Artikel online verkauft - Käufer will nur Hälfte zahlen vorerst?
Folgendes Problem. Ich habe gestern einen Laptop auf einer Online Verkaufsplattform verkauft für ca 600 €. Der Kaufvertrag kam quasi bereits zustande. Der Käufer bat um Bankverbindung, welche ich ihm zugeschickt habe. Daraufhin fragte er ob er zunächst 300 € überweisen kann und den Rest sobald der Artikel angekommen ist. Ich verneinte und bat ihn, die komplette Summe zu überweisen. Er wollte das nicht so recht und bestand darauf nur einen Bruchteil zu überweisen. Jetzt meldet er sich seit heute Vormittag nicht mehr. Ich habe gestern nach dem Kaufabschluss einem anderen Interessenten abgesagt und habe schlussendlich doch keinen Käufer.. Was kann ich tun?
8 Antworten
Hallo
Eventuell bietet das Portal an, den Kauf zu stornieren. Wende dich an den Verkäuferschutz.
Rein rechtlich wird es schwierig, du musst die AGB der Plattform dazu lesen.
Du könntest jetzt diesen "Käufer" schadensersatzpflichtig machen. Das wird aber ausgehen wie das "Hornberger Schießen".
Natürlich solltest du nicht liefern. Dann bekommst du den Rest des Geldes nie.
Wer schon vorab nur die Hälfte zahlen will, dem würde ich nur so weit trauen, wie ich ihn werfen kann
Es ist verdächtig, weil es so ungewöhnlich ist; da stimme ich dir zu. Allerdings finde ich das an sich gar nicht mal so unfair.
Spielt aber keine Rolle. So lange der Verkäufer auf diese Forderung nicht eingeht, gibt es eben keinen Vertrag
Den gibt es schon, nur eben mit Stillstand^^ Und ausweislich der Frageschilderung stört es eher den Verkäufer, nicht den Käufer, dass jetzt Stillstand herrscht.
Sag ihm, er solle Dir einen Vertrag mit Unterschrift schicken, in dem er selbst bestätigt, dass er das restliche Geld nach eintreffen überweist. So kannst du ihn ja im Falle der Nichtzahlung anzeigen, und sollte er wirklich Vorhaben, den Rest danach zu überweisen, wird das ja wohl kein Problem für ihn sein.
Sag ihm, er solle Dir einen Vertrag mit Unterschrift schicken, in dem er selbst bestätigt, dass er das restliche Geld nach eintreffen überweist. So kannst du ihn ja im Falle der Nichtzahlung anzeigen, und sollte er wirklich Vorhaben, den Rest danach zu überweisen, wird das ja wohl kein Problem für ihn sein.
Was soll der Blödsinn denn? Inwieweit führt das in irgendeiner Form zur Verbesserung der Situation?
Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen, er muss zahlen.
Wieder einstellen. Dem hinterherlaufen bringt nix.
Genau das sollte der Verkäufer nicht tun. Die Rechte des Käufers bleiben unberührt.
Allerdings ist es gut möglich, dass der Käufer gar nicht vorleistungspflichtig ist. Warum sollte nicht der Verkäufer zuerst den Laptop schicken?