Darf ich 15-17 jährigen etwas für 100€ verkaufen?

5 Antworten

Schreib demjenigen das du rechtlich abgesichert sein möchtest und er dir eine Einverständniserklärung mit Unterschrift per Bild senden soll. Da muss ja einfach nur drinstehen was gekauft wird, wieviel der Artikel kostet und das die Eltern dies erlauben. Dann ist das rechtlich einwandfrei! Ansonsten könnten die Eltern natürlich einfach so entweder dem Kauf nicht zustimmen oder "rückgängig" machen und somit wäre der Vertrag zwischen euch schwebend Unwirksam.

Du könntest ihn/sie aber auch bitten das die Eltern das Geld überweisen, somit wäre ja der Vertrag mit diesen zustande gekommen.

rosalove01 
Beitragsersteller
 24.04.2019, 20:02

Wie ist es wenn das Kind die Unterschrift fälschen würde? Man soll ja niemandem trauen

mj234  24.04.2019, 20:03
@rosalove01

Ja stimmt, da hast du recht. Aber ich denke mal das die Eltern dann eher ihrem Kind stress machen und nicht dir, du wolltest dich ja nur absichern was ja auch richtig so ist. :) Dann bleibt dir nur Risiko oder den Kaufvertrag mit den Eltern ab zu schließen.

Und macht es juristisch einen Unterschied, wenn der Jugendliche bereits in einer Ausbildung ist und eigenes Geld verdient?

Nein, das aendert rein gar nichts an der hier eben nicht vorhandenen vollen Geschaeftsfaehigkeit.

Kannst du, die Eltern können den Kauf halt rückgängig machen. :-)

rosalove01 
Beitragsersteller
 24.04.2019, 19:55

danke das wollte ich wissen mit dem rückgängig machen

Durch den §110 BGB wären die Minderjährigen, mit Mitteln die ihnen zur freien Verfügung gestellt wurden, in der Lage eigenständig die Sachen von dir zu kaufen. Das ist der sog. "Taschengeld"-Paragraph. Solange die Eltern nichts dagegen sagen stellt das ganze kein Problem dar. Sollen die was dagegen haben können die die Transaktion rückgängig machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Eins nach dem anderen. Erst verkaufe das Zeug. Wenn die Eltern Probleme machen, machst du den Eltern Probleme.

Hacker48  24.04.2019, 20:12

Ist das eine Aufforderung zu einer Straftat? :-)

Die Rechtslage ist eindeutig.