Wer zahlt den Schornsteinfeger wenn das Haus aktuell verkauft wird?
Hallo, wir kaufen gerade ein Haus. Der Schornsteinfeger sollte letzte Woche ins Haus da es aber Leer steht könnte er nicht rein. Jetzt sagt die Maklerin sie hätte ihm gesagt das, dass Objekt verkauft wird und nun soll er erst kommen wenn wir Eigentümer sind. Ist das rechtens oder muss der Verkäufer noch dafür zahlen? Der Termin verschiebt sich um 1 Monat für die Schornstein "Prüfung "
6 Antworten
solange es nicht Notariell abgeschlossen ist der Vorbesitzer,ist es Notariell abgeschlossen dann der neue Eigentümmer in ihrem fall verschieben sich die Termine des Sch.-Fegers sie müssen selbst aktiv werden und ihn beauftragen für samtliche ( alle ) aufgaben
Das ist wieder eins der Dinge, die komplizierter geworden sind.
Eigentlich müsste der zuständige Schornsteinfeger mittels Behördenzwang die erforderlichen Meß- und Überprüfungsarbeiten erzwingen, genau von dem Eigentümer, der zum festgesetzten Zeitpunkt Eigentümer war.
Dazu dienen die schon oft erwähnten und heruntergebeten Feuerstättenbescheide. Davon besitzt ein Eigentümer einen gültigen Bescheid.
Rufe bei der zuständigen Behörde für Schornsteinfegerfragen an und frage nach bis wann in dem betreffenden Haus solche Arbeiten hätten ausgeführt sein müssen. Nicht abwimmeln lassen. Du willst wissen wann der Termin gewesen wäre und du bittest um Vollzug des Zuganges.
Man könnte auch mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister telefonieren und ihn auffordern den Termin durch die Behörde vollziehen zu lassen.
Dann könnte man sagen, wenn die Jahreskosten z.B. 100,00 € betragen sollten, dass du mit dem Termin der Eintragung ins Grundbuch die anteiligen Jahreskosten übernimmst. Das wären dann zum 1. Juli 50,00 €.
Wenn es an dem Tag aktuell gehört muss es auch zahlen, wenn es nicht im Kaufvertrag anders geregelt ist.
verantwortlich ist immer der Eigentümer.
das kannst mit dem Makler ausmachen - wie sich die beiden kurzschliessen könnten - keine Ahnung
Der Hauseigentümer zahlt.
Ja klar aber es ist ja so das der Verkäufer die Prüfung durch den Schornsteinfeger nicht zulässt in dem er die Termine absagt und hinauszögert bis wir Eigentümer sin