Ist das schon ein Kaufvertrag? ebay Kleinanzeigen?

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7 Antworten

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Guten Abend,

Es kam tatsächlicher ein Kaufvertrag zustande, dieser kann formfrei (nicht schrifltich) geschlossen werden. Hier wurde der Vertrag konkludent, also durch euer Verhalten geschlossen, denn den Nachrichten zufolge konnte man davon ausgehen, dass du den Artikel erwerben möchtest.

Das macht aber nichts, denn du hast den Vertrag danach (z.B. nach § 119,120 BGB)angefochten. Der Vertrag ist damit ex tunc (Von Beginn an) nichtig. Der Verkäufer könnte von dir nur dann Schadensersatz aus § 122 BGB verlangen, wenn es sich um ein negatives Erfüllungsinteresse handelt: z.B. Versandkosten, wenn er dir den Artikel bereits geschickt hätte. Das ist aber nicht der Fall!

Die 20€, die er von dir haben will, sind ein positives Erfüllungsinteresse, da er es als Ausgleich für den Gewinn, den er gemacht hätte (bei einhaltung des Vertrags) haben möchte. Ein positives Erfüllungsinteresse ist aber nicht ersatzfähig.

Der Vertrag ist unwirksam und der Verkäufer hat keinen Anspruch auf die von Ihm genannten 20€.

Liebe Grüße :)

SirSchinken  05.08.2017, 21:33

Anfechten kann man den Kaufvertrag nur wenn wenn man sich geirrt hat oder ein anderer Anfechtungsgrund vorliegt, z. B. den Vertrag aufgrund einer Täuschung oder gar unter Zwang abgeschlossen hat.

herrenchiemsee  05.08.2017, 21:58
@SirSchinken

Das stimmt natürlich. Es dürfte für den Käufer aber auch nicht zu schwer sein, einen halbwegs plausiblen Grund zu finden; z.B. das er dachte es ginge um einen anderen Artikel.

SirSchinken  05.08.2017, 22:05
@herrenchiemsee

Erstmal müsste man einen Blick auf den gesamten Verlauf werfen können um darüber zu urteilen, und einfach zu sagen "Ich dachte es ging um einen anderen Artikel" ist eben nicht ausreichend.

Bellape  09.08.2017, 17:24

Anfechtung geht nur, wenn der Käufer aus einem triftigen Anfechtungsgrund heraus an den Vertrag nicht mehr gebunden sein möchte. Dieser wird hier jedoch nicht geltend gemacht. "Habs mir anders überlegt" ist im Übrigen auch keiner.

Eher nein. Er hat geschrieben, dass er Interesse hat. Dann habt ihr euch über die Zahlungsmodalitäten unterhalten - aber dass er den Artikel definitiv nehmen wird, hat er nicht zum Ausdruck gebracht.

Bellape  09.08.2017, 17:24

Quatsch. So funktioniert §433 BGB nicht. Ein Kaufvertrag ist hier gültig zustande gekommen.

Hast du dem Verkäufer bereits deine Adresse mitgeteilt? Falls nicht, hat er ohnehin nichts in der Hand - wie möchte er denn rechtliche Schritte einleiten, wenn es nur deinen Namen kennt.



interferenz  09.08.2017, 06:34

Hat sich der Verkäufer denn nochmal gemeldet?

RaBBit007 
Beitragsersteller
 06.08.2017, 21:01

Nein, habe ich nicht.

interferenz  08.08.2017, 07:20
@RaBBit007

Wenn der Verkäufer deine Adresse nicht hat, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. eBay Kleinanzeigen wird wegen so einer Lappalie keine IP-Adresse o.ä. rausrücken. Ich würde dir aber nahelegen, ein neues Nutzerkonto dort zu eröffnen, da es sein könnte, dass der Verkäufer sich in Zukunft weiter belästigt, z.B. von Zweitaccounts anschreibt, einen Termin zur Abholung macht und dann nicht kommt. Leider alles schon erlebt.

Hat sich der Verkäufer denn jetzt nochmal gemeldet?

Ich sehe da keinen Vertrag der da angeblich zu Stande gekommen ist. Ignorier ihn.

<---- - (eBay, Anwalt, Rechte)
Bellape  09.08.2017, 17:26

Ignoriere wohl besser diesen Beitrag, da er falsch ist.

Hast du da schon deine Adresse und so angegeben?

Jojoxd2202  05.08.2017, 21:14

Ja dann würde ich ihm oder ihr einfach nicht mehr schreiben.

Jojoxd2202  05.08.2017, 21:12

dein vollständiger Name?

RaBBit007 
Beitragsersteller
 05.08.2017, 21:13
@Jojoxd2202

Nein, auch nicht

RaBBit007 
Beitragsersteller
 05.08.2017, 21:12

Nein