Minderjährige bucht Pauschalurlaub ohne Erlaubnis der Eltern- Vertrag unwirksam?

17 Antworten

Hallo,

es kommen eigentlich nur 2 Möglichkeiten in Betracht.

Möglichkeit 1, die hier auch schon beschrieben wurde: Die Eltern versuchen den Stornokosten über diesen Weg zu umgehen. Als Reiseveranstalter würde ich diese These auch erst mal in den Raum werfen.

Möglichkeit 2, die ebenfalls schon beschrieben steht: Der Vertrag ist unwirksam, mit gleichzeitig rechtlichen Konsequenzen. 

Bei der Buchung mehrerer Personen ist immer eine Person der Reiseanmelder, also der Vertragsnehmer gegenüber dem Veranstalter. Diese Person muss zwingend 18 sein. Dies wird entweder per Abfrage des Alters in der Buchung und/oder über die AGB bestätigt.

Daraus kann und wird der Reiseveranstalter Schadensersatzansprüche geltend machen.

LG, Chris

Wenn ich Richter wäre, dann würde ich mich fragen, ob hier jemand versucht einen Reiserücktritt kostengünstig über seine Tochter abzuwickeln.

Ich würde die Tochter intensiv zu den Umständen befragen und wenn die dann einknickt würde ich zu gunsten des Reiseunternehmens entscheiden.

OxunbekanntxO 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 05:05

Hat zwar nicht wirklich meine Frage beantwortet, aber danke für deine Antwort. 

Dann würdest du ja einen guten Job machen. ^^

tinalisatina  31.08.2017, 07:16
@OxunbekanntxO

Genau das wollte ich auch schreiben. Zumal da ja noch steht:

und wir konnten die reise sowieso nicht antreten.

ich habe die richtige daten von meiner mutter ... gegeben

Somit kann der Reiseveranstalter davon ausgehen, dass diese Buchung mit Einverständnis der Eltern erfolgte bzw. deine Mutter ja mitreisen wollte und somit hat alles seine Richtigkeit, v.a. die Stornogebühr.

Der Fall ist ganz eindeutig. Ich habe 30 Jahre im Tourismus gearbeitet. Und solche Fälle sind mehrfach vorgekommen. Nicht jede 16-Jährige sieht aus wie 16, und nicht jede 30-Jährige sieht aus wie 30.

Im Prinzip ist jeder Reisebüromitarbeiter verpflichtet, sich den Ausweis des Buchenden zeigen zu lassen. Ich habe dies nach kurzer Zeit generell getan, da unglaublicherweise viele Menschen ihre eigenen Namen nicht buchstabieren können. Und Namensänderungen sind nach Buchung nicht mehr möglich bzw kostenpflichtig.

In Deinem Falle muss nur eine Deiner Eltern im Reisebüro antreten und erklären, dass die Buchung gegen IHREN Willen und ohne IHRE Kenntniss durch die minderjährige Tochter erfolgte. Du solltest natürlich dabeisein, um dies zu bestätigen (Und Ausweise dabei haben)

Und damit ist der Vertrag "hinfällig" da nie rechtskräftig.

Das Reisebüro wird Betrug nur unterstellen - und anzeigen - falls ein falscher Ausweis vorgelegt wurde. Aber da - wie Du sagst - in diesem Falle nicht nach Ausweis gefragt wurde, hat das Reisebüro keine Chance.

Ach ja: Taschengeldparagraph kommt bei einem solchen Betrag nicht zum Zuge. Es gibt zwar keine eindeutige offizielle Grenze, aber es liegt auf jeden Fall weit unter 950

Du bist nicht geschäftsfähig und kannst daher keine Verträge abschließen.

Deine Eltern sollten dem Veranstalter mitteilen.
Einfach dass du das gegen ihren Willen gemacht hast, der Vertrag ist nicht rechtsgültig. Punkt.

Wenn du das geld schon bezahlt hast kannst versuchen es zurück zu bekommen. Da wirst aber vermutlich einen Anwalt brauchen.
Ansonsten denke ich nicht dass ein echtes Risiko besteht.


P.S.
Du musst Wahnsinnig sein als Mädchen in so ein Land zu wollen.
Insofern du nicht in einem geschlossenen Hotelkomplex gebucht hast mit Securities..
Marokko ist für die Frauenfeindlichkeit bekannt, alle öffentlichen Orte sind höchst gefährlich.

Alicia54  31.08.2017, 07:55

Ich schätze Dein “haha“, wegen Bezahlung wird Dir spätestens dann vergehen, wenn Post deswegen kommt.

OxunbekanntxO 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 11:01
@Alicia54

Mein "haha" ging nicht an das. Sondern an das was diese Person noch hinzugefügt hat. Wir haben erst gestern storniert und da haben wir ja noch eine Frist die Zahlung zu bezahlen. Es mus ja nicht gleich sofort ablaufen.

OxunbekanntxO 
Beitragsersteller
 31.08.2017, 04:55

Danke für die Antwort!

Nein, das Geld haben wir noch nicht bezahlt. 

Haha. :D

kevin1905  31.08.2017, 04:13

nicht geschäftsfähig

Es muss heißen beschränkt geschäftsfähig.