Darf ich als Minderjähriger mit meinem selbst verdienten Geld alles kaufen oder gilt der Taschengeldparagraph?

5 Antworten

Also das ich eine bestimmt hohe Summe ausgeben darf

Keine Ahnung, wer Dir das erzählt hat, aber das ist Unsinn. Du darfst auch eine Million ausgeben, wenn Dir diese zur freien Verfügung von den Eltern überlassen wurde. Wenn Deine Eltern also der Meinung sind, Du könnest mit dem Geld machen, was Du willst - kein Problem.

Der Verkäufer ist aber nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen, weil er im Zweifel den Schaden davon hat, er müsste das gebrauchte IPhone zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten.

Wenn also Deine Eltern etwas dagegen habeb, dass Du das IPhone kaufst, solltest Du das auch nicht tun.

In Deutschland gibt es keine Bestimmung, die es einem Minderjährigen erlauben würde, sich von selbst verdienten Geld beliebige Dinge zu kaufen. Auch hier benötigt der Minderjährige die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder dieser muss ihm das eigene Einkommen zur freien Verwendung überlassen haben, wobei wir wieder beim Taschengeldparagrafen wären.

Nicht nur der Taschengeldparagraph schlägt hier zu Buche, sondern auch, dass du mit 16 noch keine bindenden Verträge abschließen kannst.

Du bist nur "beschränkt Geschäftsfähig" . Ohne die Einwilligung der Eltern ist der Kaufvertrag hier genau genommen „schwebend unwirksam“, erst mit der Genehmigung ist er dann endgültig wirksam geworden.

Das Risiko, die Ware vielleicht wieder zurück nehmen zu müssen, scheuen viele Händler, vor allem bei so hochpreisigen. Daher werden sie dir wohl nichts verkaufen.

Nein darfst du nicht.

Der sogenannte Taschengeldparagraph gilt auch für Käufe teurer Geräte und Anschaffungen, die normales Taschengeld überschreiten. 

Heißt da sollten deine Eltern bzw einer davon dabei sein.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

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also nein ... Du musst Deine Eltern fragen und um ihre Zustimmung für die Verwendung des Geldes für den iphone-Kauf bitten ..

sagen sie nein ist das Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam ...