Anzahlung an Käufer zurück gegeben.?

6 Antworten

Das Süßholzraspeln kannst du dir wirklich sparen.

Fakt ist. wenn du nicht naträglich noch einen Käufer gefunden hättest, der dir wahrscheinlich auch ein paar Euro mehr gegebenhat, hättest du den Hund auch an deinen Vertragspartner verkauft.

Ob du das Tier nach dem Verkauf noch siehst hat dich vorher auch nicht interessiert

Der Mann ist mir nicht zufrieden stellend für meinen Hund .....

Das fällt dir alles ein, nachdem du ihm deine Bankdaten für die Überweisung gegeben und die Anzahlung kassiert hast. Nee komm, so nicht.

Zur Rechtslage:

Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Jeder Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Willenserklärungen, die zu einem Vertragsschluss führen, heißen Angebot und Annahme.

Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Es muss zwischen den Vertragsparteien ein Konsens bestehen. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots (nach dem Gesetz Antrag, § 145 BGB) zustande.

Der Vertrag unterliegt nicht der Schriftform.

  • Ja - ich will den Hund verkaufen!
  • Ja - ich will den Hund zum vereinbarten Kaufpreis kaufen!

Wenn jeder einen Vertrag einseitig brechen könnte, bräuchte man keine Verträge - logisch, oder?

Durch die Rücküberweisung wurden deine Pflichten aus dem Vertrag nicht berührt.

Schadenersatz und ggf. Anwalts- und Gerichtskosten werden auf dich zukommen, wenn der Käufer seine gesetzlichen Rechte wahrnimmt.

dsupper  18.12.2019, 11:25

Vereinbarungen eines mündlichen Kaufvertrag sind aber ziemlich schwer nachzuweisen. Es kann sich auch nur um eine Reservierungsbitte gehandelt haben ...

Und für eine Schadenersatz muss erst einmal ein bezifferbarer Schaden entstanden sein - wo siehst du den in diesem Fall?

heurekaforyou  19.12.2019, 20:35
@dsupper
Es kann sich auch nur um eine Reservierungsbitte gehandelt haben

Es wurde bereits eine Anzahlung geleistet.

Und für eine Schadenersatz muss erst einmal ein bezifferbarer Schaden entstanden sein - wo siehst du den in diesem Fall?

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist z.B. begründet, wenn der Käufer bei einem anderen Verkäufer einen höheren Kaufpreis bezahlen muss.

dsupper  20.12.2019, 09:09
@heurekaforyou

Zu einer Reservierung gehört - zumindest im Hundebereich - immer auch eine Reservierungsgebühr.

Und nein, daraus lässt sich kein Schadenersatz begründen, denn ein Hund ist eine völlig individuelle Ware, die gar nicht verglichen werden kann. Anders wäre es bei einem Auto oder einem Fernseher, wo man absolut gleiche Produkte vergleichen kann - das ist bei einem Hund NICHT möglich.

Ein Schadenersatz würde sich dann begründen, wenn der potentielle Käufer bereits hohe Fahrtkosten etc. auf sich genommen hätte, um den Hund zu besichtigen etc.

heurekaforyou  20.12.2019, 10:07
@dsupper

Du irrst dich gewaltig!

Gewährleistungsrecht beim Hundekauf

Das Kaufrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es normiert nicht nur nach § 433 BGB die Pflicht des Verkäufers zur Herausgabe und Übereignung der Kaufsache und die Pflicht des Käufers zur Kaufpreiszahlung. Die §§ 433 ff. BGB regeln zudem eine Reihe von Neben- und Ersatzpflichten. Und dies unabhängig von der Kaufsache.

Die Normen sind generell und abstrakt formuliert und sollen auf alle Kaufgegenstände gleichermaßen anzuwenden sein. Beim Hundekauf ergeben sich allerdings einige Besonderheiten, die nachfolgend erläutert werden.

