Als Erbengemeinschaft Auto verkaufen (Erbschein vorhanden)?

6 Antworten

Im Grundsatz müssen alle Erben handeln, da Gesamthandsgemeinschaft. Aber natürlich kann auch ein Miterbe allein aufgrund Vollmacht handeln.

Das ist wohl egal, solange derjenige als Erbe im Erbschein steht. Am besten macht es der, der alles andere auch erledigt...

Ihr könnt natürlich alle zusammen als Verkäufer auftreten, als Erbengemeinschaft eben. Dann müsstet ihr halt alle drei Namen angeben. Was mit den Adressen passiert ist aus rechtlicher Sicht ehrlich gesagt egal.

Alternativ könnt ihr auch eine Person ermächtigen, das Auto zu verkaufen. Das macht die Sache sicherlich einfacher. Hierfür schreiben die Erben A und B jeweils einfach eine Vollmacht für C für den Autoverkauf. C müsste beim Verkauf streng genommen dann aber angeben, dass er im Namen der Erben handelt.

Beides ist möglich. Beide Alternativen sind aber wohl nur in der Theorie relevant. Wenn einfach ein Erbe das Auto verkauft und die anderen nachweislich einverstanden sind, ist das wohl das einfachste.

Doch, Ihr habt eine GbR, die heißt "Erbengemeinschaft <Name des Erblassers>".

Einer wird beauftragt und wickelt den Verkauf ab. Fertig.

Wer sich kümmert macht das mit den eigenen Personalien, unter Vorlage einer Erbschein-Kopie