Kaufrecht bei Minderjährigen...

8 Antworten

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nicht als wirksam so was nennt man fliegend wirksam

wildschweinsau 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 18:51

Schwebend wirksam ;)

Loki919  26.09.2012, 18:47

Alles fliegend wirksam. Dem kann ich nur zustimmen

Hi Es stimmt das du dir noch keien Teuren Profukut kaufen darfst. Wenn du alleine etwas so Teures kaufenmöchtest brauvhst du die schriftliche Einverständnis eines Erzihungsberechtigten also deien Eltern, mündlich geht da nicht. Du kannst aber auch deien Eltern fragen ob sie mit dir ins Geschäft gehen und deisen Gegenstand für dich Kaufen.

Was de Abteilungscheff gesagt hat ist völliger Quatsch.

Gruß Tablettenteniss

wildschweinsau 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 18:55

Ich bräuchte den Artikel im Gesetzbuch, wenn es geht. danke für die Antwort.

Da hier ja schon ausreichend über die beschränkte Geschäfsfähigkeit von Minderjährigen und den Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) geschrieben wurde, mal etwas zum Thema 'Kaufrecht'.

Ein Kaufrecht existiert nicht, da es auf Seiten des Verkäufers eine 'Verkaufspflicht' voraussetzen würde. Jeder Unternehmer kann selbst entscheiden, an wen er verkauft, und wenn er sich weigert, an Minderjährige etwas zu verkaufen, ist das sein gutes Recht.

wildschweinsau 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 13:19

es braucht aber eine Begründung...? Grundlos verweigern, eine öffentlich zugängliche Ware an bestimmte Kunden zu verkaufen?

PatrickLassan  27.09.2012, 14:10
@wildschweinsau

Nein, er braucht keine Begründung. Ein Unternehmer kann höchstens Ärger bekommen, wenn er bestimmte Bevölkerungsgruppen dadurch diskriminiert, dass er ihnen nichts verkauft, aber das ist ein anderes Thema.

Wenn er nicht an Minderjährige verkauft, ist das ja außerdem nicht grundlos. Der Grund ist eben die beschränkte Geschäftsfahigkeit und das damit verbundene Problem, dass er nicht prüfen kann , ob die Voraussetzungen des § 110 BGB vorliegen.

also ich hab das mit dem taschengeldparagraph so verstanden, dass wenn du so viel taschengeld bekommst wie dein handy kostet es dann kaufen darfst sonst nur mit einverständnis deiner eltern wurde mir jedenfalls beigebracht :D

wildschweinsau 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 19:37

Auch wenn du es 2 Jahre lang sparst und dann alles auf einmal ausgeben willst für etwas teures, gilt auch, ist deine Sache was du mit deinem Taschengeld machst.

Der Taschengeldparagraph gilt soweit ich weiß nur im Rahmen des "normalen" Taschengeldes und nicht bei 400€.

Das Problem ist, und da hat der Verkäufer recht, wenn deine Eltern nach dem Kauf sagen würden du müsstest das Handy zurückbringen (sowas kommt oft genug vor) können die das nicht mehr als neu verkaufen.

Und eine mündliche Erlaubniss gilt natürlich nicht.

wildschweinsau 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 18:54

1 Jahr lang gespart + Geldgeschenke = locker 400 Euro Kommt nicht auf den Zeitraum an, über den gespart wird!

fallsdoch  26.09.2012, 19:00
@wildschweinsau

Ich bin mir nicht sicher ob das gilt. Sonst könnte ein 16. jähriger ein Auto für 1600€ kaufen und sagen er habe 3 Jahre gespart.

Jorgfried  26.09.2012, 19:04
@fallsdoch

Die Frage ist nicht, was der Jugendliche angibt, sondern welche Rechte die Eltern in dem Fall haben. Die können jederzeit behaupten, dass der Sohn nur über 10 Euro Taschengeld verfügt und damit jeden darüberhinaus gehenden Kauf rückgängig machen. Erspartes Vermögen ist kein Taschengeld!

wildschweinsau 
Beitragsersteller
 26.09.2012, 19:33
@Jorgfried

Erspartes Vermögen ist KEIN Taschengeld? Das würde heißen, mein Geld verfällt wenn ich es nicht innerhalb von einem Monat ausgebe, solange ich keine 18 bin?? Interessant...