Autokauf Händler keine Steuer ausgewiesen?
Hallo,
Ich habe, als Privatperson, einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Der Händler hat unter Kaufpreis brutto und netto jeweils den gleichen Betrag eingetragen, also keine Steuer ausgewiesen.
Ist das legal/okay?
Da es sich um einen Autohändler handelt welcher teurere Fahrzeuge 5.000 - 30.000 € verkauft gehe ich nicht davon aus das die Kleinunternehmen Regelung greift.
1 Antwort
Er muss die MWST nur ausweisen wenn in dem Verkaufspreis überhaupt MWST enthalten ist. Wenn das Fahrzeug von einer Privatperson vom Händler angekauft wird, Kann der Händler es nach § 25a UStG (Differenzbesteuerung) versteuern. Somit wird auf deiner Rechnung keine MWST ausgewiesen.
Das hat nichts mit Steuerhinterziehung und Schwarzgeschäft zu tun.
Nein, muss er nicht aufführen. Auf der Rechnung sollte aber der Hinweis stehen
"Versteuerung nach § 25a UStG". Wenn es nicht dort steht, wäre es aber auch egal.
Nochmal danke für die Antworten.
Ich habe mal einen Blick in den Kaufvertrag geworfen und dort gibt es ein Feld: Differenzsteuer Paragraph 25 welches nicht ausgefüllt wurde.
Also doch ein Problem ?
Nein, kein Problem. Der Händler hat das Auto gekauft und es dir gegen eine Rechnung verkauft. Wie er das intern mit seinen Steuererklärungen macht, muss dir völlig egal sein. Du kannst aber mal davon ausgehen, du hast eine Rechnung, somit ist es ein legales Geschäft.
Bei der Differenzbesteuerung muss der Händler nur den Gewinn mit 19% MWST ans Fi-Amt abführen. Und glaube mir, gerade bei Autohändlern schaut das Fi-Amt besonders hin.
Danke für die Info.
Falls es sich hier um die Differenzbesteuerung handelt, hätte der Händler das nicht im kaufvertrag aufführen müssen ?