I. Der Start ins Gewährleistungsrecht beim Hundekauf

https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/gewaehrleistungsrecht-beim-hundekauf/

dsupper  20.12.2019, 16:45
@heurekaforyou

Ich glaube eher, dass ich mich irre - ich züchte seit über 3 Jahrzehnten im VDH - die Rechtssicherheit unserer Kaufverträge etc. werden ständig von den Rechtsanwälten dieses Verbandes überprüft.

Bei der Gewährleistung beim Hundekauf geht es immer um Sachmängel, die die Ware (= der Hund) beim Kauf (oder in der Folge) aufweist.

Dafür muss ein Verkäufer natürlich einstehen. Und lies doch selbst mal in deinem Link, was dort über einen Schadenersatz steht!!! Genau das, was ich aufgeführt habe!

Während Kaufpreisminderung unter leichten Voraussetzungen möglich ist, sind einige Hürden für den Schadensersatz zu überwinden. Schadensersatz wird der Käufer immer dann verlangen, wenn er nicht nur den Kaufpreis entsprechend des geringer zu bewertenden mangelhaften Hundes angleichen will, sonder darüber hinaus finanzielle Einbußen ersetzt verlangt.

WO bitte siehst du hier einen Schadenersatz begründet, wenn der Käufer überhaupt keinen Hund erhalten hat und auch KEINE finanziellen Einbußen hatte?

Der kann dir gar nichts.

Nur gut, dass er den Hund nicht bekommen hat. So ein Spinner, der gleich mit Anwalt und so einem Unsinn daherkommt und dir ohne jeglicher Grundlage droht...

Gruß

Hallo,

einen Schadenersatz kann man nur einklagen, wenn einem ein in EURO zu beziffernder Schaden entstanden ist:

Wäre der Mann also auf deine Zusage, dass du ihm den Hund verkaufst, Hunderte Kilometer angereist - dann könnte er diese Kosten als Schadenersatz verlangen.

Hier ist aber doch überhaupt kein Schaden entstanden.

Selbstverständlich muss die Anzahlung zurückgezahlt werden.

Natürlich muss ein Kaufvertrag eingehalten werden - aber wer will mündliche Vereinbarungen beweisen?

Und wie gesagt: wo kein Schaden entstanden ist, da auch kein Schadensersatz

WolfiOfDoom 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 13:20

Vielen Dank

Offenbar hast du mit dem Kaeufer bereits einen muendlichen Kaufvertrag geschlossen (warum sonst haette er auch eine Anzahlung geleistet). Der ist nun auch zu erfuellen. Du kannst nicht einfach vom Vertrag zuruecktreten, nur weil du es dir inzwischen anders ueberlegt hast.

WolfiOfDoom 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 00:16

Es ist mein Hund und es ist eine Reservierung anzahlung gewesen, dass er ihn nächste Woche hätte abholen können. Dieser Mann ist mir aber nicht mehr geheuer, daher soll mein Hund gar nicht erst zu ihm. Er hat sein Geld ja erstattet bekommen und hat somit keine Kosten gehabt. Normal kann man ja immer 14 Tage von Kaufvertrag zurück treten, sollte irgendetwas sein. Dies ist einfach eine irrtümliche Zusage gewesen. Der Mann hat dadurch ja nichts verloren. Wir haben dennoch den schutzvertrag noch nicht unterzeichnet gehabt, bis dahin gehört der Hund ja mir.

DerCaveman  18.12.2019, 00:23
@WolfiOfDoom

Ein Schutzvertrag ist keine Voraussetzung fuer einen wirksamen Kaufvertrag.

Man kann keineswegs "immer 14 Tage von Kaufvertrag zurück treten" sondern nur in bestimmten Faellen. Dies dann auch meist nur als Kaeufer und nicht auch als Verkaeufer. In deinem Fall gibt es aber ueberhaupt kein Ruecktritts- oder Widerrufsrecht.

Durch der Anzahlung und auch deren Entgegennahme durch dich ist erst einmal ausreichend belegt, dass bereits ein muendlicher Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn du jetzt behauptest, das sei lediglich eine Reservierungsgebuehr gewesen und der eigentliche Kaufvertrag mit Bindungswille sollte erst spaeter geschlossen werden, wirst du das begruenden muessen (aber wahrscheinlich nicht koennen).

