Kaufrücktritt was passiert mit Anzahlung?
Der Käufer hat eine Anzahlung für eine Waschmaschine geleistet damit diese nicht an jemand anderes weiter verkauft wird.Am abholtag meinte plötzlich die Mutter sie wolle die Waschmaschine doch nicht weil sie sich eine andere gekauft hat.Und sie wolle die Anzahlung ihrer Tochter zurück.Frage ist darf ich die Anzahlung behalten da ich ja nun auf zwei Waschmaschinen sitzen bleibe und ich den anderen Interessenten extra abgesagt habe.
7 Antworten
Mit der Anzahlung ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Du hast das Recht die Kosten die Dir entstehen zum finden eines neuen Käufers durch Zeitungsanzeigen von der Anzahlung abzuziehen.
Ist schwer zu beantworten, da noch wichtige Informationen fehlen!
Besteht ein Widerrufsrecht, geht die Anzahlung auch komplett zurück. Ob Dir das passt oder nicht! Im Übrigen sind die Waschmaschinen ja nun nicht plötzlich wertlos, Du kannst diese ja erneut verkaufen!
Besteht kein Widerrufsrecht kannst Du auf Abnahme der Waschmaschine bestehen, da ein Kaufvertrag (auch mündlich) zustande gekommen ist. Beweis hierfür ist ja auch die Anzahlung. Weigern die sich, kannst Du die Abnahme und die Restzahlung einklagen. Oder ihr einigt euch! Das heißt, dass Du z. B. die Mehraufwendungen/den Verluste, die Du nun hast, mit der Anzahlung aufrechnest, den Rest denen aber zurück zahlst.
Na ja, ein Käufer, der eine Maschine ABHOLEN will, muss bestimmt nicht darauf hinweisen, dass die Maschine dann auch abholbereit sein muss! Das ist Deine Aufgabe und bedarf keiner Klärung! Damit stellt sich die Frage natürlich erst einmal ganz anders da. Aber, letztendlich ändert das erst mal nichts an den bestehenden Kaufvertrag! Der Käufer kann das bemängeln und Dir eine Frist setzen. Hältst Du dann die Frist nicht ein, kann der Käufer den Rücktritt erklären. Dann musst Du selbstverständlich die komplette Anzahlung zurück geben! Weil Du ja dann den Vertrag nicht eingehalten hast!
Die Maschine wäre innerhalb von 10 min abgebaut und fertig bereit gewesen.Aber die Mutter hat ja sofort gesagt sie wolle die eh nicht haben denn sie hätten schon eine andere gekauft,was mir die Käuferin aber bei der Absprache zwei Stunden vorher nicht gesagt hat.Das kam mir dann schon komisch vor.Es wurde von Käufer keine Frist gesetzt.Ich hab mehrmals darauf hingewiesen das die Maschine abgeholt werden kann.Die abholer hatten ja nichtmal 10 min gewartet.Sind sofort abgehauen und haben meinen Mann dazu noch beleidigt
Wenn der Käufer eine Anzahlung leistet, tut er damit kund, dass er die Ware auch kauft. Es ist somit ein Kaufvertrag entstanden, der auch mündlich seine Gültigkeit hat. Wenn dann der Käufer am Abholtag kommt und sagt, er habe sich eine andere Waschmaschine gekauft, so bleibt dennoch der Kaufvertrag mit der Anzahlung bestehen. Man kann darauf bestehen, dass die Waschmaschine, für die die Anzahlung geleistet wurde, auch abgenommen wird. Kommt eine andere Person, die anfänglich nichts mit dem Kauf zu tun hatte und verlangt nun die Anzahlung zurück ( Anzahlung der Tochter), ist diese Person keinerlei Vertragspartner und kann auch keine Anzahlung zurück verlangen. Du kannst nun darauf bestehen, dass die Waschaschine übernommen und auch bezahlt wird. Die andere Möglichkeit wäre die, dass du alle finanziellen Aufwendungen welche du für den Weiterverkauf nun hast, von der Anzahlung einbehalten kannst. Hast du die Maschine verkauft, kannst du nach Abzug deiner Kosten, den Restbetrag der Anzahlung an den ursprünglichen Kunden erstatten.Es liegt nun an dir, welchen Weg du wählst.
Am besten alles schriftlich machen !
Dem hier Gesagten schließe ich mich voll und ganz an.
