Hauskauf - Zwischen Kauf und Übergabe zerstört.

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Der Verkäufer kann ja seinen Teil des Erfüllungsgeschäfts, die Verschaffung des Eigentums an dem Haus, nicht mehr erfüllen. Da hat er auch keinen Anspruch mehr auf die Gegenleistung.

hattu53  07.09.2010, 17:02

Genau so ist es.

Solange im Grundbuch keine Eintragung erfolgt ist, bleibt der Verkäufer Besitzer und trägt alle Risiken des Hauses. Die Eintragung wird am 1.10. dann auch nicht stattfinden, da das Haus nicht mehr dem Vertrag entspricht, das Erfüllungsgeschäft kann nicht mehr wie abgemacht vollzogen werden. Der Verkäufer hat hier keine Ansprüche gegen den Käufer.

ich denke das Immobilien den gleichen gesetzen unterliegen wie andere Produkte zum Erwerb. Man hat nur ein wenig Firlefanz mit Maklern und Notar und grundbuch eingearbeitet da der Wert höher ist. Bsp: Du kaufst dir ein Auto und bezahlst das schon und willst es abholen. Der Händler sagt kein thema steigt ein setzt es es gegen die Hausmauer, dann hat der Händler das Problem bzw. seine Versicherung. Bei der Übergabe am 1.10. muss der Verkäufer das Haus wie im vertrag beschrieben übergeben. Beide Seiten haben eien Bringschuld, der verkäufer muss Grundstück und Haus "liefern", dein Freund das geld. Der Vertrag ist natürlich gültig, dein Freund könnte auf den vertrag bestehen, dann muss der Verkäufer das haus vertragsgemäß wieder herstellen. Dafür muss er eine angemessene zeitspanne erhalten. Ich würde mir da keine Sorgen machen.

ich weiss es auch nicht sicher. persönlich würd ich sagen, da der "alte" eigentümer das haus noch hat (wurde ja noch nicht per notar geregelt oder? und im grundbuch?) müsste dessen versicherung das haus nun bezahlen. als otto-normalverbraucher würde ich ein abgefackeltes haus auch nicht mehr kaufen. da zumal der schätzwert ja nicht mehr auf 310tausend liegt.

Hallo, wenn ich das so sehe ist der Kaufpreis erst am 01.10.10 fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist geht auch die Gefahr und der Nutzen dann auf den Käufer über, muss im Kaufvertrag stehen. Also ist der Käufer frei von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer, zumal er ja auch einen, evtl. erforderlichen, Kredit von der Bank nicht mehr bekommt. Dein Spezi soll mir den Kaufvertrag zusenden oder Faxen, dann kann er sich vielleicht den Anwalt sparen: peter.dietzer(at)dicon24.de oder 0761 4709854 (Fax). Es ist vielleicht trotzdem interessant das Grundstück zu erwerben, wird allerdings schwer, da die Brandversicherung, so eine vorhanden ist, in der Regel auf Wiederaufbau besteht.