Kaufrücktritt was passiert mit Anzahlung?
Der Käufer hat eine Anzahlung für eine Waschmaschine geleistet damit diese nicht an jemand anderes weiter verkauft wird.Am abholtag meinte plötzlich die Mutter sie wolle die Waschmaschine doch nicht weil sie sich eine andere gekauft hat.Und sie wolle die Anzahlung ihrer Tochter zurück.Frage ist darf ich die Anzahlung behalten da ich ja nun auf zwei Waschmaschinen sitzen bleibe und ich den anderen Interessenten extra abgesagt habe.
7 Antworten
Mit der Anzahlung ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Du hast das Recht die Kosten die Dir entstehen zum finden eines neuen Käufers durch Zeitungsanzeigen von der Anzahlung abzuziehen.
Ist schwer zu beantworten, da noch wichtige Informationen fehlen!
Besteht ein Widerrufsrecht, geht die Anzahlung auch komplett zurück. Ob Dir das passt oder nicht! Im Übrigen sind die Waschmaschinen ja nun nicht plötzlich wertlos, Du kannst diese ja erneut verkaufen!
Besteht kein Widerrufsrecht kannst Du auf Abnahme der Waschmaschine bestehen, da ein Kaufvertrag (auch mündlich) zustande gekommen ist. Beweis hierfür ist ja auch die Anzahlung. Weigern die sich, kannst Du die Abnahme und die Restzahlung einklagen. Oder ihr einigt euch! Das heißt, dass Du z. B. die Mehraufwendungen/den Verluste, die Du nun hast, mit der Anzahlung aufrechnest, den Rest denen aber zurück zahlst.
Wenn der Käufer eine Anzahlung leistet, tut er damit kund, dass er die Ware auch kauft. Es ist somit ein Kaufvertrag entstanden, der auch mündlich seine Gültigkeit hat. Wenn dann der Käufer am Abholtag kommt und sagt, er habe sich eine andere Waschmaschine gekauft, so bleibt dennoch der Kaufvertrag mit der Anzahlung bestehen. Man kann darauf bestehen, dass die Waschmaschine, für die die Anzahlung geleistet wurde, auch abgenommen wird. Kommt eine andere Person, die anfänglich nichts mit dem Kauf zu tun hatte und verlangt nun die Anzahlung zurück ( Anzahlung der Tochter), ist diese Person keinerlei Vertragspartner und kann auch keine Anzahlung zurück verlangen. Du kannst nun darauf bestehen, dass die Waschaschine übernommen und auch bezahlt wird. Die andere Möglichkeit wäre die, dass du alle finanziellen Aufwendungen welche du für den Weiterverkauf nun hast, von der Anzahlung einbehalten kannst. Hast du die Maschine verkauft, kannst du nach Abzug deiner Kosten, den Restbetrag der Anzahlung an den ursprünglichen Kunden erstatten.Es liegt nun an dir, welchen Weg du wählst.
Am besten alles schriftlich machen !
Wenn die Käuferin eine eindeutige Kaufabsicht bekundet hatte (auch mündlich), und danach sieht es mir bei einer geleisteten Anzahlung aus, dann habt Ihr einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen.
Du hast nicht nur das Recht, die Anzahlung zu behalten, sondern auch die Zahlung des Restbetrages und die Abnahme der Waschmaschine zu fordern.
Die Waschmaschine wird durch den Nichtverkauf nicht wertloser...
Ansonsten, versuch es...
Kann halt stressig werden, falls sich die Gegenseite auch im Recht fühlt.