Artikel online verkauft - Käufer will nur Hälfte zahlen vorerst?

8 Antworten

Hallo

Eventuell bietet das Portal an, den Kauf zu stornieren. Wende dich an den Verkäuferschutz.

Rein rechtlich wird es schwierig, du musst die AGB der Plattform dazu lesen.

Du könntest jetzt diesen "Käufer" schadensersatzpflichtig machen. Das wird aber ausgehen wie das "Hornberger Schießen".

Natürlich solltest du nicht liefern. Dann bekommst du den Rest des Geldes nie.

Droitteur  20.03.2019, 21:47

Allerdings ist es gut möglich, dass der Käufer gar nicht vorleistungspflichtig ist. Warum sollte nicht der Verkäufer zuerst den Laptop schicken?

DerHans  20.03.2019, 22:56
@Droitteur

Wer schon vorab nur die Hälfte zahlen will, dem würde ich nur so weit trauen, wie ich ihn werfen kann

Droitteur  21.03.2019, 11:29
@DerHans

Es ist verdächtig, weil es so ungewöhnlich ist; da stimme ich dir zu. Allerdings finde ich das an sich gar nicht mal so unfair.

DerHans  21.03.2019, 11:31
@Droitteur

Spielt aber keine Rolle. So lange der Verkäufer auf diese Forderung nicht eingeht, gibt es eben keinen Vertrag

Droitteur  21.03.2019, 13:47
@DerHans

Den gibt es schon, nur eben mit Stillstand^^ Und ausweislich der Frageschilderung stört es eher den Verkäufer, nicht den Käufer, dass jetzt Stillstand herrscht.

Sag ihm, er solle Dir einen Vertrag mit Unterschrift schicken, in dem er selbst bestätigt, dass er das restliche Geld nach eintreffen überweist. So kannst du ihn ja im Falle der Nichtzahlung anzeigen, und sollte er wirklich Vorhaben, den Rest danach zu überweisen, wird das ja wohl kein Problem für ihn sein.

AuroraAlpha  20.03.2019, 19:39
Sag ihm, er solle Dir einen Vertrag mit Unterschrift schicken, in dem er selbst bestätigt, dass er das restliche Geld nach eintreffen überweist. So kannst du ihn ja im Falle der Nichtzahlung anzeigen, und sollte er wirklich Vorhaben, den Rest danach zu überweisen, wird das ja wohl kein Problem für ihn sein.

Was soll der Blödsinn denn? Inwieweit führt das in irgendeiner Form zur Verbesserung der Situation?

Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen, er muss zahlen.

Wieder einstellen. Dem hinterherlaufen bringt nix.

heurekaforyou  24.03.2019, 20:32

Genau das sollte der Verkäufer nicht tun. Die Rechte des Käufers bleiben unberührt.