Vom Kaufvertrag zurücktreten, Mutter hätte Schlaganfall, benötigt das Geld nun

10 Antworten

Hallo Danke schonmal für die zahlreichen Antworten. Sicher geht es auch um die moralischen Gründe, allerdings, was wäre gewesen, wenn es eine Woche später passiert wäre und er schon gezahlt hätte. Habe mittlerweile versucht, den 2. Interessenten zu erreichen, leider bisher ohne Erfolg. Werde es mal weiter versuchen. Dachte mir auch, das er nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten kann. VG Lars

peterobm  27.10.2014, 09:46

Dann hätte er schlicht die A-karte gezogen. Verkauft wie gesehen und ohne jegliche Garantie; Rücknahme ausgeschlossen.

Hallo,

Grundsätzlich kann er dem Kaufvertrag nicht zurücktreten,aber aus moralischen Gründen solltest du Verständnis zeigen kontaktiere nochmal den 2.Interessenten findest bestimmt jemand anderen.

LG

Rechtlich gibt es keinen Grund für einen Rücktritt. Das heißt, der Käufer muss die volle Summe zahlen.

Du kannst jetzt versuchen, dem anderen Interessenten das Boot zu verkaufen. Will der weniger zahlen, so würde ich die Differenz vom eigentlichen Käufer verlangen.

Nachdem es ja um den Umbau geht, dürfte es sich hier ja auch nicht gerade um Peanuts handeln.

turalo  27.10.2014, 13:42

Der Schlaganfall ereignete sich vor zwei Tagen. Wie kann man dann schon wissen, womit man rechnen muss?

Das ist eine Ausrede des Käufers.

Nein, das ist zunächst kein Rücktrittsgrund...

Im Prinzip ein rechtlich gültiger Kaufvertrag. Durch Zeugen deinerseits liesse es sich auch beweisen? Vom Vertrag so einfach zurücktreten geht nicht, da Privatverkauf. Noch ist schriftlich nix aufgesetzt worden. Der Käufer kann sich auch Schadenersatzpflichtig gemacht haben, da ein anderer Käufer auch das Boot wollte, ebenfalls Beweispflichtig. Hast du den Namen? Anrufen.

qugart  27.10.2014, 09:46

Naja, da ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, darf man davon ausgehen, dass es einen schriftlichen Kaufvertrag gab.

peterobm  27.10.2014, 09:49
@qugart

Stimmt, die Absage war der Anruf Upps, hat aber doch Gültigkeit und er könnte den Käufer notfalls auf Abnahme und Zahlung verklagen.