Kaufanbot gültig ohne Finanzierung?
Hallo, Ich habe eine Immobilie (Standort Österreich) zum Verkauf angeboten und über einen Makler auch einen Käufer gefunden. Der Käufer und wir haben das kaufanbot unterschrieben. Auf dem Anbot steht der Kaufpreis, Käufer/Verkäufer, Objekt und das jegliche mündlichen Absprachen ungültig sind; über Finanzierung wird nichts erwähnt.
Nach Unterschrift haben wir allen anderen Interessenten abgesagt (da das Anbot ja mit einem Kaufvertrags gleichzusetzen ist) und das ist jetzt 2 Monate her. Laut Makler gibt es Probleme mit der Finanzierung, obwohl der Makler uns bei Unterschrift versichert hat, das alles in Ordnung ist (sonst hätten wir den anderen nicht abgesagt).
Wir haben jetzt eine weitere Frist von 1 Woche gesetzt und werden uns ab dann Hilfe von einem Anwalt holen, allerdings würde ich gerne vorab wissen ob da jemand vielleicht Ahnung hat ob: -Man auf Erfüllung klagen kann, auch wenn sein Kredit nicht bewilligt wird. -Ob der Makler hier zur Verantwortung gezogen werden kann (er hätte uns bei Unterzeichnung informieren müssen dass die Finanzierung noch nicht fix ist, oder dies im Anbot vermerken müssen) -In welchem Prozentbereich sich der Schadensersatz bewegt (falls Erfüllung unmöglich). (Das Objekt steht schon seit fast einem Jahr zum Verkauf, also ist es schwierig schnell einen neuen Käufer zu finden)
Vielen Dank für alle antworten. LG Alex
4 Antworten
Das ist eigentlich ganz einfach, wenn der Käufer keine Finanzierung bekommt kann er nicht kaufen. Da nützt es euch auch nichts den Käufer zu verklagen, er hat das Geld ja nicht und kann dadurch auch nicht auf Erfüllung verklagt werden. Da kommen nur unnötige Anwaltskosten auf euch zu, das würde ich also lassen.
Unter Umständen könnt ihr den Makler belangen, vorausgesetzt ihr habt die Zusage betreffend der Finanzierung auch in Schriftform vorliegen. Alles andere wäre kaum zu beweisen.
Einen Anwalt der euch was anderes erzählt findet ihr sicher, die Damen und Herren verdienen ihr Geld ja in jedem Fall, egal wie das ausgeht.
Ich persönlich würde mir einen neuen Käufer suchen und die Anwaltskosten sparen.
Ich verstehe deinen Ärger, bin aber der Meinung das es nichts nützt wenn man in dieser Sache jetzt noch mehr Geld verbrennt. Wenn dem Makler nicht zu belegen ist das er dir falsche Auskünfte gegeben hat wird das meiner Meinung nach sehr schwer da noch irgendwas raus zu holen. Manchmal ist es billiger auf eine Klage zu verzichten.
Ein gültiger Kaufvertrag ist hier wahrscheinlich nicht zustande gekommen, weil die Echtheit der Unterschriften nicht beurkundet worden ist..
Also, ich kann dir hier nur nach deutschem Recht antworten. Sollte dieses in Österreich bzgl. Immobilien gleich sein, so hat ein "Vorvertrag" keinerlei Rechtswirkung. In Dland gilt NUR der beim Notar unterschriebene und beglaubigte Vertrag. Ich selbst mache Besichtigungstermine auch noch theoretisch am Tag vor dem Notartermin und sage Interessenten auch wirklich erst am Tag danach ab. Da war euer Makler leider nicht so vorausschauend. Das Problem der Finanzierung hast du wohl schon selbst genannt, nämlich der evtl. zu hohe Preis. Ihr sucht schon lange, der andere Bewerber würde viel weniger zahlen, das lässt darauf schließen und die Bank sieht es ähnlich und finanziert den ersten Käufern daher den Kaufpreis nicht. Klagen bringt da dann auch eher nichts, denn Schadensersatz gibt er nur für tatsächlich entstandenen Schaden.
Hallo,
ich würde zunächst - falls noch nicht geschehen - den kontaktieren, dem Ihr danach abgesagt habt, vielleicht will der ja noch, das wäre der eleganteste Weg, denke ich.
WENN das Kaufanbot einem schriftlichen Kaufvertrag gleichzusetzen ist und dieser in Österreich nicht wie in Deutschland bei einem Notar abzuschließen ist, und wenn keine gesetzlichen/vertraglichen Rücktrittsrechte greifen, dann hast Du einen gültigen Kaufvertrag, und der Käufer hat den Vertrag zu erfüllen.
Juristisch dürfte das allerdings langwierig sein und teuer werden, und wenn der Käufer keine Mittel hat, was dann?
In jedem Fall ist jetzt bereits ein Anwalt zu involvieren, der sich da auskennt beim österreichischen Recht für Verkäufe von Immobilien.
cheerio
danke für die Antwort. der würde nicht zu dem aktuellen Preis kaufen, sondern nur deutlich darunter. ein kaufanbot ist auf jeden Fall verbindlich. notariell beglaubigt muss es werden um den Grundbucheintrag zu ändern. alle vertraglichen Rücktrittsrechte greifen nicht, das habe ich schon überprüft. da das ganze über einen Makler läuft, der das ja beruflich macht und dafür auch eine Menge Geld bekommt erwarte ich mir schon das da eigentlich alle Eventualitäten abgedeckt werden und das auch jemand dafür haftet... gut dann warte ich auf den Anwalts Termin, danke
das heißt man einfach so irgendwelche Kaufverträge unterschreiben, und wenn man dann draufkommt man kann es sich doch nicht leisten, ist es völlig egal? Erfüllung egal, Schadenersatz egal? wie kann man sich dann noch auf irgendwelche Kaufverträge verlassen können?