Kann ich als Minderjähriger bei Louis Vuitton etc. shoppen gehen?
....oder braucht man da eine Einverständnis von den Eltern. Wenn ja, was für eine Einverständnis? Dürfen die Verkäufer bei LV mir was verkaufen, wenn ich das Geld dafür dabei habe oder nicht? Mit "minderjährig" meine ich nicht die 12 oder 13 Jährigen, sondern eher diejenigen, die 17 sind und bald 18 werden.
Danke im Voraus
6 Antworten
Hier gibt es keine genaue Betragsgrenze. Im sogenannten "Taschengeldparagraph" ist nur festgelegt, daß Du ab 7 jahren mit Geldmitteln, die dir "zur freien Verfügung" überlassen wurden (also z.B. Taschengeld oder Geldgeschenke von Verwandten) Geschäfte abwickeln darfst. Du darfst Dir auch das Geld für eine größere Anschaffung ansparen.
Im täglichen Leben wird die Grenze mMn bei etwa 200€-300€ liegen.
Also ich fang mal an ab 7 bist du gering gewerbsfähig und wenn du Sachen über ich glaube 100 Euro kaufst haben deine Eltern das recht das ohne wenn und aber umzutauschen deswegen liegt das immer im Ermessen der Läden ob sie das Verkäufe aber ich denke wenn du auch sonst gut gekleidet bist werden sie dir alles verkaufen
Jo
Natürlich darfst du das :) Es kann natürlich sein, dass falls du recht jung aussehen solltest, schon einmal nachgefragt wird ob das ganze auch wirklich in Ordnung geht. Als Verkäuferin in solch einem Laden würde ich auch stutzig werden wenn so ein jung aussehndes Mädchen eine Tasche bzw ein Accessoire für 200 - 500 € kaufen wollen würde.
Ich hab mit 17 dort auch eine Tasche gekauft (von meinem Gehalt). Ich darf ja über mein EIGENES Geld frei Verfügen.
Natütlich darfst du shoppen gehen, das ist unter Teenagern fast schon ein "Sport" ...
Ja aber meine Frage lautet, ob man als Jugendlicher bei etwas teureren Shops kaufen kann. Kann ja sein, dass die dann eine Einverständnis wollen, weil man schon viel Geld ausgibt.
Ich hab den Laden mal gegoogelt und da es sich um keinen Se*shop handelt, darf man da natürlich unter 18 Sachen kaufen auch wenn sie recht teuer sind.
Nein, es gibt hier keinen festen Betrag - Es kommt nur darauf an, daß das Geld "zur freien Verfügung" überlassen wurde.