Wir haben eine beschädigte Ledercouch vom Möbelhaus geliefert bekommen - Was können wir tun?
Wir haben im Januar bei einem großen Möbelhaus in NRW eine Ledercouch bestellt. Diese wurde im April geliefert. Im Leder auf der Sitzfläche (Sichtbereich) ist ein Schnitt. Nach vielen e-mails und Telefonaten (u.a. Fotonachweis) gab es einen Termin mit einem Gutachter, der bestätigt hat, dass es sich um einen Schnitt handelt, wahrscheinlich von einem Cutter-Messer. Im Termin mit dem Gutachter ist uns eine Nachbesserung (Kleben des Schnittes) angeboten worden, die wir abgelehnt haben. Wir haben den Wunsch geäußert, dass entweder der beschädigte Teil der Couch (die Eckcouch besteht aus 2 Teilen) oder die gesamte Couch ausgetauscht wird. Das Möbelhaus beruft sich nun auf ein Nachbesserungsrecht und fordert uns auf die Couch kleben zu lassen. Frage: Müssen wir die Reparatur akzeptieren oder können wir auf einen Austausch bestehen? Falls die Reparatur zu akzeptieren ist, können wir doch sicherlich eine Wertminderung erwarten, oder? Wie berechnet sich diese? Es handelt sich um eine Echtleder-Couch im Wert von ca. 3000 €. Für den Defekt in der Couch hatten wir 200 € einbehalten. Da wir auch einen Tisch im Wert von 200 € gekauft hatten, der aufgrund einer falschen Lieferung von uns storniert wurde, verweigert das Möbelhaus außerdem die Rückzahlung der 200 € für den Tisch. Sie berufen sich auf den noch offenen Betrag über 200 € (für die Couch). Deswegen verweigern wir aktuell die Abholung des Tisches. Haben Sie eine Empfehlung für uns? Unser Wunsch wäre die zeitnahe -Überweisung der 200 € -Abholung des Tisches -Austausch der gesamten Couch oder des defekten Teils
1 Antwort
Das mit dem Geld einbehalten für den Tisch ist nicht zulässig, sofern die Stornierung fristgerecht abgegeben und akzeptiert wurde.
Was die Couch angeht, so muss der Kunde eine Nachbesserung hinnehmen, wenn
1) die Ware trotz Reparatur als Neuware durchgehen kann (Reparaturspuren an einem Möbelstück, das ja nun auch eine optische Wirkung hat/haben soll, finde ich persönlich da sehr zweifelhaft. Geklebtes Leder wird man auf jeden Fall sehen. Solange der Schnitt nicht exakt an einer Naht entlang führt, wird der Urzustand vermutlich nicht wieder herstellbar sein.) oder
2) wenn für die Rücknahme und Herausgabe einer Neuware dem Händler unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. (Sehe ich nicht so, bei einem Auftragswert von 3k sollte eine einmalige Anfahrt für die Abholung/Anlieferung eines Sofas mit geschätzten 50-80€ Berechnungswert hinnehmbar sein. Wenn der Händler argumentiert, dass das Sofa aber so nicht mehr als Neuware zu verkaufen ist, dann haltet ihr dagegen, dass ihr es genau deshalb auch nicht akzeptiert. ;-)
Weiter ist anzuzweifeln, dass eine Klebestelle auf dem Sitzpolster, dem zweifellos am stärksten beanspruchten Bereich eines Sitzmöbels, überhaupt langfristig zielführend ist. Ich vermute hier eine einfache Möglichkeit, das Sofa "fachgerecht" instand zu setzen um bei einem späteren Folgeschaden mit unsachgemäßer Handhabung zu argumentieren. dann ist der Kunde in der Beweispflicht und diese ist gelinde gesagt eine Luftnummer.
Ich würde als Reparatur höchstens den Neubezug des betroffenen Teils akzeptieren, und zwar vor Ort, um hier weitere Transportschäden oder Belastungen des neuen Stücks zu vermeiden. Wenn das vor Ort nicht geht und der Händler holt das Teil wieder ab, zwingend vorher von allen Seiten und Details Fotos machen (lieber mehr als zu wenig) und das Möbelstück nach Wiederanlieferung peinlich genau auf Macken checken.
Aber um das Thema mal anders herum aufzurollen:
Wenn einer der Möbelpacker sein Cutter in das Sofa geritzt hat, sollte der Laden genau gegen so etwas versichert sein. Die sollen ihre Versicherung bemühen, damit sie Handlungsfreiheit haben, euch zufrieden zu stellen...
Kurz zum Thema "Wertminderung"
Stell dir vor, du kaufst genau dieses Sofa in einem Laden, der Zustand2-Ware anbietet als "Defekt".
Würdest du dann 1500€ dafür bezahlen?
Wenn Wertminderung, dann sind 200 ein Witz. ;-)