Kaufvertrag - Auftragsbestätigung ohne Liefertermin als Bestätigung
Guten Morgen GF.net Community,
kurze Frage: Wie ist die Rechtslage beim einem Folgenden Kaufvertrag:
Ich versende eine Bestellung u.A. inkl. der Angabe des Liefertermins. Der Lieferant schickt mir eine Auftragsbestätigung, wo der Liefertermin aber nicht drin steht.
Was ist jetzt bindent? Da er den Termin nicht bestätigt (aber auch nicht wiedersprochen hat), wäre das dann ein stillschweigendes hinnehmen des Lieferanten (unter Kaufläuten)?
4 Antworten
Hallo "AngelArts",
wenn ich Sie richtig verstanden habe, liegt hier ein B2B-Geschäft vor. Sie haben gegenüber Ihrem Vertragspartner ein Angebot unter Benennung eines Liefertermins abgegeben, welches lediglich ohne Benennung des Liefertermins in Form einer Auftragsbestätigung an Sie bestätigt wurde.
Folglich läge eine Auftragsbestätigung vor, welche grds. als Annahme Ihres Angebotes zu werten wäre. Jedoch führen Angebot und Annahme nur zu einem Vertragsschluss, wenn die Erklärungen deckungsgleich sind. Dies ist nach Ihren Angaben hier nicht der Fall. Demgemäß handelt es sich um eine modifizierte Auftragsbestätigung. Hier wollte Ihr Vertragspartner wohl mit der Auftragsbestätigung bloß einzelne Teile des Vertragsinhalts (modifizierend) bestimmen, nicht aber – wie beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben – den (vermeintlichen) wesentlichen Vertragsinhalt wiedergeben. Durch die Abweichung des Liefertermins Ihres an den Verkäufer angetragenen Angebotes würde die modifizierte Auftragsbestätigung gem. § 150 Abs. 2 BGB als neues Angebot gewertet, welches Sie annehmen müssten.
Das Schweigen auf eine derartige Auftragsbestätigung bedeutet im Allgemeinen keine Zustimmung Ihrerseits zum Inhalt der Auftragsbestätigung. Jedoch kann dieser Mangel geheilt werden, wonach Ihr Schweigen hierauf als Annahme gewertet werden kann, wenn Sie z.B. mit Ihrem zukünftigen Vertragspartner bereits eine länger andauernde Geschäftsverbindung im kaufmännischen Verkehr unterhalten und durch Vorverhandlungen oder Geschäftsverbindung eine entsprechende Vertrauenslage begründet worden ist (vgl. BGHZ 1, 353, 355). Auch kann es als Annahme Ihrerseits gewertet werden, wenn der Auftragsbestätigung umfangreiche Vorverhandlungen vorausgegangen sind und die Auftragsbestätigung das Ergebnis dieser Vorverhandlungen wiedergibt.
Was hier geschrieben wurde, kann ich nicht vollständig bestätigen.
Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, hast du eine Bestellung abgegeben, in der ein Liefertermin genannt wurde. Zwei Dinge sind hier von Bedeutung:
Was ging der Bestellung voraus? Gab es ein verbindliches Angebot mit Lieferterminangabe, welches sich mit deiner Bestellung deckt, wurde der Kaufvertrag bereits durch die Bestellung geschlossen. Die Auftragsbestätigung ist nicht mehr relevant.
Gab es kein verbindliches Angebot, sieht die Sache etwas anders aus. Sofern der Verkäufer auf die Bestellung eine Auftragsbestätigung schickt und den Termin weder bestätigt, noch ihm widerspricht, darf man bei einem B2B-Geschäft vom Willen ausgehen, dass der Verkäufer ebenfalls den Kaufvertrag abschliessen will. Man spricht hier von konkludentem Verhalten. Ich würde das Fehlen der Lieferzeit nicht als Schweigen bezeichnen, denn der Verkäufer hat ja gerade nicht geschwiegen. Der Verkäufer hat durch seine AB zweifelsfrei kundgetan, dass er den Vertrag abschliessen möchte. Hätte er die Lieferzeit davon ausnehmen wollen, hätte er hierzu einen Vorbehalt äussern müssen, was er jedoch nicht tat. Es wurde somit ein Liefertermin vereinbart, allerdings kein Fixkauf, da der Liefertermin nicht kalendermäßig bestimmt wurde.
schweigen heißt nicht Zustimmung. der Lieferant hat deinem Liefer"wunsch" nicht zugestimmt, deshalb gilt den Termin für ihn nicht als bindend. In der Regel schreibe ich in dei Bestellung mit rein, dass ich eine verbindliche Lieferfrist benötige und ann schreibt der Lieferant einen Termin rein. Den, den wir vorher teefonisch oder per Mail besprochen haben. In deinem Fall gilt dein Termin leider nicht. ausser es ist eine Hochzeitstorte, denn die hat 1 Tag später ja keinen Sinn......
wenn er auf deine Bestellung einen Stempel gemacht hat, dann hat er ALLES akzeptiert. Hat er die Lieferbestätigung selber geschrieben und nichts zum Termin geschrieben, dann gilt kein Liefertermin als besprochen. Lass dir doch den Liefertermin einfach im Nachhinein bestätigen. der Lieferant hat ja noch über 2 Wochen zeit zu liefern
Das Problem haben wir bereits gelöst. Wollte nur die rechtliche Lage nochmal klarstellen. Vielen Dank :)
Wow. Wikipedia funktioniert bei dir auch? Bringt mich mal so garnicht weiter!
setze jetzt das puzzel zusammen und siehe da ... du hast die lösung ...
Hast du Dir meine Frage überhaupt durchgelesen und verstehst du die Sachlage? Oder Beantwortest du prinzipiell nur Fragen mit posten eines Links?
du hast eine bestellung aufgegeben mit bestimmten bedingungen welche festgesetzt werden können laut gesetz explizit in diesem fall ein datum der lieferung! mit einer bestätigung ohne datum ist dies als gegenangebot mit den gesetzlichen lieferfristen zu verstehen da du jetzt schweigst ist dies aber nicht als stille annahme deinerseits zu werten .... war es ein bestätigungsschreiben so wars doch eine zustimmung bei einer auftrahsbestätigung oberes genannte gegenangebot ... ist allerdings die gesetzliche lieferfrist eher als deine gesetzte ist dies hinfällig ob aber nun einkonkludentes handeln vorliegt kann nur fallbezogen ein anwalt sagen dem alle schriftstücke vorliegen .... noch fragen?
Ich habe kein Fix-Kauf getätigt. Liefertermin Ende KW40. Meine Grundlegende frage: Muss der Lieferant meiner Willenserklärung wiedersprechen damit dieser nicht bindet? Meines wissen nach ist ein schweigen unter Kaufläuten ein zustimmun und kann zum Vertragsschluss kommen. Wenn also in der Auftragsbestätigung meiner Bestellung nicht widersprochen wird, so nehme ich das als Antragsannahme hin. Also so würde ich es auslegen.