Kaufvertrag Brillengeschäft
Hallo, meine Freundin und ich waren letzten Samstag in einem Brillengeschäft bei uns in der Nähe und wollten Ihre Augen messen lassen, ob Sie eine Brille braucht.
Im Verlauf der Messung hat sich herausgestellt das meine Freundin definitiv eine Brille brauch. Daraufhin sind wir direkt zu den Gestellen gegangen und haben uns beraten lassen, welches Gestell zu meiner Freundin Ihrer Kopfform passt. Relativ schnell hatten wir eins gefunden.
Am Ende des Gespräches wies ich die Verkäuferin nochmal darauf hin, dass ich mich am kommenden Montag bei Ihr melden würde ob wir die Brille jetzt tatsächlich nehmen oder nicht. Am späten Nachmittag konnte ich endlich die Verkäuferin erreichen, da ich vorher keine Zeit hatte.
Die Entscheidung war letztendlich das wir die Brille nicht brauchen! Allerdings hat die Verkäuferin die Gläser und das Gestell schon angefertigt für meine Freundin...
Jetzt stellt sich die Frage, da wir lediglich unsere Adresse und Name sowie Telefonnummer hinterlegt haben am gestrigen Samstag, müssen wir jetzt die Brille nehmen oder nicht?
5 Antworten
Da ihr zu zweit wart, und beide bestätigen könnt, das ihr den endgültigen Auftrag erst am Montag erteilen werdet, habt ihr keine rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Die Verkäuferin hat lediglich ein Angebot abgegeben, dem ihr nicht zugestimmt hat. Sie hat eigenmächtig gehandelt,
Selbst wenn ihr euch nicht gemeldet hättet, wäre immer noch kein Vertrag zustande gekommen
ob wir die Brille jetzt tatsächlich nehmen oder nicht.
Es gibt keine rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, und demnach habt ihr keine Verpflichtungen.
Der übliche Weg ist es meiner Erfahrung nach, das die Gläser zb erst angefertigt werden, wenn man da Gestell bezahlt hat /eine Anzahlung geleistet hat, oder, alternativ, eine Unterschrift geleistet hat.
Eben um eine solche Situation zu vermeiden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass da weiter Forderungen gestellt werden, hat der Optiker schlechte Karten.
Die Sache ist ganz einfach, ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antragender war hier die Verkäuferin und die Partei die annehmen kann ihr, da keine Annahme erfolgte besteht kein Vertrag. Nicht mal ein mündlicher Vertrag wurde geschlossen, selbst eine stillschweigende Annahme ist hier nicht anzunehmen.
Habt ihr einen schriftlichen Vertrag bzw. eine Auftragserteilung?
Okay super, vielen Dank!
Damit wird sie sich schwer tun mit der Nachweisbarkeit. Somit würde ich es drauf ankommen lassen.
Okay, und im schlimmsten Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen? ^^
Wir haben nichts unterschrieben, und auch keine "Bestellbestätigung" bekommen. Die Frau aus dem Geschäft meint nur das wir Ihr am Samstag den Auftrag mündlich gegeben hätten.
Verträge können nicht einseitig geschlossen werden... Kluge Optiker nehmen aus diesem Grunde Anzahlung oder Vorklasse. So gibt es nichts zu deuten...
da du am Montag nicht abgesagt hast, ist das Geschäft rechtsgültig geworden.
Ich habe doch am Montag abgesagt, zwar erst Nachmittags aber trotzdem während den Öffnungszeiten. Wir hatten ja keine Uhrzeit ausgemacht.
Ich denke nicht das es soweit kommt. Nicht bei so einer Beweislage.