Falschberatung bei saturn elektromarkt?
ich habe mir bei saturn ein freenet ci modul gekauft, der verkäufer sagte wenn ich ein ci slot habe bräuchte ich ihn nur einstecken u das wars. nun hab ich nach stundenlangen recherchen und ausprobieren herausgefunden das ich einen dvbt 2 receiver brauche. da die verpackung natürlich geöffnet wurde stellt sich die frage ob ich es trotzdem noch umtauschen kann oder gegebenfalls gegen ein dvbt 2 receiver tauschen kann
7 Antworten
so eine fehlberatung kommt leider des öfteren mal vor. in solchen elektronikketten leider tendenziell auch noch öfter, weil dort oft nur eingearbeite verkäufer arbeiten. wirkliche fachleute wird auch schwierig, so viele gibts auf dem markt nicht.
in der regel sind diese ketten auch sehr kulant, wenn so was vor kommt. hier würde ich mir also keine all zu großen gedanken machen. sollte sich saturn etwas quer stellen, würde ich dir vorschlagen, dass du vielleicht im austausch gegen das Modul einen DVB T2 reciver erhältst.
bitte bleib freundlich aber bestimmt, übers personal herziehen ist keine gute idee. aber fakt ist, du wurdest falsch beraten! deshalb kannst du das kind auch ruhig beim namen nennen. saturn müsste das sogar begrüßen, denn nur wenn man fehler auch anspricht, kann man draus lernen.
ich würde das anfänglich ungefähr so formulieren:
entschuldigen Sie bitte, aber ihr Mitarbeiter hat mir neulich dieses CI+ Modul verkauft. leider hat er vergessen, mir mitzuteilen, dass für DVB T2 nicht jeder fernsehr, also auch nicht meiner, geeignet ist. ich würde es daher gerne zurückgeben.
wie gesagt, im rahmen der verhandlung kannst du denen ja auch so weit engegegen kommen, dass du ggf. statt dein geld zurück einen reciver kaufst.
lg, Anna
danke für den tip, habe es so geschildert und es hat alles geklappt. habe eine gutschrift für ein dvbt 2 fähigen receiver bekommen.
Eine Fehlberatung liegt im beschriebenen Fall vor. Nur an der Nachweisbarkeit fehlt es da meistens.
Gehe hin und schilderte den Fall. In der Regel wird das bei den geringen Werten über Kulanz abgewickelt.
Saturn kann das über Kulanz regeln.
Aber:
nun hab ich nach stundenlangen recherchen und ausprobieren herausgefunden das ich einen dvbt 2 receiver brauche
Hier liegt der eigentliche Fehler. Mit dieser Information im Saturn-Markt hättest Du auch die richtige Beratung bekommen.
Denn wenn Du im Vorfeld dich um Deine Geräte richtig gekümmert hättest, wäre Dir das Problem erspart geblieben.
Wenn du stundenlang brauchst, kann der Saturnmitarbeiter das nicht in 3 Minuten erahnen.
Der einzige Unainn ist Dein Kommentar!
Dann erkläre doch mal, welchen Vorteil ein Fachmarkt ggü. den breit gefächerten Märkten denn so hat.
Wieso sollte ich?
Denk doch mal logisch!
Kunde ist im Geschäft, kann nur unzureichend Auskunft geben. Der Verkäufer ist kein Hellseher und muss sich auf die gegebenen Infos verlassen. Sind die Infos falsch, wird die Beratung auch nicht zum Erfolg führen.
In dem oben geschilderten Fall macht es Sinn sich einen Fachmann ins Haus zu bestellen.
"Kunde ist im Geschäft, kann nur unzureichend Auskunft geben."
... und deine Glaskugel hast Du auch im Fachgeschäft gekauft?
Lies Dir die Frage mal richtig durch, dann brauchst auch Du keine Glaskugel!
Bei Käufen in Ladengeschäften hast du kein Umtauschrecht. Die "Falschberatung" wirst du auch kaum beweisen könne, so es denn überhaupt eine gegeben hat. Grundsätzlich ist die Aussage, dass du das Modul in einen CI-Slot stecken kannst, ja auch nicht ganz falsch. Der Verkäufer durfte schon voraussetzen, dass du auch einen entsprechenden Receiver hast.
Kulanz ist aber immer möglich. Also einfach mal nachfragen.
Hat der Mann denn danach gefragt, welche(n) Receiver Dein TV integriert hat?
Wenn er Dich nicht auf DVB-T2 hingewiesen hat, so war die Beratung falsch. Wenn Du falsch geantwortet hast, dann war es Dein Fehler.
Hingehen, klären. Bei Saturn ist eine Nachbesserung meistens kein Problem.
Das ist doch Unsinn. In den Fachmarkt geht man, um Fachberatung zu erhalten. Es ist - auch rechtlich gesehen - Aufgabe des Beratungspersonals, die relevanten Punkt abzufragen. Der beschriebene Fall ist ganz klar eine Falschberatung. Es fehlt nur an der Beweisbarkeit.