der das Schuldrecht aus Verträgen welche ein Kfz betreffen in der Sparte Privatrechtsschutz belassen.
Sollte das der Fall sein, ist die Frage, wer Dir welchen Rechtsschutz verkauft hat. Bist Du selbst Online für mindestens den zweiten Vertrag allein tätig geworden kannst Du niemanden wegen Falschberatung zur Rechenschaft ziehen.
Hat Dir eine Versicherungsagentur den zweiten Vertrag verkauft, müsste im Beratungsprotokoll mindestens der bereits bestehende Vertrag erwähnt worden sein und der zweite Vertrag als Ergänzung beschrieben sein um überhaupt eine Handhabe zu haben.
Einzig wenn ein Versicherungsmakler oder Mehrfachagent beide Verträge zeitgleich verkauft hat, oder sich beim Abschluss des zweiten Vertrages auf den Ersten Vertrag als Ergänzung berufen hat besteht eine Chance den Makler zur Rechenschaft zu ziehen.
das ist ganz normales zivilrecht
wer und ob hier 1 zahlen "muss" weiss ich auch nicht. lies deinen vertrag. ohne vorherige kostenzusage muss eh keiner zahlen..
Vertrag lesen ist gut. Dafür braucht man eigentlich schon einen Anwalt und müsste dann nicht hier nachfragen. Da steht übrigens drin bei Privat-Rechtsschutz: "im Vertrags- und Sachen-Recht" und ein Kaufvertrag wo es um eine Sache und einen Vertrag geht müsste dann ja versichert sein. Soviel zum Thema "Vertrag lesen".
Vertrag lesen ist gut. Dafür braucht man eigentlich schon einen Anwalt
genau aus dem Grund kann ich nur jedem halbwegs vernünftigen Versicherungsnehmer davon abraten sich online zu versichern sofern er nicht auf absolutem Profiniveau das Versicherungsrecht beherrscht und sein Wissen durch ständige Weiterbildung auf hohem Niveau auf dem aktuellen Stand hält. Und selbst Dann muss er noch dazu bereit sein, den Schutz einer professionellen Beratung unter zwingender Vorhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Beraters zu verzichten.
kann ich nur jedem halbwegs vernünftigen Versicherungsnehmer davon abraten sich online zu versichern
das war jetzt aber nicht die frage.....
Die Antwort auf die Frage habe ich bereits gegeben:
Da muß ich Samstag1108 recht geben, das ging völlig am Thema der Fragestrellung vorbei. Das war eher Werbung als eine Antwort auf die Frage.
Zitat: Die Antwort auf die Frage habe ich bereits gegeben:
Eine Antwort auf die Frage konnte ich keine finden.
Eine Antwort auf die Frage konnte ich keine finden.entweder den Link oben anklicken oder einfach mal nach oben scrollen, bei 4 Antworten sollte mein Antwort leicht zu finden sein
damit Du den Link auch findest, hier nochmal:
Eine Antwort auf die Frage konnte ich keine finden.Oder nochmal hier:
Antwort
von RudiRatlos67
vor 3 Stunden
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19
Die Frage kann und lässt sich nicht rechtssicher beantworten ohne beide ARB´s zu sichten.
Der GDV schlägt in seinen Musterbedingungen für Privatrechtschutz vor Rechtschutz für Streitigkeiten aus Schuldverhältnissen (also des Kaufvertrags) für Fahrzeuge zu übernhemen. Gleichen Vorschlag gibt er aber auch für Verkehrsrecht aus.
Keinesfalls muss ein Unternehmen den Rechtschutz für Schuldrecht in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Kfz in beiden Sparten versichern.
Das schlimmste was Dir nun passiert sein könnte:
Du hast Privatrechtsschutz bei Versicherer "A" der das Schuldrecht aus dem Vertragsrecht von Kfz in die Sparte Verkehrsrecht verlegt hat und dieser leistet dann natürlich nicht.
Darüber hinaus hast Du Verkehrsrechtschutz bei Versicherer "B" der das Schuldrecht aus Verträgen welche ein Kfz betreffen in der Sparte Privatrechtsschutz belassen.
Sollte das der Fall sein, ist die Frage, wer Dir welchen Rechtsschutz verkauft hat. Bist Du selbst Online für mindestens den zweiten Vertrag allein tätig geworden kannst Du niemanden wegen Falschberatung zur Rechenschaft ziehen.
Hat Dir eine Versicherungsagentur den zweiten Vertrag verkauft, müsste im Beratungsprotokoll mindestens der bereits bestehende Vertrag erwähnt worden sein und der zweite Vertrag als Ergänzung beschrieben sein um überhaupt eine Handhabe zu haben.
Einzig wenn ein Versicherungsmakler oder Mehrfachagent beide Verträge zeitgleich verkauft hat, oder sich beim Abschluss des zweiten Vertrages auf den Ersten Vertrag als Ergänzung berufen hat besteht eine Chance den Makler zur Rechenschaft zu ziehen.
Woher ich das weiß:
Studium / Ausbildung
Da würde ich vermutlich die Versicherung mit dem Vertragsrechtsschutz in Anspruch nehmen, um die Versicherung mit Verkehrsrechtsschutz auf Zahlung zu verklagen.
zuständig ist der Verkehrs-Rechtsschutz.
Daher sollte man immer vor dem Kauf des 1. Fahrzeugs den Verkehrs-RS abschließen.
Darum geht es hier aber nicht. Beide Versicherungen bestehen aber eben bei zwei verschiedenen Gesellschaften.
Wenn du doch Verkehrs-RS hast, dann passt es doch!
Und wenn deine Verkehrs-RS nicht zahlt, lässt du dir eine Zusage deiner Vertrags-RS Versicherung erteilen, dass du gegen die andere Rechtsschutzversicherung vorgehen kannst.
Und da heisst es dann daß Rechtsschutz-Versicherungsrecht nicht versichert ist?
Mit anderen Worten die Private Vertragsrechtsschutz muß zahlen und nicht die Vekehrs-Rechtsschutz?