Die haben die Waschmaschine nicht mitgenommen weil diese noch im Betrieb war.Es wurde aber auch vom Käufer weder gefragt noch verlangt das diese nicht mehr im.Betrieb sein soll.Angeblich spielte auch die abholzeit eine Rolle.Aus Zeitgründen hatten wir nicht rechtzeitig geschafft diese abzubauen als die Mutter des Käufers da war.Wie sieht da die Sachlage aus
Eine Abholung sollte schon fest vereinbart werden und die Maschine dann auch zur Abholung bereit stehen. Wenn eine Abholung nicht möglich war, obwohl vereinbart, könnte man sich dafür entschuldigen und die Lieferung an den Käufer vornehmen. Du hast aber geschrieben, dass die Frau eine andere Maschine gekauft hat und die Anzahlung , welche ihre Tochter oder wer auch immer leistete, abholen wollte. Hat die eine Maschine gekauft, weil die Maschine für die die Anzahlung geleistet wurde, nicht abgeholt werden konnte und man sich deshalb für den Kauf einer anderen Maschine entschied ? Wurde ein Abholtermin vereinbart den du nicht einhalten konntest , ohneBescheid zu sagen ?
Zunächst einmal hatte die Käuferin zwei Stunden vorher Bescheid gegeben das sie die Maschine doch am besagten Tag abholen könne,da waren wir aber auch noch nicht zu hause und die Maschine müsste ja auch erst abgebaut werden,was die Käuferin aber auch wusste.Dann kam es von unserer Seite ja leider zu einer Verzögerung die wir kurzfristig auch der Käuferin mitgeteilt hatten,diese war allerdings ja nicht beim abholen dabei und die Mutter war bereits auf den Weg zu uns.Wir haben uns auch sofort entschuldigt das es zur Verzögerung (vllt insgesamt 10min) kommt.Die Mutter allerdings meinte daraufhin direkt sie wolle die Maschine eh nicht haben das sie schon eine andere gekauft haben.Was mir der Käufer allerdings ein paar stunden vorher ja nicht mitgeteilt hat.Ich denke einfach es hat denen nicht gepasst das die Maschine Grad lief bzw sie warten müssten oder sonstiges.naja daraufhin wollte die Mutter auch die Anzahlung wieder haben die sie ja nichtmal geleistet hat sondern die Käuferin
Wer da wem nun was gesagt hat und wann, möchte ich mal aussen vor lassen. Tatsche ist, dass ein Kaufvertrag abgeschlosen wurde. Für dich ist der Käufer Vertragspartner und sonst niemand. Alleine mit diesem musst du dich auseinandersetzen. Wie bereits von mir erwähnt hast du die 2 Möglichkeiten, entweder du bestehst auf die Abnahme der Maschine und die Bezahlung, oder du versuchst die Maschine anderweitig zu verkaufen und die dir dabei entsehenden Kosten ziehst du von der Anzahlung ab. Den Rest der Anzahlung gibst du an den Käufer zurück. Wenn du ersteren Weg wählst, also auf Abnahme bestehst, dann mach das schriftlich und weise daraufhin, dass ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, was die Anzahlung schliesslich auch untermauert und du auf Abnahme der Maschine bestehst. Lass dich da nicht von Anderen belabern, mit denen du keinerlei Vertragsgrundlage hast. Alleiniger Ansprechpartner ist der Käufer und sonst niemand.Es sieht so aus, als ob hier die Mutter vorgeschickt wird. Vereinbarungen mit ihr haben keinerlei Verbindlichkeit.
Wenn die Käuferin eine eindeutige Kaufabsicht bekundet hatte (auch mündlich), und danach sieht es mir bei einer geleisteten Anzahlung aus, dann habt Ihr einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen.
Du hast nicht nur das Recht, die Anzahlung zu behalten, sondern auch die Zahlung des Restbetrages und die Abnahme der Waschmaschine zu fordern.
Jup! So isses.
Die Waschmaschine wird durch den Nichtverkauf nicht wertloser...
Ansonsten, versuch es...
Kann halt stressig werden, falls sich die Gegenseite auch im Recht fühlt.
Es geht mir auch eher darum das ich jetzt auf zwei Dingern sitze und allen anderen abgesagt habe weil die das Ding unbedingt haben wollte
Nehme Kontakt mit den abgesagten auf! Vielleicht ist noch jemand dabei, der die immer noch braucht!
Die haben die Waschmaschine nicht mitgenommen weil diese noch im Betrieb war.Es wurde aber auch vom Käufer weder gefragt noch verlangt das diese nicht mehr im.Betrieb sein soll.Angeblich spielte auch die abholzeit eine Rolle.Aus Zeitgründen hatten wir nicht rechtzeitig geschafft diese abzubauen als die Mutter des Käufers da war.Wie sieht da die Sachlage aus