Gilt hier der Taschengeldparagraph?
Wenn jetzt ein Minderjähriger, der eigene Einkünfte hat (z. B. ein Azubi) sein Geld dafür ausgibt sich einen teuren PC oder seiner Freundin ein Pferd zu kaufen, gilt hier der Taschengeldparagraph? Oder darf man sobald man regelmäßig eigenes Geld verdient dieses auch ausgeben wofür man möchte, sofern man keine Schulden macht?
11 Antworten
Der von Dir beschrieben Paragraph hat nicht diesen Namen, der sehr unglücklich gewählt wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html
Die Bestimmung ist keine, die Dir irgendein Recht sichert. Entscheidend ist, ob Du das Geld, was Du verwendest zur freien Verfügung hast oder nicht (entscheiden die Eltern). Ob ein Verkäufer sich auf die Regelung einlässt, unterliegt seiner freien Entscheidung.
Ein Pferd wirst Du nicht kaufen können, weil es weitere Kosten auslöst, die Du Dir mit dem Kauf ans Bein bindest. Das kannst Du nur als (voll) Geschäftsfähiger.
Naja ein Pferd kannst von einem Azubigehalt idR nicht kaufen (ist ja sehr teuer). Aber ansonsten kannst du dir davon kaufen was du willst, solange das in dem Rahmen bleibt.
Kenne mich da nicht aus :D
Ich habe jetzt mal kurz gesucht und teilweise Pferde für unter 500 Euro gefunden. Ich denke dass es aber sicher noch günstiger geht. Also ein Pferd an sich ist eigentlich nicht teuer, es ist eher die Haltung.
Nein, dein Einkommen ist nicht vom Taschengeldparagraph abgedeckt. Der bezieht sich nur auf Geld, dass von deinen Eltern oder mit deren Zustimmung zur freien Verfügung bekommst.
Über dein Gehalt bestimmen bis zu deinem 18. deine Eltern.
Den teuren PC oder das Pferd bist du ohne deren Zustimmung nicht bekommen.
...darf man sobald man regelmäßig eigenes Geld verdient dieses auch ausgeben wofür man möchte,...
Nein. Auch wenn der Minderjährige Geld verdient" ein "ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." (§ 110 BGB).
Die Erziehungsberechtigten müssen ihm also das Geld zur freien Verfügung oder für einen bestimmten Zweck überlassen haben, erst dann darf er mit diesem Geld selbstständig Geschäfte abschließen.
Ein minderjähriger Azubi hat die Einwilligung der Sorgeberechtigten auf dem Ausbildungsvertrag erhalten, diese stimmten damit auch zum Erhalt der Ausbildungsvergütung zu und dann darf natürlich auch der Auszubildende sein Geld ausgeben.
Bei einem PC oder ein Pferd sollte sich der Verkäufer dennoch bei den Eltern rückversichern, dass der Kauf OK ist, denn er hat im Zweifel das Risiko der Rückabwicklung zu tragen.
dann darf natürlich auch der Auszubildende sein Geld ausgeben.
Aber eben nur für das, was die Eltern erlauben. Darin unterscheidet sich die Ausbildungsvergütung nicht vom Taschengeld.