Ob der Kaeufer einen Schaden hatte oder nicht, ist unerheblich. Er kann auf Erfuellung des Kaufvertrages bestehen.

Rechtlich gehoert der Hund zwar immer noch dir (ist dein Eigentum), aufgrund des Kaufvertrages bist du aber verpflichtet, dem Kaeufer das Eigentum an dem Hund zu verschaffen.

Reserviert ist nicht gekauft und ohne irgendwas schriftlich kann er erstmal gar nichts. Ich würde mich hier auch nicht einschüchtern lassen und alles nur noch schriftlich mit dem machen als Nachweis.

Anwaltliche Auskunft kann dir jedoch nur ein Anwalt geben.

WolfiOfDoom 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 00:19

Danke, das dachte ich mir. Es liegt ja ein schutzvertrag vor, der aber noch von keinem von uns unterschrieben wurde. Nur eine mündliches Gespräch, indem wir die Reservierungsgebühr und die Abholung besprochen hatten. Das ist ja noch lange kein rechtlicher Vertrag

DerCaveman  18.12.2019, 00:25
@WolfiOfDoom
Nur eine mündliches Gespräch, indem wir die Reservierungsgebühr und die Abholung besprochen hatten. Das ist ja noch lange kein rechtlicher Vertrag

Doch, genau das ist es. Offensichtlich ward ihr euch ja einig und habt gegenseistig erklaert, es genau so machen zu wollen. Das nennt man einen muendlichen Vertrag. Ein muendlicher Vertrag ist hier genauso wirksam wie ein schriftlicher.

IChri5I  18.12.2019, 00:27
@WolfiOfDoom

Wie gesagt kann nur ein Anwalt helfen. Mündliche Verträge sind zwar gültig (glaube bei Privatpersonen nicht) aber schwer nachzuweisen. Dazu kommt noch das leider leider ein Hund aus rechtlicher Sicht nur eine Sache ist.

Überlege dir die nächsten Schritte und hol dir rechtlichen Rat.

DerCaveman  18.12.2019, 00:49
@IChri5I

Natuerlich sind muendliche Vertraege auch unter Privatpersonen wirksam. Der Nachweis kann hier beispielsweise mit der Anzahlung und deren Entgegennahme erbracht werden. Warum sollte man eine Anzahlung vereinbaren, wenn man sich ueber den Verkauf noch gar nicht einig ist?

Der Verkaeufer bezeichnet diese Anzahlung zwar als "Reservierungsgebuehr", liefert aber ueberhaupt keine Erklaerung dafuer, warum es sich um eine Reservierungsgebuehr und eben nicht um eine Anzahlung gehandelt haben soll.

Von einer Reservierungsgebuehr kann man ja nur sprechen, wenn es sich um ein Entgelt dafuer handelt, das unabhaengig vom Ergebnis der erst spaeter erfolgenden Verkaufsverhandlungen allein fuer die Bereithaltung des Ware zu zahlen ist und im Falle des Nichtzustandekommens eines Kaufvertrages nicht zurueckgezahlt werden muss. Dafuer, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde, waere hier aber der Verkaeufer beweispflichtig. Aus dem Beitrag ergibt sich aber kein Hinweis darauf, dass eine derartige - doch sehr ungewoehnliche - Vereinbarung ueberhaupt getroffen wurde. Daher ist erst einmal davon auszugehen, dass es sich sehr wohl um eine Anzahlung und eben nicht um eine Reservierungsgebuehr handelt und der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde.

dsupper  18.12.2019, 14:52
@DerCaveman

Bei Hundekäufen ist eine Reservierungsgebühr durchaus gang und gäbe. Damit wird z.B. ein ausgewählter Hund aus einem Wurf tatsächlich für einige Tage reserviert, bis u.U. noch offenstehende wichtige Fragen (z.B. mit dem Vermieter etc.) geklärt sind. Ein tatsächlicher Kauf findet damit (noch) nicht statt.