Kinderpornografie-Rechtsfrage? Bilder von sich selbst?

5 Antworten

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Es ist noch nicht strafmündig.

Nein, es darf mit diesen nicht machen, was es will, es muß diese Bilder vernichten.

Auch mit 14 darf man keine kinderpornographischen Bilder besitzen, nein, auch nicht von sich selbst.

Auf Kinderpornographie verteilen steht Knast. Der blüht auch Jugendlichen ab 14.

Die 12jährigen machen sich nicht strafbar, dürfen die Bilder aber nicht behalten. Wenn das Kind dann 14 wird, darf man die Kinderbilder trotzdem nicht haben.

Strafbar bzw. verfolgbar sind die Handlungen des 12 jährigen Kindes nicht.

Hier würden aber die Eltern zur Verantwortung gezogen werden.

Jeder hat das recht am eigenen Bild, dh. Bilder von dir selbst, egal welche Bilder, darfst du natürlich auf deinem Handy haben. Außerdem darfst du deine eigenen Bilder jedem schicken, dem du willst, da es schließlich deine sind, bzw du darauf zu sehen bist. Den letzten Punkt kann ich dir leider nicht beantworten. :G  :) LG

Menuett  22.08.2016, 22:59

Nein, Du darfst gesichert keine eigenen kinderpornographischen Aufnahmen verteilen.

Bitterkraut  22.08.2016, 22:44

Auch für die eigenen Bilder gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend. Wenn sie pornografisch sind, dart man sie besitzen, aber nicht versschicken. Das wäre Verbreitung von Kinderprornografie und erst recht nicht darf man sie Jugendlichen zuänglich machen

Menuett  22.08.2016, 23:02
@Bitterkraut

Kinderpornographie darf man auch nicht besitzen.

Und damit hat das Jugendschutzgesetz nichts zu tun.

Das ist Strafrecht.


§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften



Borgler94 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 22:35

also wenn man rein theoretisch mit 12 diverse pornografische Bilder von sivh selber macht dann darf man die mit 18 verschicken, verkaufen, was immer man will?

Wagnex  22.08.2016, 22:36
@Borgler94

Ich glaube nicht, dass man das darf, wegen dem Gesetz zur Kinderpornografie...

Nein es kann damit nicht machen was es will weil es nachwievor pedos gibt.

Sollte ein 12, 14 oder 16-jähriger das machen, dann wird viel Ärger auf die Eltern zukommen.

Ich erinnere an ein Urteil aus dem letzten Monat, wo ein Familienvater nun dafür Sorge zu tragen hat, dass seine minderjährigen Töchter keine Messengerdienste mehr auf ihren Smartphones nutzen, weil sein Kumpel versucht hat, mit ihnen Sexting zu betreiben.

Menuett  22.08.2016, 23:05

Das Urteil zeigst aber mal her, wo einem Opfer die Nutzung von Diensten verboten wird.

DerDudude  22.08.2016, 23:17
@Menuett

Einem "Täter" wird die Nutzung ebenfalls verboten werden. Und das aus jugenschutztechnischen Gründen.