Kinderpornografie-Rechtsfrage? Bilder von sich selbst?
mal angenommen ein Kind (sagen wir mal 12 Jahre) hat ein Handy und macht damit "pornografische" Bilder von sich selber, also so in der Richtung dass sie als Kinderpornografie zählen
dann kann es doch mit diesen machen was es will, da es noch keine 14 ist
wenn dieses Kind jetzt 14 wird, macht es sich dann strafbar wenn es diese Bilder (von ihm selber) besitzt und wie ist es wenn es diese verschickt?
wie sieht es da rechtlich aus wenn es mit 12 Bilder von einem anderen Kind bekommt und es dann 14 wird?
PS. ich bin weder 12,14 sondern 22, in einer glücklichen Beziehung mit einer 20-jährigen,und stelle diese Frage rein aus Neugier
5 Antworten
Es ist noch nicht strafmündig.
Nein, es darf mit diesen nicht machen, was es will, es muß diese Bilder vernichten.
Auch mit 14 darf man keine kinderpornographischen Bilder besitzen, nein, auch nicht von sich selbst.
Auf Kinderpornographie verteilen steht Knast. Der blüht auch Jugendlichen ab 14.
Die 12jährigen machen sich nicht strafbar, dürfen die Bilder aber nicht behalten. Wenn das Kind dann 14 wird, darf man die Kinderbilder trotzdem nicht haben.
Strafbar bzw. verfolgbar sind die Handlungen des 12 jährigen Kindes nicht.
Hier würden aber die Eltern zur Verantwortung gezogen werden.
Jeder hat das recht am eigenen Bild, dh. Bilder von dir selbst, egal welche Bilder, darfst du natürlich auf deinem Handy haben. Außerdem darfst du deine eigenen Bilder jedem schicken, dem du willst, da es schließlich deine sind, bzw du darauf zu sehen bist. Den letzten Punkt kann ich dir leider nicht beantworten. :G :) LG
Nein, Du darfst gesichert keine eigenen kinderpornographischen Aufnahmen verteilen.
Kinderpornographie darf man auch nicht besitzen.
Und damit hat das Jugendschutzgesetz nichts zu tun.
Das ist Strafrecht.
also wenn man rein theoretisch mit 12 diverse pornografische Bilder von sivh selber macht dann darf man die mit 18 verschicken, verkaufen, was immer man will?
Ich glaube nicht, dass man das darf, wegen dem Gesetz zur Kinderpornografie...
Nein es kann damit nicht machen was es will weil es nachwievor pedos gibt.
Sollte ein 12, 14 oder 16-jähriger das machen, dann wird viel Ärger auf die Eltern zukommen.
Ich erinnere an ein Urteil aus dem letzten Monat, wo ein Familienvater nun dafür Sorge zu tragen hat, dass seine minderjährigen Töchter keine Messengerdienste mehr auf ihren Smartphones nutzen, weil sein Kumpel versucht hat, mit ihnen Sexting zu betreiben.
Das Urteil zeigst aber mal her, wo einem Opfer die Nutzung von Diensten verboten wird.
Einem "Täter" wird die Nutzung ebenfalls verboten werden. Und das aus jugenschutztechnischen Gründen.
Auch für die eigenen Bilder gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend. Wenn sie pornografisch sind, dart man sie besitzen, aber nicht versschicken. Das wäre Verbreitung von Kinderprornografie und erst recht nicht darf man sie Jugendlichen zuänglich machen