Kauf ohne Erbschein

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Der Erbschein ist der Eigenumsnachweis des Erben bzw. der Erbengemeinschaft. Ohne diesen Schein wird kein Notar einen Verkauf beurkunden, weil er gar nicht wissen kann, wer wirklich Eigentümer der Immobilie ist.

Zwar kann die Ausstellung eines Erbscheins unterschiedlich lange dauern, je nach Personallage der Behörde, aber 1 Jahr ist definitiv zu lang. Regelzeit: 2-4 Wochen.

Denkbar wären allenfalls Streitigkeiten oder Unklarheiten innerhalb der Erbengemeinschaft, die vor Ausstellung eines Erbscheins juristisch geklärt werden müssen, nur darf die Erbengemeinschaft dann eben so lange die Immobilie gar nicht verkaufen.

Kauf ohne Erbschein ist also prekär. Was machst Du, wenn sich in ein paar Monaten herausstellen sollte, dass einer der "Erben" gar nicht erbberechtigt war? Das Geld ist dann bereits weg, der Kaufvertrag aber erst mal nichtig.

Marion79 
Beitragsersteller
 24.07.2009, 13:24

Ich wüsste auch gar nicht ob unsere Bank uns da Geld geben würde ???

Saarland60  24.07.2009, 13:27
@Marion79

Die Bank macht da die wenigsten Probleme.

Marion79 
Beitragsersteller
 24.07.2009, 13:28
@Saarland60

Hängt das nicht alles zusammen ??

Saarland60  24.07.2009, 13:35
@Marion79

Die Bank interessiert sich in erster Linie dafür, ob sie eine Hypothek erstrangig im Grundbuch eintragen lassen kann. Der Erbschein ist für die Bank unwesentlich, die will den notariellen Kaufvertrag sehen. Aber gerade den wirst Du ohne Erbschein gar nicht bekommen. Der Notar ist die erste Hürde. Und das ist in dem Fall auch gut so. Man kann nur etwas verkaufen, was einem auch gehört, und diesen Eigentumsnachweis braucht der Notar erst einmal.

Wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt,kann einer alleine schon mal nicht verkaufen.

Der Erbschein steht bestimmt früher zur Verfügung.

Der Wert des Objektes muss aber noch geschätzt werden,um eine Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen zu haben.

Und das ausführende Organ beginnt mit der Begutachtung erst,wenn die Bezahlung des Gutachtens sichergestellt ist.

Das alles kann natürlich dauern.

Aber das Angebot,die Angelegenheit vorher zu regeln,ist in meinen Augen eine gefährliche Sache,an die man mit Vorsicht herangehen sollte, wenn überhaupt.

Abgesehen davon kann es bei der Ermittlung der Erben Verzögerungen geben.

Es sind 3 Schwestern die geerbt haben. Der Bruder ist bereits verstorben, hat allerdings 2 Kinder adoptiert, was sich jetzt erst herausgestellt hat. Mit den 3 Schwestern sind wir uns einig. Vielleicht haben wir Glück und das mit dem Erbschein geht doch schneller. Achja und wegen des Gutachters, für den haben die 3 Schwestern kein Geld, deshalb haben sie uns einfach gesagt was sie dafür haben wollen... oh man was für ein Chaos

LittleArrow  24.07.2009, 13:48

Also dürften die adoptierten Kinder als je ein-Achtel-Erben mitmischen. Aber wenn die Kinder oder ihre Vormunde gegen den Verkauf (oder gegen diesen Preis) sind, können die 3 Schwestern den Hausverkauf erzwingen, aber nur über eine Versteigerung. Die Schwestern können also gar nicht alleine (ohne ihres Bruders Erben) verkaufen.

Marion79 
Beitragsersteller
 24.07.2009, 13:50
@LittleArrow

Ich vermute das es irgendwas mit den Adoptiv-Kindern zu tun hat. Wir werden morgen evtl. nach dem Gespäch schlauer sein. Danke für eure Hilfe, wir wissen jetzt, das wir ohne Erbschein und Notar nichts veranlassen werden !!!

Sind die Verkäufer den im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Solange die Eigentumsfrage nicht geklärt ist, tippe ich auf Verzögerungstaktik (Streit unter den Erben? Wenn alles klar geregelt ist, braucht das Amtsgericht normalerweise nicht soooo lange, auch bei der heutigen Personallage).

Würde sofort von dem Kauf zurücktreten und evtl. einen Anwalt einschalten oder auch mal bei dem Notar Rücksprache halten, ob das so stimmen kann. Für mich - kann mich auch täuschen - ist die Sache oberfaul. Unser Erbschein hat ganze 3 Wochen gedauern und bei unseren Bekannten nicht länger.

Saarland60  24.07.2009, 13:24

Vom Kauf zurücktreten muss und kann sie nicht, weil noch gar kein Kauf stattgefunden hat. Erst mit der notariellen Beurkundung kommt ein Kaufvertrag zustande, da nach deutschem Recht Immobilien(ver-)käufe notarspflichtig sind.

ingridshaus  24.07.2009, 13:26
@Saarland60

Sorry nicht richtig gelessen. Würde trotzdem die Finger davon lassen oder wie gesagt, mich genau erkundigen.