Hauseigentümer anschreiben
Hallo zusammen, nehmen wir mal an, ich schreibe einen Hauseigentümer und teile Ihm mit, dass ich Interesse an seinem Objekt habe sein Haus kaufen möchte. Seine Rufnummer bzw. Anschrift hat man mir vor Ort genannt.
Ist das legitim? Kann ich den Verkäufer einfach anschreiben? Kann ich angemahnt werden, bzw. anderweitig belangt werden? Vielen Dank
11 Antworten
Das ist doch kein Problem; selbstverständlich kann man ihn anschreiben oder anrufen.
Wenn er nicht inseriert hat oder es ist nicht zu erkennen, ob er es, trotz längerem Leerstandes, verkaufen möchte, würde ich ihn anrufen und nachfragen.
"Mir ist aufgefallen, daß das Haus seit langer Zeit leersteht - ist daran gedacht das Haus zu verkaufen? - ich suche eine Immoblilie und das ist für mich ein interessantes Objekt..."
Wenn er Interesse am Verkauf hat, trifft man sich mit ihm...
Wenn man keine Telefonnummer ausfindig machen kann, dann in ähnlicher Form anschreiben.
Wenn telefonisch ein "nein" kommt oder keine Antwort auf den Brief eingeht, dann hat sich das erledigt...
Das ist keine Belästigung oder ähnliches...
"Man hat mir vor Ort die Anschrift genannt."
Den aktuellen Eigentümer des Hauses kennt vermutlich niemand. ( vom Mieter mal abgesehen )
Ich würde den Brief in den Müll werfen, zu den bunten Kärtchen die am Auto stecken.
Aber einen Versuch ist es vielleicht wert.
Wenn er dir seine Anschrift genannt hat, ist das was anderes.
Wie sieht es hier mit anrufen aus?
Ja, warum denn nicht? Wenn jemand z. B. ein Schild an seinem Grundstück anbringt, dass es zu verkaufen ist, dann steht oft sogar eine Telefonnummer dabei.
Wenn das Objekt also zum Verkauf steht, dann kannst du das ohne Weiteres tun.
Wenn man einen freundlichen Brief schreibt, kann man eine Absage erhalten bzw. keine Antwort.
Anrufen sollte man bei Fremden nicht, das wird als störend empfunden.
Wenn das Haus seit Jahren leer steht, gibt es vielleicht eine Erbengemeinschaft oder es gehört bereits einem Bauträger. Die Nachbarn kennen zwar den ehemaligen Eigentümer, aber über Eintragungen im Grundbuch werden sie nicht informiert.
Wenn er einen Maklervertrag hat mußt du beim Kauf wahrscheinlich trotzdem die Kosten tragen.Oder ihr werdet euch einig. Ein Versuch ist es wert
wer ein Telefon hat,lebt damit, dass er unverhofft von jemanden angerufen wird. das ist keine Belästigung. Wozu ist denn ein Telefon da? Man erwartet doch nicht nur Anrufe von Verwandten und Freunden. Nur Firmen dürfen mit Werbung bei Privatpersonen nicht anrufen, das ist unzulässig. Also mutig sein und anrufen. Wenn Du es geschickt und freundlich anstellst, bekommst Du auch die gewünschte Information. Es gibt aber Zeitgenossen, die mürrisch sind. Mit diesem Risiko muss man generell leben. Viel Erfolg!!!
In diesem Fall ist es ja auch öffentlich. Da spricht ja auch nichts dagegen. Wie sieht es aber aus, wenn man einen Eigentümer anschreibt, der das Objekt nicht zum Verkauf freigegeben hat. Man erfährt als bsp., dass das Haus seit Wochen Monaten ja gar seit Jahren leer steht und findet die Anschrift des Eigentümers heraus und möchte anfragen