MwSt bei Flugzeugkauf

3 Antworten

Du bezahlst in der Regel auf jeden Kauf einer Ware im Nicht-EU-Ausland eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der geltenden Umsatzsteuer - also 19%. Innerhalb der EU gilt das allerdings nicht - hier wird nach Abfuhr der nationalen Umsatzsteuer in einem weiteren EU-Land keine Steuer mehr erhoben. Deine Fälle a) b) und c) sind somit richtig. Fall e) müsste ebenso korrekt sein.

Bei den Fällen d) und f) bin ich leider überfragt, hier müsste dir jemand anders weiter helfen.

ChristianW2211 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 15:55

Hallo, DerFlieger,

danke für Deine Antwort!

Ich bin tatsächlich unsicher. Ich habe auch schon Anzeigen von gewerblichen Verkäufern gesehen, die schreiben "VAT free, EU VAT von Privatperson bezahlt" (Fall e).

Der Begriff "VAT free" heißt also manchmal wirklich "free" (für mich nix zu zahlen) und manchmal heißt er 19- 20% mehr bezahlen (was 200.000 Kaufpreis ja schon 40.000 ausmacht...)

DerFlieger  17.10.2014, 15:59
@ChristianW2211

Grundregel sollte sein: Wenn du von Privatpersonen im EU-Ausland kaufst, musst du dir keine Gedanken über Umsatzsteuer, etc. machen. Privatpersonen dürfen keine Umsatzsteuer erheben, und sind auch nicht zum Steuervorabzug berechtigt.

Wenn du von einem gewerblichen Verkäufer kaufst, solltest du ggf. vorher mit dem Händler Kontakt aufnehmen, und genau das klären. Wer gewerblich ins Ausland verkauft, sollte sich mit dem Steuerrecht da genauer auskennen. Eventuell hilft in so einem Fall auch ein Anruf beim Zoll - die Beamten dort können sicher auch genauere Auskunft geben.

Die maßgebliche Vorschrift ist hier § 1b Umsatzsteuergesetz.

Danach unterliegt innerhalb des Gemeinschaftsgebietes nur die grenzüberschreitende Lieferung von Neufahrzeugen der Umsatzsteuer im Empfängerland.

Das gilt nach dem Gesetzestext auch für Flugzeuge.

Ein neues Flugzeug ist danach ein Flugzeug, das beim Verkauf nicht mehr als 40 Betriebsstunden hatte und auch innerhalb der ersten 3 Monate nach der Erstzulassung verkauft wird.

Wenn diese beiden Grenzen überschritten sind, fällt bei einem grenzüberschreitenden Erwerb innerhalb der Gemeinschaft keine Umsatzsteuer an, weder im Lande des Veräußerers noch im Lande des erwerbers.

Helmuthk  18.10.2014, 12:14

Nachtrag: Bei einem "Import" aus einem Drittland, also wie im Fall d) aus der Schweiz, fällt natürlich die Deutsche Einfuhrumsatzsteuer an, möglicherweise auch Zollgebühren.

Die Antwort von "Der Flieger" ist schon richtig.

Was aber noch dazu kommt ist, dass alles bezogen ist nicht auf Deinen Wohnort, sondenr ggf. auf das Land was der Standort des Fliegers ist.

Wenn ich einen Flieger kaufe, der eine Kennung von zypern hat udn ich das Teil dort registriert lasse (ist natürlich eine Frage, was ich dann für das unterstellen hier in D zahlen muss, dann würde keine Steuer anfallen.