Kaufrecht bei Minderjährigen...
Guten Abend, und ich bitte gleich mal um Entschuldigung für den etwas länger gewordenen Text !
Zur Vorgeschichte: Ich bin 16 jahre alt und wollte mir bei Mediamarkt / Saturn ein Smartphone kaufen. Alles schön und gut, war mir sicher, dass das natürlich ohne jegliche Komplikationen verlaufen wird. (das Geld ist ja schließlich meins, ich habs selber gespart). Das verpackte Gerät war in einem Glasschrank eingesperrt. Ich habe einen Verkäufer aus der Abteilung gebeten, mir das Smartphone im Wert von 400 € zu "geben", damit ichs an der Kasse bezahlen kann. (kein Vertrag, direkt per Barzahlung).
Doch dann kam die böse Überraschung: als Minderjähriger dürfe ich mir kein "hochwertiges Smartphone" kaufen. Jedenfalls nicht ohne Einverständnis meiner Eltern. Oder ich solle mir einen 18-Jährigen suchen, an den er es dann aushändigt. (was ich banalerweise am Ende auch getan habe) Das unnötige "Einverständnis" hatte ich sogar mündlich von meiner Mama , also wo ist denn das Problem?!? Ich habe den Chef herbestellt, damit er mir diese Unverschämtheit erklären durfte. So jetzt kommt der Fun-Part:
Aufgrund der Tatsache, dass Sie noch nicht volljährig sind, riskieren wir, dass wir das Gerät nicht mehr als Neuware verkaufen können und auf diese Weise viel Geld verlieren, wenn sie das Gerät wieder zurückgeben.
Bitte?! Natürlich bringe ich ein defektes Gerät zum Umtausch zurück. Das nennt man doch Garantie?! Und sowas darf man sich vom ABTEILUNGSCHEF anhören??? Pure Inkompetenz in meinen Augen, da überhaupt kein Grund. Jetzt die Frage: WELCHES Gesetz verbietet einer minderjährigen Person vom EIGENEN Geld LEGALE Sachen zu kaufen? Oder hat MediaMarkt so viel Geld dass es keins braucht? Die Rechtslage ist doch eindeutig?! **
Der Taschengeldparagraph besagt nämlich, dass bei Minderjährigen zwischen 13 bis einschließlich 17 jahren Kaufverträge als wirksam gelten, auch ohne Einwilligung der Eltern, wenn das Geld frei zur Verfügung gestellt wurde, sprich Geschenke, selbst verdient, usw.**
Gibts hier Rechtsexperten, die mir entweder Recht geben können oder mich doch eines Besseren zu belehren wissen?
MfG
8 Antworten
nicht als wirksam so was nennt man fliegend wirksam
Schwebend wirksam ;)
Alles fliegend wirksam. Dem kann ich nur zustimmen
Hi Es stimmt das du dir noch keien Teuren Profukut kaufen darfst. Wenn du alleine etwas so Teures kaufenmöchtest brauvhst du die schriftliche Einverständnis eines Erzihungsberechtigten also deien Eltern, mündlich geht da nicht. Du kannst aber auch deien Eltern fragen ob sie mit dir ins Geschäft gehen und deisen Gegenstand für dich Kaufen.
Was de Abteilungscheff gesagt hat ist völliger Quatsch.
Gruß Tablettenteniss
Ich bräuchte den Artikel im Gesetzbuch, wenn es geht. danke für die Antwort.
Da hier ja schon ausreichend über die beschränkte Geschäfsfähigkeit von Minderjährigen und den Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) geschrieben wurde, mal etwas zum Thema 'Kaufrecht'.
Ein Kaufrecht existiert nicht, da es auf Seiten des Verkäufers eine 'Verkaufspflicht' voraussetzen würde. Jeder Unternehmer kann selbst entscheiden, an wen er verkauft, und wenn er sich weigert, an Minderjährige etwas zu verkaufen, ist das sein gutes Recht.
Nein, er braucht keine Begründung. Ein Unternehmer kann höchstens Ärger bekommen, wenn er bestimmte Bevölkerungsgruppen dadurch diskriminiert, dass er ihnen nichts verkauft, aber das ist ein anderes Thema.
Wenn er nicht an Minderjährige verkauft, ist das ja außerdem nicht grundlos. Der Grund ist eben die beschränkte Geschäftsfahigkeit und das damit verbundene Problem, dass er nicht prüfen kann , ob die Voraussetzungen des § 110 BGB vorliegen.
also ich hab das mit dem taschengeldparagraph so verstanden, dass wenn du so viel taschengeld bekommst wie dein handy kostet es dann kaufen darfst sonst nur mit einverständnis deiner eltern wurde mir jedenfalls beigebracht :D
Auch wenn du es 2 Jahre lang sparst und dann alles auf einmal ausgeben willst für etwas teures, gilt auch, ist deine Sache was du mit deinem Taschengeld machst.
Der Taschengeldparagraph gilt soweit ich weiß nur im Rahmen des "normalen" Taschengeldes und nicht bei 400€.
Das Problem ist, und da hat der Verkäufer recht, wenn deine Eltern nach dem Kauf sagen würden du müsstest das Handy zurückbringen (sowas kommt oft genug vor) können die das nicht mehr als neu verkaufen.
Und eine mündliche Erlaubniss gilt natürlich nicht.
1 Jahr lang gespart + Geldgeschenke = locker 400 Euro Kommt nicht auf den Zeitraum an, über den gespart wird!
Ich bin mir nicht sicher ob das gilt. Sonst könnte ein 16. jähriger ein Auto für 1600€ kaufen und sagen er habe 3 Jahre gespart.
Die Frage ist nicht, was der Jugendliche angibt, sondern welche Rechte die Eltern in dem Fall haben. Die können jederzeit behaupten, dass der Sohn nur über 10 Euro Taschengeld verfügt und damit jeden darüberhinaus gehenden Kauf rückgängig machen. Erspartes Vermögen ist kein Taschengeld!
Erspartes Vermögen ist KEIN Taschengeld? Das würde heißen, mein Geld verfällt wenn ich es nicht innerhalb von einem Monat ausgebe, solange ich keine 18 bin?? Interessant...
es braucht aber eine Begründung...? Grundlos verweigern, eine öffentlich zugängliche Ware an bestimmte Kunden zu verkaufen?