ist eine anzahlung beim Hausverkauf als sicherheit vertretbar?

11 Antworten

Bar? Wer bitte zahlt ein Haus bar? Wer gleich die volle Summe bereit hat,kann auch Anzahlungen leisten.

Aber es lässt euch meiner Meinung nach weniger seriös vorkommen.

Wichtigster Grundsatz ist: Besitz-, also Schlüsselübergabe erst nach Geldeingang (und selbstverständlich nach Abschluss des Notarvertrages) durchführen. Ihr solltet eine evtl. Anzahlung in der Höhe so bemessen, dass der größte anzunehmende Schaden (Käufer beginnt Sanierung und reißt alle Böden, Wände, Fliesen, Installationen etc. raus und kommt dann beim Verkehrsunfall ums Leben, es wird der restliche Kaufpreis nicht mehr gezahlt) gedeckt ist. Also in der Regel mindestens 30 % des Wertes.

Hatte letztes Jahr als Makler den Fall einer gefälschten Finanzierungsbestätigung, die vom angeblichen Hauskäufer vorgelegt wurde. Der hatte zugesagt, das Luxushaus meines Auftraggebers samt Inneneinrichtung und wertvoller Weinsammlung zu kaufen. Er hätte dann gern bereits vor Zahlung schon den Schlüssel gehabt. Zum Glück konnte ich den Betrugsversuch vor Abschluss des Kaufvertrages noch aufdecken. Also Vorsicht, vor lauter Freude über den abschlusswilligen Käufer nicht alle Vernunft über Bord werden!

Das kann man machen, die Anzahlung auf den Kaufpreis muss allerdings beurkundet werden. Ist nur komisch, wenn ihr schon beim Notar sitzt, kannste auch gleich verkaufen.

Wenn es denn sein muss, würde ich es eher eine Reservierungsgebühr nennen und einen kleinen Vertrag aufsetzen., z.B. Modalitäten für die Rückzahlung, und später den Kaufpreis mindern (was auch in der Vereinbarung und im KV stehen solte)

Und noch ein sprachlichen Hinweis hier an die fleissigen Mitposter: Barzahlung heisst nicht, dass der Geldkoffer über den Tisch geht, sondern dass der Käufer nicht finanzieren muss ....

für den imobilienverkauf gilt genrell notarpflicht. d.h. der Notar überprüft dann auch die Bonität des Käufers. wenn es wirklich bar bezahlt werden soll, dann bittet den Notar, sich um die Bonitätsprüfung und weiteres zu kümmern. dafür wird der mann schließlich bezahlt...

lg, Anna

MirkoOtto  18.03.2014, 09:02

Liebe Anna,

wenn du keine Ahnung hast, einfach mal nichts sagen!!

Was du schreibst ist so grundfalsch, dass es schon beim Lesen Schmerzen bereitet!

Der Notar ist nicht für die Bonitätsprüfung des Käufers verantwortlich.

Walum  17.03.2014, 05:43

So und nicht anders.

imager761  17.03.2014, 06:31
@Walum

Falsch: Der Notar selbst nimmt keinesfalls eine Bonitätsprüfung vor sondern vereinbart, das der Betrag X zum Datum Y dem Käufer Z oder seinem Anderkonto überwiesen werden muss.

Vilmehr obliegt es dem Verkäufer, sich vorher oder spätestens im Vertragszeitpunkt eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank oder bankbestätigten Scheck vorlegen zu lassen, bevor er in Vertragsunterzeichnung geht.

Also wir wollen unser Haus verkaufen ist es üblich eine anzahlung zu verlangen um sicher zu gehen das der käufer auch das haus kauft ?

Nein, ist es nicht. Nach Vertragsunterzeichnung einer zwingend zu beurkundenden notariellen Vereinbarung kann niemand mehr vom Kauf zurücktreten, ohne Schadensersatz leisten zu müssen.

Immobilienverkäufe werden durch den Notar Zug um Zug abgewickelt, d. h. nach Vertragsunterschrift ist der volle Kaufpreis fällig und erst dann wird der Neueigentümer im Grundbuch eingetragen.

Barzahlung beim Notar ist da eher ungewöhnlich.

G imager761