Als Erbengemeinschaft Auto verkaufen (Erbschein vorhanden)?
Wir (eine Erbengemeinschaft) haben ein Auto geerbt. Es liegt ein Erbschein vor; es sind sich auch alle einig, daß das Auto verkauft und der Erlös aufgeteilt wird. Es ist auch schon ein Käufer da - aber wer tritt dann als Verkäufer auf bzw. welche Verkäufer-Adresse muß in den Kaufvertrag? Wir haben ja keine GbR o. ä. und haben auch unterschiedliche Adressen...
6 Antworten
Im Grundsatz müssen alle Erben handeln, da Gesamthandsgemeinschaft. Aber natürlich kann auch ein Miterbe allein aufgrund Vollmacht handeln.
Das ist wohl egal, solange derjenige als Erbe im Erbschein steht. Am besten macht es der, der alles andere auch erledigt...
Ihr könnt natürlich alle zusammen als Verkäufer auftreten, als Erbengemeinschaft eben. Dann müsstet ihr halt alle drei Namen angeben. Was mit den Adressen passiert ist aus rechtlicher Sicht ehrlich gesagt egal.
Alternativ könnt ihr auch eine Person ermächtigen, das Auto zu verkaufen. Das macht die Sache sicherlich einfacher. Hierfür schreiben die Erben A und B jeweils einfach eine Vollmacht für C für den Autoverkauf. C müsste beim Verkauf streng genommen dann aber angeben, dass er im Namen der Erben handelt.
Beides ist möglich. Beide Alternativen sind aber wohl nur in der Theorie relevant. Wenn einfach ein Erbe das Auto verkauft und die anderen nachweislich einverstanden sind, ist das wohl das einfachste.
Entschuldigt das aufwärmen des Threads.
Gibt es ein Schlupfloch ein geerbtes Auto durch eine Erbengemeinschaft zu verkaufen obwohl 1 Erb-Partei noch keine schriftliche Zustimmung erteilt hat?
Die Erb-Partei will das Haus/ Auto verkaufen, meldet sich seit Wochen nicht mehr?
Wir hätten einen Käufer für das Auto.
… und für denjenigen das risikoreichste.
Wenn er als Vertragspartner auftritt, kann er ggfs. auf Rücknahme verklagt werden.
Doch, Ihr habt eine GbR, die heißt "Erbengemeinschaft <Name des Erblassers>".
Einer wird beauftragt und wickelt den Verkauf ab. Fertig.
Stimmt, war etwas voreilig, aber der einzige nennenswerte Unterschied ist die faktische Haftungsbeschränkung auf den Nachlasswert.
Wer sich kümmert macht das mit den eigenen Personalien, unter Vorlage einer Erbschein-Kopie
Nein, eine Erbengemeinschaft ist nicht automatisch eine gbr.