Hauskauf - Zwischen Kauf und Übergabe zerstört.
Hallo allerseits.
Vor ein paar Minuten hat mich ein guter Freund angerufen und mich um einen Rat gebeten, jedoch konnte ich ihm auch keine Auskunft geben.
Vorab: Er hat am nächsten Montag Termin beim Anwalt, aber möchte schonmal vorab ein bisschen Info haben.
Folgendes:
Er hat mit seiner Frau zusammen vor 3 Wochen ein Haus gekauft. Guter Zustand, 11 Jahre alt. Verkauf wegen Scheidung der Eigentümer. Für das Haus (schon ne kleine Villa *g) hat er 310.000 Euro Kaufpreis ausgehandelt.
Vertrag ist von beiden seiten unterschrieben.
Die Übergabe ist vertraglich geregelt für den 01.10.2010. Laut Kaufvertrag demnach auch der Kaufzeitpunkt. Geld ist noch keins geflossen, das heißt weder Anzahlung noch sonst irgendwas.
Nun hat er heute morgen einen Anruf vom Verkäufer erhalten. Gestern Abend gab es in dem Haus einen Brand. In der Küche ist ein Elektrogerät in Brand geraten als keiner zu Hause war. Haus ist nahezu völlig niedergebrannt.
Nun kommt der Verkäufer damit, dass es ja schon einen Kaufvertrag gab. Also besteht der Verkäufer auf die Erfüllung des Kaufvertrages, also dass mein Kumpel ein niedergebranntes Haus für 310.000 Euro kauft.
Meiner Meinung nach kann unter diesem Umständen der Kaufvertrag aufgelöst werden. Ich bin aber kein Experte.
Muss der Kauf trotzdem vollendet werden? Wie ist sowas gesetzlich geregelt?
Danke schonmal!
Grommi
20 Antworten
Der Verkäufer kann ja seinen Teil des Erfüllungsgeschäfts, die Verschaffung des Eigentums an dem Haus, nicht mehr erfüllen. Da hat er auch keinen Anspruch mehr auf die Gegenleistung.
Genau so ist es.
Solange im Grundbuch keine Eintragung erfolgt ist, bleibt der Verkäufer Besitzer und trägt alle Risiken des Hauses. Die Eintragung wird am 1.10. dann auch nicht stattfinden, da das Haus nicht mehr dem Vertrag entspricht, das Erfüllungsgeschäft kann nicht mehr wie abgemacht vollzogen werden. Der Verkäufer hat hier keine Ansprüche gegen den Käufer.
ich denke das Immobilien den gleichen gesetzen unterliegen wie andere Produkte zum Erwerb. Man hat nur ein wenig Firlefanz mit Maklern und Notar und grundbuch eingearbeitet da der Wert höher ist. Bsp: Du kaufst dir ein Auto und bezahlst das schon und willst es abholen. Der Händler sagt kein thema steigt ein setzt es es gegen die Hausmauer, dann hat der Händler das Problem bzw. seine Versicherung. Bei der Übergabe am 1.10. muss der Verkäufer das Haus wie im vertrag beschrieben übergeben. Beide Seiten haben eien Bringschuld, der verkäufer muss Grundstück und Haus "liefern", dein Freund das geld. Der Vertrag ist natürlich gültig, dein Freund könnte auf den vertrag bestehen, dann muss der Verkäufer das haus vertragsgemäß wieder herstellen. Dafür muss er eine angemessene zeitspanne erhalten. Ich würde mir da keine Sorgen machen.
ich weiss es auch nicht sicher. persönlich würd ich sagen, da der "alte" eigentümer das haus noch hat (wurde ja noch nicht per notar geregelt oder? und im grundbuch?) müsste dessen versicherung das haus nun bezahlen. als otto-normalverbraucher würde ich ein abgefackeltes haus auch nicht mehr kaufen. da zumal der schätzwert ja nicht mehr auf 310tausend liegt.
Hallo, wenn ich das so sehe ist der Kaufpreis erst am 01.10.10 fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist geht auch die Gefahr und der Nutzen dann auf den Käufer über, muss im Kaufvertrag stehen. Also ist der Käufer frei von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer, zumal er ja auch einen, evtl. erforderlichen, Kredit von der Bank nicht mehr bekommt. Dein Spezi soll mir den Kaufvertrag zusenden oder Faxen, dann kann er sich vielleicht den Anwalt sparen: peter.dietzer(at)dicon24.de oder 0761 4709854 (Fax). Es ist vielleicht trotzdem interessant das Grundstück zu erwerben, wird allerdings schwer, da die Brandversicherung, so eine vorhanden ist, in der Regel auf Wiederaufbau besteht.