Zwei Kaufinteressenten, Ein Auto
Hallo,
ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich mein Auto verkauft und es waren letzte Woche zwei Interessenten da, einmal am Mittwoch, der hat gesagt er würde den Wagen zum vereinbarten Preis am Montag abholen. Ich sagte das es für mich in Ordnung ist. Der andere war am Freitag da und hat den Wagen gekauft, bezahlt und mitgenommen. Jetzt habe ich dem anderem abgesagt. Dieser meint nun jedoch das das nicht geht und wir ja einen Kaufvertrag gehabt hätten. Er will dies seiner Rechtschutzversicherung mitteilen und prüfen was "die dazu sagt".
Wie ist nun die Rechtslage? Er hat weder eine Anzahlung geleistet noch haben wir einen schriftlichen Vertrag gemacht.
MfG
13 Antworten
Ich denke nicht, dass er das Telefonat bzw, das Gespräch aufgenommen hat. Eigentlich kann er nichts nachweisen. Aber eigentlich ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Aber, dass er gleich mit Rechtsschutzversicherung droht finde ich ehrlich gesagt ein bisschen übertrieben..
Ich denke nicht, dass er das Telefonat bzw, das Gespräch aufgenommen hat.
Selbst wenn er es aufgenommen hätte, wäre es nicht verwertbar und würde im Zweifel sogar eine Verfolgung wegen Verstoßes gegen den Datenschutz nach sich ziehen.
Aber es gibt ja immer wieder interessante Leute, nicht wahr?! Erst kürzlich klagte eine Frau gegen einen Schwarzarbeiter auf Nachbesserung der Pfusch-Leistungen. Nun ist sie selbst Mode...
Seine Rechtsschutzversicherung (wenn er überhaupt eine hat), hilft ihm da auch nicht weiter. Ein Anwalt hält erst mal die Hand auf und verlangt Vorschuss.
Grundsätzlich ist ja auch ein mündlicher Vertrag gültig - jedoch kann er das nicht beweisen. Mach dir keine Sorgen, er hat keine Grundlage für rechtliche Schritte.
Grüsse Syncmaster700
Lass dich nicht kirre machen. Weder hier bei GF noch vom angeblichen Käufer. Es ist zwar richtig, dass auch mündliche Verträge gültig sind, aber mit der Durchsetzung hapert es dann meistens. Auf was will er dich denn verklagen ? Auf Herausgabe eines Fahrzeuges über das du gar nicht mehr verfügen kannst. den ersten Gerichtstermin hätte er dann vielleicht in einem Jahr. Dafür das er angeblich schon Reifen gekauft hat, kannst du nichts. Außerdem wird es auch nicht stimmen. Welche Möglichkeiten hättest du z.B. gehabt wenn er am Montag nicht, wie vielleicht vereinbart, kommen würde. Hättest du ihn dann auf Abnahme verklagen können ? Macht auch keinen Sinn. Wenn er den Wagen wirklich hätte haben wollen, hätte er am Mittwoch mindestens eine Anzahlung da gelassen um seine ernste Absicht zu unter mauern. Also ruhig Blut und außer auf Briefe die wirklich vom Gericht sind auf nichts weiter reagieren. Das erledigt sich alles von ganz allein.
Auch eine mündliche Vereinbarung ist gültig.
Wenn jemand ein Auto kaufen will, muss er Geld mit bringen.
Quatsch! Für den KV brauchen wir nur die essentialia negotii, also die Parteien, den Kaufpreis und die Gegenleistung. Eine Vorwegleistung des Käufers (der das Geld mitbringen muss) ist nicht vertragswesentlich!
Das kann ich nicht erkennen.
Doch, sogar ganz eindeutig. Sogar der Abholtermin wurde von beiden Parteien bestätigt.
Wenn jemand ein Auto kaufen will, muss er Geld mit bringen.
Nein, er kann sogar die Bezahlung verweigern, bis das Fahrzeug herausgegeben wurde, § 320 BGB.
Und ein Verpflichtungsgeschäft ist unabhängig vom Verfügungsgeschäft.
Ich muss noch hinzufügen das er einen Freund dabei hatte.
ja, ist durch für ihn
er hat nen zeugen, du haftest
Jup, das macht die Sache für dich nicht einfacher...
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Das kann ich nicht erkennen. Wenn jemand ein Auto kaufen will, muss er Geld mit bringen.